Der Zeitungsleser

Kolumne Es ist schwer auszumachen, welches Amt Stoiber wichtiger ist: Regierungschef in Bayern zu sein (zu bleiben), oder sich mit der Kanzlerkandidatur nach ...

Es ist schwer auszumachen, welches Amt Stoiber wichtiger ist: Regierungschef in Bayern zu sein (zu bleiben), oder sich mit der Kanzlerkandidatur nach Berlin durchzuschlängeln; das heißt also, Schröder zu verdrängen und zu ersetzen. Ob er im Amt des Bundeskanzlers eine überzeugende Figur machen würde, ist vielen Deutschen zwischen Husum und Berchtesgaden sehr zweifelhaft, und ich kann mich der Vermutung nicht entschlagen: ihm selber auch.
Ja, das ist der Eindruck, den der Kanzlerkandidat macht: er ist es geworden auf eigenes Betreiben, aber dass er in Berlin die Zügel in die Hand nehmen könnte (aus den Händen von Schröder) - nichts ist weniger wahrscheinlich.
Auf Seite 23 des Spiegel vom 13. Mai finden sich zwei Tabellen. Erstens: "Stoibers Wundertüte". Hier wird aufgezählt, was er einsparen will. Das addiert sich (abgerundet) zu rund 15 Milliarden Euro.
Wie er die Wohltaten finanzieren will, ist der zweiten Tabelle nur mit verbalen Angaben zu entnehmen, beginnend mit "Steuerreform", endend mit "Höheres Wachstum". Alle Zahlenangaben sind "noch offen". Seine "Einsparungen" erreichte er wann? Auch darüber verlautet nichts.
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Meine Mutter, die ihre letzten Lebensjahre in einem von katholischen Schwestern geführten Altersheim verbrachte, hatte, 92 Jahre alt, aufgehört zu essen, weil es doch keinen Sinn mehr habe - sie konnte kaum noch sehen - und ist demnach verhungert, schmerzlos und nach wenigen Tagen. Es war eine Art von Selbstmord durch Unterlassung, ohne dass je dieser anklagende Begriff gegenüber dem Pflegepersonal verwendet worden wäre.
Jetzt findet sich in der Wochenzeitung Jungle World vom 8. Mai ein Artikel "Kein Freibrief", der beinhaltet, dass der Antrag auf aktive Sterbehilfe einer unheilbar kranken Engländerin, 42 Jahre alt, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt worden sei. Die Ablehnung des Antrages der Frau wurde von sieben europäischen Richtern einstimmig beschlossen. Der Fall liegt besonders, weil das Gericht nicht etwas bestätigen sollte, was geplant war, sondern nur (?) dass die Durchführung der Tötungsabsicht keine strafrechtlichen Sanktionen nach sich zöge. Eine derartige rechtsgültige Zusicherung hätte einen schwerwiegenden Eingriff in geltendes englisches Recht bedeutet und ist deshalb unterblieben. Der General Medical Council bereitet jedoch neue Richtlinien für den Behandlungsabbruch bei alten und schwerkranken Patienten vor, die voraussichtlich die Tötung durch Unterlassung erleichtern.
Die Pflegeschwestern meiner 92-jährigen Mutter hatten nur die Wahl, ihre Nahrungsverweigerung zu dulden oder einen Arzt zu finden, der auf künstlicher Ernährung bestanden hätte. Kein Zweifel, dass sich meine Mutter einer derartigen "Lebenshilfe" widersetzt hätte. Nachdem ich über die Situation informiert worden war, machte ich mich zu diesem Altersheim auf und fragte die Oberschwester: "Haben Sie einen Arzt gerufen?" "Wozu?" fragte sie.

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