Ende Juni 2021 durchsuchten Exekutivbeamte auf Beschluss der Staatsanwaltschaft Erfurt ein Dutzend Wohnungen in Thüringen, Bayern und Sachsen-Anhalt. Im Visier stand ein Weimarer Amtsrichter, dessen Handy und Laptop bereits zuvor beschlagnahmt worden waren. Sein – mutmaßliches – Verbrechen: Er hatte am 8. April die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben. Nun wollte der Staatsanwalt Absprachen mit Mittätern finden, um dem Richter eine mögliche Rechtsbeugung vorwerfen zu können.
Anfang Mai 2021 eröffnete die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg ein Verfahren gegen den Journalisten Ken Jebsen wegen der Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht. Der Vorwurf lautet, auf seinem Kanal KenFM würden unbelegte Behauptungen und Verschwörungstheorien verbreitet. Es ist das erste diesbezügliche Verfahren auf Basis einer erst im Herbst 2020 verschärften Gesetzeslage in Bezug auf Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags, die Internetmedien einer inhaltlichen Kontrolle unterwirft. Ken Jebsen droht die Schließung seines Kanals.
Mit diesen zwei Beispielen aus der deutschen Wirklichkeit sollte man einen Beitrag über die Vorwürfe Brüssels an Ungarn und Polen, die EU-europäische Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit mit Füßen zu treten, wohl nicht beginnen. Außer man will provozierend darauf hinweisen, dass alles, was Brüssel den beiden osteuropäischen Staaten vorwirft, zwar richtig ist, aber seriöserweise in einem größeren Zusammenhang und in Relationen gesehen werden sollte. Diesen Versuch wollen wir unternehmen.
Instrument zur Zähmung
Als der Europäische Rat im Dezember 2020 nach langen Querelen verkünden konnte, einen Kompromiss zum Rechtsstaatsmechanismus gefunden zu haben, war die Freude in den westeuropäischen Staatskanzleien groß. Endlich hatte man ein Instrument zur Zähmung widerspenstiger Mitglieder – konkret gegen die Regierungen in Polen und Ungarn – in der Hand. Nach dem am 20. Juli 2021 veröffentlichten „2. EU-Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit“ ging die EU-Kommission sogleich in die Offensive, stellte Polen ein Ultimatum und drohte Ungarn mit deftigen Kürzungen der EU-Mittel, womöglich einem Einfrieren von Corona-Hilfen.
Die rechtliche Grundlage für ein solches Vorgehen ist freilich zweifelhaft, heißt es doch in der mühsam zusammengebastelten Verordnung, dass konkrete Maßnahmen nur dann ergriffen werden können, „wenn Rechtsverstöße die finanziellen Interessen der EU in einer ausreichend direkten Weise zu beeinträchtigen drohen“. Klare Jurisdiktion sieht anders aus. Zudem war der Rat, der vor einem halben Jahr den Rechtsstaatsmechanismus in die Kompromissformel goss, dafür gar nicht legitimiert. Er darf laut EU-Vertrag nicht gesetzgeberisch tätig werden; ganz abgesehen davon, dass die EU selbst keine Gewaltenteilung kennt, weil der aus nationalen Exekutiven (Regierungsmitgliedern) zusammengesetzte Rat auf EU-Ebene grundsätzlich legislative Funktionen beansprucht. Erinnert sei an dieser Stelle auch daran: Das von den EU-Bürgern gewählte Parlament ist genau genommen keines. Es fehlt ihm die Kernfunktion: das Antragsrecht; es verfügt – wie es laut EU-Sprech heißt – bloß über ein „Mitentscheidungsverfahren“. Oder, wie es der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim zum Ausdruck brachte: „Demokratie ist in der Europäischen Union in krasser Weise defizitär. (...) Würde ein Beitrittskandidat derartige Defizite aufweisen, hätte er nicht die geringste Chance, in die EU aufgenommen zu werden.“ So ist es die eigene Struktur, die Brüssels Autorität gegenüber Mitgliedsstaaten schwächt, welche es mit Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nicht so genau nehmen.
Polen steht vorrangig wegen seines Justizsystems am Pranger. Zum einen wirft Brüssel der Regierung in Warschau vor, mit der Einsetzung einer sogenannten Disziplinarkammer ein Damoklesschwert über der polnischen Richterschaft platziert zu haben, das missliebige Justizbeamte mit Absetzung bedroht. Argumentiert wurde von der in Warschau regierenden PiS in der Vergangenheit häufig mit skurril anmutenden Vorwürfen, einzelne Richter würden noch kommunistische Vorstellungen von Recht in sich tragen. Zuletzt wirkte die Disziplinarkammer, um liberale Rechtspfleger zu disziplinieren.
Besonders hart wird zwischen Warschau und Brüssel um den generellen Stellenwert von EU-Recht gepokert. Als Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki Anfang Juni 2021 erklärte, dass die polnische Verfassung über dem EU-Recht stünde, schrillten in Brüssel die Alarmglocken. Unmittelbar darauf begann das polnische Verfassungsgericht mit einer formellen Prüfung, welches Recht im Zweifel Vorrang hätte. Dass Brüssel diesbezüglich auf tönernen Säulen steht, zeigte sich bereits früher bei anderer Gelegenheit, als ausgerechnet die Karlsruher Richter einen Präzedenzfall schufen. Im Mai 2020 entschieden sie, dass die unter EU-Ägide aufgenommenen milliardenschweren Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank dem deutschen Grundgesetz widersprächen; und das, obwohl zuvor der Europäische Gerichtshof auf Anfrage des deutschen Verfassungsgerichts die EU-Konformität des Anleihekaufs bestätigt hatte. Karlsruhe betrieb Rechtsprechung gegen den EuGH. Polnische Justizkreise verfolgten dies mit Interesse; sie finden den Brüsseler Umgang mit Polen entsprechend heuchlerisch. Das Ultimatum an Polen sei „kolonialem Denken“ geschuldet, polterte Justizminister Zbigniew Ziogro. Sein Vize Sebastian Kaleta unterstellt der EU „bösen Willen“ und „Ignoranz“ gegenüber der polnischen Verfassung.
Ähnlich doppelbödig sieht die ungarische Amtskollegin, Justizministerin Judit Varga, Brüssels Politik gegen Budapest. Der EU-Bericht über Rechtsstaatlichkeit sei „politisch motiviert und sachlich niveaulos“, meinte sie. Er diene als „Mittel zur Erpressung Ungarns“. Die ungarische Regierung steht besonders wegen ihres Mitte Juni 2021 beschlossenen „Kinderschutzgesetzes“ in heftiger Kritik. Das Gesetz verbietet Werbung für Homo- und Transsexualität im Umfeld von Minderjährigen und untersagt Jugendlichen auch den Zugang zu entsprechenden Büchern und Filmen. Es trägt einen kritikwürdigen homophoben Kern in sich, wird aber in vielen westlichen Medien übersteigert als Verbotsgesetz für LGBTIQ-Menschen interpretiert.
Zweierlei Maß
Besonders an dieser Stelle scheiden sich die Geister nicht nur zwischen liberal und (erz-)konservativ, sondern auch zwischen West und Ost. Die Debatte hat ihren Vorläufer im Jahr 2013, als in Russland ein Gesetz die Werbung für Homosexualität in Anwesenheit von Minderjährigen unter Strafe stellte. Damals nahmen das die höchsten Repräsentanten Deutschlands (Joachim Gauck), der USA (Barack Obama und Joe Biden) und Frankreichs (François Hollande) zum Anlass, aus Protest dagegen den Olympischen Winterspielen im russischen Sotschi 2014 fernzubleiben. Drei Winterspiele zuvor, in Salt Lake City 2002, stieß sich von den westlichen politischen Würdenträgern niemand daran, dass der Mormonenstaat Utah im olympischen Dorf durch Piktogramme darauf hinwies, dass so gut wie alle Sexualpraktiken, die nicht der Fortpflanzung dienten, verboten seien und mit Strafverfahren geahndet würden. Wir lernen daraus, dass es einen Unterschied macht, ob diskriminierende Gesetze unter der Schirmherrschaft einer westlichen Großmacht bestehen oder von einem Kleinstaat wie Ungarn erlassen werden.
Es ist dieses Messen mit zweierlei Maß, das hierzulande oft auch deshalb nicht wahrgenommen wird, weil deutsche bzw. westeuropäische Medien und Politik selbstgerecht sind. Ihre Definition von Weltoffenheit kennt nur die eigene Kultur und Werteordnung. Das schließt notwendige Kritik an reaktionären und demokratiefeindlichen Vorstößen in Ungarn oder Polen nicht aus. Wenn politische Drohungen und finanzielle Erpressungen allerdings nur gegen osteuropäische Mitglieder zum Einsatz kommen, stößt dies dort verständlicherweise auf Widerstand.
Von Hannes Hofbauer ist zuletzt Europa. Ein Nachruf im Promedia Verlag erschienen
Kommentare 93
"Es ist dieses Messen mit zweierlei Maß, das hierzulande oft auch deshalb nicht wahrgenommen wird, weil deutsche bzw. westeuropäische Medien und Politik selbstgerecht sind."
Das ist die Wahrheit und nichts, als die Wahrheit. Und zwar generell und auf allen politischen Ebenen in der Innen- und in der Außenpolitik. Selbstverständlich schwerpunktmäßig, wenn es um Staaten geht, die dem kruden Alleinvertretungsanspruch des Westens, was die richtigen Antworten auf die Fragen von Moral und Ethik anbetreffen, zuwiderlaufen. Das Geplänkel mit den Nato-Mitgliedern Polen und Ungarn ist so scheinheilig, wie nutzlos und wird spätestens an den geopolitischen Interessen der transatlantischen Allianz scheitern. Das die rechtsstaatliche Basis für das Vorgehen darüber hinaus auf sehr dünnem Eis gebaut wurde, ist mehr als peinlich, aber vor allem entlarvend.
Sie sind also der Ansicht, man darf alles behaupten? Zum Thema Ken Jebsen nur mal angemerkt, er hat unter anderem folgendes behauptet: Die Berliner Polizei habe bei Hygienedemos Menschen festgenommen, „weil sie das Grundgesetz bei sich trugen“. Es mag ja sein, Sie sind der Ansicht, man darf jeden Mist behaupten und müßte nicht dafür grade stehen. Dann kann ich also Ihrer Ansicht nach auch locker einen Artikel über Sie schreiben und einfach so behaupten, dieser Artikel wird - sagen wir mal vom Kreml bezahlt? Verzichten Sie freiwillig auf alle Standards? Ken Jebsen tut das und behauptet jede Menge nicht Belegbares z.B. über Bill Gates oder andere.
Da mein erster Beitrag mal wieder in der Moderation entschwunden ist, hier noch einmal die Frage: Wenn Sie anderen Selbstgerechtigkeit vorwerfen, sollten Sie überlegen, ob Ihr eigener Beitrag nicht auch so vor Selbstgerechtigkeit trieft. Sie wollen doch nicht ernsthaft russische Gesetze mit dem hiesigen Mediengesetz vergleichen, in dem z.B. Ken Jebsen darauf verpflichtet werden soll, seine Vorwürfe zur Abwechslung mal zu belegen.
Die 2 vorangehenden Beiträge eines Kommentatoren sind ein anschauliches Beipiel für diese Art der Doppelmoral. Da verlangt er doch, dass Ken Jebsen mal seine Aussagen mal belegen soll. Von unseren Vorzeigemedien wie SPIEGEL, BILD und Zeit (von den ÖR ganz zu schweigen, da leisten Klinkhammer und Bräutigam wertvolle Arbeit) würde er es selbstverständlich niemals einfordern. Klaas Relotius lässt grüßen - der wurde nur geopfert, damit andere wie Sydow, Kleber, Reichelt & Co. weiter ihre Manipulationen und offenen Lügen verbreiten können.
Sehr schön, wie sich Mancher, den ich schon mehrfach (nicht zu Unrecht) der Demagogie bezichtigte, dann selbst diese im Artikel beschriebene Doppelmoral offen zur Schau stellt!
"Es mag ja sein, Sie sind der Ansicht, man darf jeden Mist behaupten und müßte nicht dafür grade stehen."
Ja, darf man. Ausser die Behauptung ist vom Strafrecht verboten. Falsch darf sie sein.
Überlegen Sie doch mal, was die Alternative wäre: Alle Medienkanäle müssten schliessen.
In Dresden hat die Polizei übrigens tatsächlich auf dem Postplatz mal jemanden festgenommen, weil der aus der Sächsischen Verfassung rezitiert hat (es ging nicht um Infektionsgefahr, niemand war in unmittelbarer Nähe und es gibt ein Video davon).
Im Übrigen gibt es da noch die Causa Reitschuster. In Deutschland sollte niemand den Mund voll nehmen, wenn es um Medienfreiheit geht.
Um es genauer zu sagen:
Medien- und Meinungsfreiheit besteht darin, dass Sie alles sagen können - so lange Sie keine Reichweite haben.
Wenn Sie Reichweite haben, können Sie immer noch alles sagen - wenn Sie auf Seiten der Mächtigen sind.
„Wie setzt sich der EuGH zusammen?
Der EuGH gliedert sich in zwei Gerichte: den Gerichtshof und das Gericht. Der Gerichtshof besteht aus je einem Richter oder einer Richterin aus je einem EU-Mitgliedstaat, also insgesamt 27, sowie neun Generalanwältinnen und Generalanwälten. Das Gericht besteht aus je zwei Richtern oder Richterinnen pro Mitgliedstaat, also insgesamt 54 Richtern. Die Richter und Richterinnen beider Gerichte sowie die Generalanwälte und Generalanwältinnen werden von ihren nationalen Regierungen für 6 Jahre ernannt. Beide Gerichte wählen einen Präsidenten für 3 Jahre.“
Der EuGH, der keineswegs demokratisch legitimiert ist, versucht sich über die Verfassungsgerichte der einzelnen Mitgliedstaaten zu erheben. Die Richter sind Vertreter der Mitgliedstaaten. Sie werden von den Mitgliedstaaten ernannt. Das Parlament, das europäische, hat kein Mitspracherecht. Die Richter am EuGH sind Interessenvertreter ihres Staates. Niemand muß die polnische oder ungarische Politik befürworten, aber vielleicht sind die Verfassungsgerichte dort demokratischer legitimiert als der EuGH?
Inwieweit sind Ken Jebsen und Boris Reichsschuster denn in Deutschland in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt? Beide hatten bzw. haben Reichweite vorzuweisen. Wenn, wie Sie behaupten, Ken Jebsen von Deutschland in seiner Medien- und Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, warum passiert das erst, wenn seine Reichweite drastisch abgenommen hat? Irgendetwas scheint an Ihrer These faul zu sein. Sie klingt halt populär. Darum muß sie noch lange nicht stimmen.
Ein Gericht ist demokratisch legitimiert? Wie stellen Sie sich denn bei der Judikative eine demokratische Legitimation vor? Wahl der Richter durch Abstimmung?
>>Wahl der Richter durch Abstimmung?<<
Vor- und Nachteile könnten ja mal ergebnisoffen diskutiert werden
Da gibt es keine Vorteile. Juristische Kenntnisse soll ein Wähler beurteilen können? Das halte ich für ausgeschlossen. Damit hebt man jegliche Form der Gewaltenteilung auf.
In der Bundesrepublik werden die Verfassungsrichter von Anfang an durch das Parlament gewählt. Hat bislang funktioniert. Den Anspruch einen Richter durch Wähler zu bestimmen, habe ich nie gehabt, obwohl das in USA seit Jahrhunderten praktiziert wird.
Das ist in vielen US-Bundesstaaten so - das stimmt. Mit Einschränkungen. Auf Bundesebene werden sie ernannt. Das System klappte ja bekanntermaßen trotz Trump...
In Dresden hat die Polizei übrigens tatsächlich auf dem Postplatz mal jemanden festgenommen, weil der aus der Sächsischen Verfassung rezitiert hat
Auf einer nach der sächsischen Eindämmungsverordnung wegen Covid nicht genehmigten Demo? Für die Behauptung haben Sie hoffentlich einen Beleg. Und nicht aus solchen Magazinchen wie den NRW-Kurier...
"Auf einer nach der sächsischen Eindämmungsverordnung wegen Covid nicht genehmigten Demo?"
Von Demo konnte nicht die Rede sein. Der Mann rezitierte allein, ein paar wenige Leute standen anderswo auf dem Postplatz (und keiner von denen wurde behelligt).
"Für die Behauptung haben Sie hoffentlich einen Beleg"
Aber ja doch. Einen reichlich 9 Minuten langen auf YouTube. Schauen Sie selbst und bilden Sie sich eine Meinung.
Meinungsfreiheit bedeutet, dass man seine Meinung auch sagen darf, wenn Sie unbewiesene Behauptungen oder gar Unwahrheiten enthält. Ausnahme ist hier nur eine juristisch festzustellende Volksverhetzung. Das heißt nicht, dass man nicht die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen hätte (in der Regel eine Richtigstellung), aber das Schließen eines Kanals oder Mediums ist in keinem Fall eine Option und schlicht Zensur. Im Fall "Grundgesetz" oben ist es sogar eine Frage der Interpretation. Ich gebe Ihnen natürlich völlig recht, dass die Causa völlig übertrieben im Sinne der Meinung des Autors instrumentalisiert wurde, aber so etwas passiert in allen Medien, die ganze Zeit. Wenn die Maßstäbe, mit der derzeit (in erster Linie alternative) Medien und Journalisten in der "Corona-Frage" zensiert werden generell gälten, hätten wir keine Medien mehr.
Natürlich hat das nichts mit Faschismus zu tun. Es ist einfach eine Notwendigkeit der marktkonformen Demokratur.
„Der Mann rezitierte allein, ein paar wenige Leute standen anderswo auf dem Postplatz (und keiner von denen wurde behelligt).“
Der Mann rezitierte z.B. Artikel 36 des Grundgesetzes in dem folgendes steht:
(1) Bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden. Die bei den übrigen Bundesbehörden beschäftigten Personen sollen in der Regel aus dem Lande genommen werden, in dem sie tätig sind.
(2) Die Wehrgesetze haben auch die Gliederung des Bundes in Länder und ihre besonderen landsmannschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.
Was bitte sagt der Mann in dem Video? Spricht er über Beamte aller Länder und über Wehrgesetze?
Und dann rezitierte der Mann den Artikel 37 des Grundgesetzes in dem folgender Inhalt steht:
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
Was bitte hat der Widerstandskämpfer in dem Video gesagt? Hat er wirklich versucht das Grundgesetz zu zitieren.
Ich meine wir sollten uns in der FC langsam über die Ernsthaftigkeit der Argumentation Gedanken machen.
>> Dann kann ich also Ihrer Ansicht nach auch locker einen Artikel über Sie schreiben und einfach so behaupten, dieser Artikel wird - sagen wir mal vom Kreml bezahlt? <<
Wenn Sie möchten, können Sie das ruhig behaupten. So wie ich Hannes Hofbauer einschätze, wird ihn das nicht jucken, da ist er schon ganz andere Verleumdungen gewohnt.
Krass _ Danke für den Link. Gab es Konsequenzen für die beteiligten Polizisten? Konnte im Netz nichts darüber finden.
Nö. Die Versammlung war vom Ordnungsamt Dresden untersagt worden. Daher wurde er nicht für das Rezitieren des Grundgesetzes mitgenommen. Tja - so geht Meinungsmache.
„Es ist dieses Messen mit zweierlei Maß, das hierzulande oft auch deshalb nicht wahrgenommen wird, weil deutsche bzw. westeuropäische Medien und Politik selbstgerecht sind. Ihre Definition von Weltoffenheit kennt nur die eigene Kultur und Werteordnung.“
Stimmt leider sehr, das ist ein großes Problem für die globale Wahrnehmung der EU (und Deutschlands), die Nutzung potentieller Chancen aller Art, konstruktive Einflussmöglichkeiten und den Aufbau von solidarischen Partnerschaften.
Diese Erkenntnis gilt weltweit, nicht nur für Osteuropa.
„Das schließt notwendige Kritik an reaktionären und demokratiefeindlichen Vorstößen in Ungarn oder Polen nicht aus. Wenn politische Drohungen und finanzielle Erpressungen allerdings nur gegen osteuropäische Mitglieder zum Einsatz kommen, stößt dies dort verständlicherweise auf Widerstand.“
Eine wichtige Einsicht, die in der EU-Zentrale und in den Medien zunehmend geringeren Erkenntniswert besitzt.
Was entwickelt sich hier politisch?
… in der praktischen Arbeit, auch im Zusammenhang mit der Adaptation an den Klimawechsel, wird diese EU/Deutschland-Attitude mehr und mehr zu einem Hindernis.
Für die augenblickliche Administration gilt:
Viele Gerede von „auf Augenhöhe miteinander“ verdeckt die oft anmaßende Realität der EU-Politik. Gemeinsame kulturelle Reflektion verkommt zu bürokratischen Handlungsmaximen mit ‚Rote-Linie-Ziehen‘.
Auf anderen Kontinenten reagieren viele Länder und Leute zunehmend empfindlich auf den erhobenen Zeigefinger von Lehrer Lämpel - und seine kurz danach folgende Sanktionsdrohung im Falle der Nichtbeachtung.
Zum Ausschneiden und an die Wand hängen:
„Es ist dieses Messen mit zweierlei Maß, das hierzulande oft auch deshalb nicht wahrgenommen wird, weil deutsche bzw. westeuropäische Medien und Politik selbstgerecht sind. Ihre Definition von Weltoffenheit kennt nur die eigene Kultur und Werteordnung.“
Es fällt ja nicht so auf. Wenige haben die Stirn, die der Mann mit dem Fahrrad und der Verfassung in der Hand hatte.
Es ist nur eben so, dass ich Politikern, die das zu verantworten haben, in k e i n e r Frage vertrauen kann.
Wo ist Ihr Problem?
Der Mann hat auf einem öffentlichen Platz laut Sätze aus gültigen Verfassungsdokumenten gelesen.
Die Polizei hat ihn ohne irgendeinen anderen sichtlichen Anlass verhaftet und das auf eine Weise, die auch dann nicht angemessen gewesen wäre, wenn es einen anderen Anlass gegeben hätte.
Der Mann hat keinerlei Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet.
An all dem gibt es nichts zu deuteln.
"Gab es Konsequenzen für die beteiligten Polizisten? Konnte im Netz nichts darüber finden."
Ja, da lässt sich weiter nichts recherchieren. Dazu müsste man nun wirklich Journalist sein. Dann könnte man die Verantwortlichen nach Stellungnahmen fragen und das wiedergeben, was sie antworten. Mir würden sie gar nicht antworten.
Ich denke nicht, dass man die beteiligten Polizeibeamten verantwortlich machen sollte. Das trifft auch auf die Beamten zu, die die im Artikel erwähnten Hausdurchsuchungen bei Fachgutachtern eines Gerichtsprozesses und einer Freundin des Richters durchgeführt haben.
Zur Verantwortung gezogen werden müssten diejenigen, die diese Einsätze angeordnet haben. Dies aber sind an der Macht.
Wo sehen Sie eine Versammlung?
Es ist ja auch gar keine Versammlung aufgelöst worden. Es wurde eine Einzelperson verhaftet und das auf ziemlich brutale Weise.
Die Nachrecherche hat Norbert Häring Mitte Mai gemacht. Bei ihm ist ein Interview mit Sascha Wolff zu finden. Darin wird auch die Behauptung von @Wilfried Jonas behandelt, es habe sich um eine untersagte Demonstration gehandelt.
Bemerkenswert ist, dass Sascha Wolff für das Vorlesen aus der Verfassung schon mehrfach verhaftet wurde, ohne dass es aber zu Strafbefehlen kam. Nach seiner Aussage sind die Verfahren jeweils sehr schnell eingestell worden. Die Judikative geht diese extremen Aktionen der Exekutive eben in der Regel nicht mit.
Herrn Häring hat die Sächsische Polizei auch geantwortet:
"Ein Sprecher der Polizei Dresden schrieb zurück, das Handeln der Polizisten aus NRW stünde in Einklang mit deren Einsatzphilosophie."
Häring diskutiert dann die Stichhaltigkeit der Argumente der Sächsischen Polizei. Auf eine weitere Nachfrage nach den Ungereimtheiten hat diese dann nicht mehr geantwortet.
Ich finde für die Demonstration der Querdenker-Szene folgende Links: Polizeieinsatz am 17. April 2021 und Ergänzung. In der Ergänzung finden Sie den 51jährigen Festgenommenen. Die Begründung für die Festnahme ist: "Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz". Im ersten Bericht können Sie sehen, es gab eine Versammlung. Es sei denn, Sie halten Videos für einen ausreichenden Beleg, die nun einmal nicht immer alles zeigen können.
Herr Wolff war nicht an der Versammlung beteiligt und die Versammlung fand nicht zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes am Ort des Polizeieinsatzes statt. Das ist nun wirklich deutlich auf dem Video zu sehen. Weil die Perspektive mehrfach wechselt, ist auch klar, dass das Ganze nicht am Rand einer Demonstration stattgefunden hat.
Herr Wolff hat auch keinen Strafbefehl wegen eines Verstosses gegen das Versammlungsverbot erhalten, weil der Aufenthalt einer Person auf dem Postplatz in Dresden und ein paar stehenbleibende Passanten nun mal keine organisierte Versammlung sind - egal, was die Person sagt.
Herr Wolff ist festgenommen worden, weil er laut die Verfassung rezitiert hat. Das ist nun mal die bei Weitem wahrscheinlichste Interpretation dessen, was man da sieht. Im anglosächsischen juristischen Sprachgebrauch gibt es dafür die Wendung "beyond reasonable doubt".
Zweifeln kann man immer, das werde gerade ich nicht in Abrede stellen. Aber angesichts des Videos, dessen Authentizität auch die Gegenseite nicht bestreitet, ist die Sachlage hier hinreichend klar. Was dort zu sehen ist, hat nichts mit einer Personalienfeststellung wegen des V e r d a c h t s auf einen Verstoss gegen das Versammlungsgesetz zu tun. Das hätte man ohne körperliche Gewalt tun können - und müssen.
>>Ich denke nicht, dass man die beteiligten Polizeibeamten verantwortlich machen sollte. Das trifft auch auf die Beamten zu, die die im Artikel erwähnten Hausdurchsuchungen bei Fachgutachtern eines Gerichtsprozesses und einer Freundin des Richters durchgeführt haben.
Zur Verantwortung gezogen werden müssten diejenigen, die diese Einsätze angeordnet haben. Dies aber sind an der Macht.<<
Bzgl. der Hausdurchsuchung gebe ich Ihnen Recht, da hat die Polizei auf Anordnung von oben ihren Job erledigt. Im Fall Sascha Wolff sehe ich es anders. Da haben die Polizisten erst gelassen abgewartet bis er auf sein Fahrrad stieg, ihn dann in den Schwitzkasten genommen & zu Boden geworfen. Das kann keine Anordnung von oben gewesen sein sondern stellt eine willkürliche Handlung der betreffenden Polizisten dar.
Herr Wolff war nicht an der Versammlung beteiligt und die Versammlung fand nicht zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes am Ort des Polizeieinsatzes statt.
Woher wissen Sie das denn? Entnehmen Sie das einem Video? Ich kann es nicht, die Polizei übrigens auch nicht. Das Wort "Verdacht" hat eine Bedeutung in der deutschen Sprache. Es bedeutet, jemand wird einer Tat verdächtigt. Es bedeutet nicht, der Verdächtige hat diese Tat begangen. Ob dem so ist, hat nicht die Polizei zu beurteilen. Dafür sind die Gerichte zuständig.
Um es mal deutlich zu sagen: Sie betreiben hier mit Falschmeldung billigen Populismus. Das an diesem Tag in Dresden vielfach zu Demonstrationen aufgerufen wurde, können Sie auch einem MDR-Bericht entnehmen.
Also: Was haben Sie außer der Aussage des Verdächtigen sonst noch vorzuweisen, um meinen Hinweis auf den wahren Verhaftungsgrund konsequent ignorieren zu können? Ihre Behauptung, jemand sei verhaftet worden, weil er das Grundgesetz vorgelesen habe, ist schlicht eine Lüge. Den Grund der Verhaftung habe ich Ihnen genannt.
Westliche Doppel-Moral
Der kolonialistisch begründete, kapitalistische Westen hat es bisher nicht geschafft, die Grundlage seiner Doppel-Moral aufzulösen, die in etwa so zusammengefasst werden kann:
".... ein Dilemma für die Gesellschaften des Westens, das sie bis heute nicht überwunden haben und ganz besondere für die gebildete Mittelschicht, die sich noch heute als Motor des sozialen Gefüges begreift:
Ihr moralischer Anspruch gründet sich auf die Idee von Demokratie und universellen Menschenrechten. […]
Ihr wirtschaftlicher Erfolg und ihr Wohlstand aber gründen sich auf ein langes zurückreichendes Erbe: Auf ein sie begünstigendes Wachstum, das auf Ausbeutung beruht, auf einer Ausbeutung, die sich niemals mit den Ansprüchen der Aufklärung vereinbaren lässt." (Philipp Blom)
Das gilt auch – wenngleich modifiziert - für nicht-westliche Länder und industrialisierte Produktionsverhältnisse, die das westliche Modell kopiert haben.
Viele – oft ethnische Gruppen mit einem speziellen Naturverständnis – haben dafür eine sehr gute Antenne, und vertrauen daher der ankommenden oder angebotenen ‚modernen Entwicklung‘ nicht.
Dies wiederum verwundert die modernen ‚Entwickler‘ jeglicher Couleur, haben sie doch nur das vermeintlich Beste im Sinn.
Bei den amerikanischen Indigenen hieß das “Weiser Mann redet mit gespaltener Zunge.“
...siehe auch die Ziele und Methoden des neoliberalen "Marketing" und der Umorientierung/Besetzung des Begriffes "Innovation".
"Da haben die Polizisten erst gelassen abgewartet bis er auf sein Fahrrad stieg, ihn dann in den Schwitzkasten genommen & zu Boden geworfen. Das kann keine Anordnung von oben gewesen sein sondern stellt eine willkürliche Handlung der betreffenden Polizisten dar."
Ich geben Ihnen Recht. Hier handelt es sich auch um eine Übertretung des Mandats durch die drei Beamten und die Beamtin.
Das entlastet die Politiker allerdings nicht, zumal ja auch die selektiven Demonstrationsverbote Methode haben. Von den der Macht genehmen Demonstrationen gibt es ja auch genug Bildmaterial, auf dem Masken fehlen und Abstände klein sind.
"Woher wissen Sie das denn? Entnehmen Sie das einem Video?"
Ja. Das muss man dem Video entnehmen, wenn man nicht absichtlich wegschaut. Der Postplatz ist ja fast leer, aus allen Perspektiven.
Die nicht genehmigte Deomonstration hat stattgefunden, aber nicht zu dieser Zeit auf dem Postplatz.
"Es bedeutet, jemand wird einer Tat verdächtigt. Es bedeutet nicht, der Verdächtige hat diese Tat begangen. Ob dem so ist, hat nicht die Polizei zu beurteilen."
Das ist richtig. Wenn die Polizei die Anweisung hat, Personalien aufnzunehmen, muss sie das tun. Aber eben ohne Gewaltanwendung. Was hier zu sehen ist, ist ganz klar ein Übergriff.
Und was die einzelnen Polizeibeamten entlastet (Anweisung), entlastet nicht diejenigen, die solche Anweisungen geben. Um diese - die Politiker - geht es eigentlich.
"Also: Was haben Sie außer der Aussage des Verdächtigen sonst noch vorzuweisen"
Das Video, bei dem Sie wegschauen.
"billigen Populismus"
Wenn das Wort "Populismus" fällt, kann man übrigens immer sicher sein, dass der Sprecher oder die Sprecherin auf der Seite der Macht ist und grössere Teile der Bevölkerung, oft sogar eine Mehrheit, in dieser Frage anderer Meinung ist als die Machthaber.
Fassen wir zusammen. Ihre juristische Beurteilung basiert einzig auf einem Video und einer Stellungnahme eines Beteiligten. Ich hatte Ihnen einen Artikel aus dem MDR verlinkt, den Sie zu lesen wohl versäumt haben. Darin steht Folgendes: "Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte das Verbot sämtlicher für den Sonnabend angemeldeter Querdenken-Veranstaltungen in Dresden am Freitag bestätigt." Was hat ein Urteil der Judikative und das Handeln der Exekutive vor Ort mit den Politikern zu tun?
Falls die Polizei bei der Festnahme unangemessen gehandelt haben sollte, so steht es dem Bürger frei, dies mittels einer Anzeige überprüfen und klären zu lassen. Kam da was? In Ihrem Video habe ich davon nichts erkennen können.
Vielleicht muß ich etwas deutlicher werden, damit Sie mich verstehen. Das Video beweist überhaupt nichts. Es bestand zum Zeitpunkt der Aufnahme ein durch das OLG bestätigtes Versammlungsverbot. Da werden Sie dann auch Probleme bekommen, wenn Sie sich in der Öffentlichkeit hinstellen und aus den Heidi-Romanen vorlesen wollen. Diesen Sachverhalt haben Sie wiederholt ignoriert. Ich weise Sie gerne erneut darauf hin.
"Was hat ein Urteil der Judikative und das Handeln der Exekutive vor Ort mit den Politikern zu tun?"
Haben Sie schon mal überlegt, dass das Gericht nicht von selbst tätig geworden ist? Das OVG hat das Verbot nur bestätigt, aber nicht erlassen.
"Da werden Sie dann auch Probleme bekommen, wenn Sie sich in der Öffentlichkeit hinstellen und aus den Heidi-Romanen vorlesen wollen."
Nein. Das sollte ich nicht. Denn, wenn ich auf einem öffentlichen Platz laut etwas vorlese, ist das keine Versammlung.
Ein Ausgangsverbot bestand nicht. Den Tiefpunkt hat die Politik erst später erreicht und nur für die Nacht. Dazu ist übrigens noch ein Klage der FDP vor dem Bundesverfassungsgericht hängig. Das BVG wird dieser wohl ausweichen, mit der Begründung, dass die Regelung ausgelaufen sei.
Man kann auch sagen, dass das BVG diese Klage ausgesessen hat. Dafür gab es keinen Grund. Die Klage war von prinzipiellem Interesse, nicht nur von Einzelfallinteresse. Das BVG macht seinen Job nicht.
Er zitierte aus der sächsischen Verfassung, die er auch in der Hand hatte:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3975-Verfassung#a36
Nicht alles, was man nicht versteht, ist eine Verschwörung ...
Woher wissen Sie, dass der Mann eine Versammlung organisiert hat oder Teil einer organisierten Versammlung war?
>>Das Video beweist überhaupt nichts.<<
In dem Video ist deutlich zu erkennen, dass die Polizisten übergriffig geworden sind & unverhältnismäßig handelten. Das wollen Sie offensichtlich nicht erkennen.
So einfach ist es nicht. Die Polizei sagt, der Mann hätte gegen das Versammlungsverbot verstoßen. Auf einem Video sieht man, wie ein Mann, der eher nicht im Rahmen einer Versammlung aus dem sächsischen Grundgesetz zitiert und von Polizisten ziemlich brutal überwältigt wird. Alles andere ist Interpretation und Spekulation. Sie glauben, die Polizei sagt die "Wahrheit" - insofern es überhaupt eine objektive Wahrheit auf dieser Ebene geben kann, definieren Sie mal zweifelsfrei eine Versammlung - Herr jeschke ist offenbar der Meinung, das die Polizei lügt. Anhand des Videos lässt sich beides weder beweisen noch widerlegen. Ihr Vorwurf einer Falschmeldung ist nur unter der Prämisse richtig, dass die Polizei "immer die Wahrheit sagt". Das darf man in einer Demokratie anzweifeln.
Hier noch etwas über Sascha Wolff und seine Arbeit im "Zentralwerk".
Bevor er Kritik übte, galt er ja durchaus als wichtiges Mitglied der Gesellschaft. Förder des Zentralwerks waren Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, Amt für Kultur und Denkmalschutz der Stadt Dresden, Freitstaat Sachsen und in Zusammenarbeit mit Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen.
Katja Kipping war bei der Eröffnung, auf der Sascha Wolff den Richtspruch vortrug. Das Zentralwerk galt als linksalternatives Projekt.
Haben Sie schon mal überlegt, dass das Gericht nicht von selbst tätig geworden ist? Das OVG hat das Verbot nur bestätigt, aber nicht erlassen.
Ein völlig normaler Vorgang. Das OVG hat das Demonstrationsverbot an diesem Tag in Dresden als rechtmäßig anerkennt. Bekanntermaßen gibt es auch abweichende Urteile über angeordnete Demonstrationsverbote.
Nein. Das sollte ich nicht. Denn, wenn ich auf einem öffentlichen Platz laut etwas vorlese, ist das keine Versammlung.
Das können Sie beurteilen, ich nicht. Ich bewundere Ihre sichere Beurteilungsfähigkeit. Sich an einen Platz hinzustellen und etwas laut vorzulesen macht man also nicht, weil man ein Motiv hat, sondern einfach so. Vielleicht weise ich Sie erneut auf das Versammlungsverbot für diesen Ort und an diesem Tag hin. Es könnte Ihnen entgangen sein.
Man kann auch sagen, dass das BVG diese Klage ausgesessen hat.
Sie kennen also das gerichtliche Urteil und darüber hinaus auch noch die Motivation der Richter? Erstaunlich. Oder wissen Sie es nicht und schreiben deshalb "man"? Oder suchen Sie nur permanente Selbstbestätigung und brauchen dafür Schnipsel?
Die Klage war von prinzipiellem Interesse, nicht nur von Einzelfallinteresse.
Aha. Was meinen Sie da genau? "prinzipiellem Interesse" klingt nach nichts. Meinen Sie das Versammlungsverbot an diesem Tag? Der MDR-Artikel beschreibt einige Hintergründe zu diesem Verbot. Darüber haben Sie noch keine Silbe verloren.
<<Sich an einen Platz hinzustellen und etwas laut vorzulesen macht man also nicht, weil man ein Motiv hat, sondern einfach so.<<
Ein Motiv wird es wohl geben, ohne Motiv tut man nichts.
Ist also davon auszugehen, dass zwar nicht die Tat (das Vorlesen), aber das Motiv dazu die Polizeigewalt rechtfertigt?
"Sich an einen Platz hinzustellen und etwas laut vorzulesen macht man also nicht, weil man ein Motiv hat, sondern einfach so."
Natürlich hatte Sascha Wolff ein Motiv. Aber es ist eben nicht verboten, ein Motiv zu haben, übrigens auch nicht, wenn das Motiv Kritik an der Corona-Politik ist. Eben das i s t eine Verfassungsfrage.
Und eine künstlerische Aktion ist keine Versammlung. Das kann zusammenfallen, ist aber in diesem Fall nicht zusammengefallen, offensichtlich nicht.
"Sie kennen also das gerichtliche Urteil und darüber hinaus auch noch die Motivation der Richter?"
Es gibt keins. Wenn das BVG doch noch in der Hauptsache entscheidet, können wir diese Diskussion fortsetzten. So lange das BVG in der Hauptsache nicht entscheidet, obwohl die Sachlage nicht so schwierig zu beurteilen und die Klage drei Monate her ist, ist der Vorwurf haltbar, dass das BVG versucht hat, die sache auszusitzen.
"Aha. Was meinen Sie da genau? "prinzipiellem Interesse" klingt nach nichts."
Es geht um die Frage der an "Inzidenzwerte" gekoppelten nächtlichen Ausgangssperren. Auch wenn die Regelung Ende Juni ausgelaufen ist, ist es von prinzipiellem Interesse zu klären, ob sie gegen das Grundgesetz verstossen hat. Prinzipielles Interesse bedeutet hier, das man das entscheiden muss, weil nicht ausgeschlossen ist, dass die Regierung das Gleiche oder etwas sehr Ähnliches wieder versucht.
Ich habe nichts über die Rechtfertigung von Polizeigewalt geschrieben. Das ist ein anderes Thema. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, der genannte Verhaftungsgrund ist Blödsinn und habe auf das richterlich bestätigte Versammlungsverbot hingewiesen. Das war der Grund für die Verhaftung. Mehr nicht.
Sie haben völlig Recht, Herr Willfried Jonas. Eine Staffel der StaatsPolizei aus NRW hat zum Schutz von Volk und Vaterland in Sachsen einen aufmüpfigen Demonstrationsverbotsmissachter in Schutzhaft genommen. Wäre Herr R.Z. - oder seinesgleichen Hohheit - Politiker, würden diese egoistischen, unsolidarischen Volksschädlinge allesamt "gesiebte Luft" einatmen....^^
Natürlich hatte Sascha Wolff ein Motiv. Aber es ist eben nicht verboten, ein Motiv zu haben, übrigens auch nicht, wenn das Motiv Kritik an der Corona-Politik ist. Eben das i s t eine Verfassungsfrage.
Hat er zufällig auch Artikel 2 des Grundgesetzes vorgelesen?
Art 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Er hätte an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt das gesamte Grundgesetz vorlesen können, wenn ihm danach ist.
Da Sie die Einschränkung der Versammlungsfreiheit, die in diesem konkreten Falle vorgelegen hat, konsequent ignorieren möchten, empfehle ich Ihnen den Gang zu einem Anwalt, der Ihnen die juristische Bedeutung dieser behördlichen Anordnung erklären kann. So einfach ist die Anordnung übrigens nicht umzusetzen. Da gibt es recht hohe Hürden.
Befragen Sie Freund Google mal nach SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2021 - 6 B 186/21. Ein Urteil des BVG dazu ist mir nicht bekannt. Aber warum sollte es Ihrer Ansicht nach eine Sache für das BVG sein? Stellen Sie doch den Antrag, wenn Sie wollen. Das Demonstrationen unter Auflagen auch während der Corona-Zeit möglich waren, habe ich jeden Samstag in meinem Wohnort erlebt. Von daher kann ich eine eingeschränkte Meinungsäußerung in Deutschland nicht erkennen. Es sei denn, Sie sehen Widerspruch zu Ihrer Ansicht schon als Einschränkung an...
Wo habe ich das geschrieben? Wo habe ich die polizeiliche Maßnahme beurteilt? Halten Sie sich noch mit Lesen und Verstehen von Texten auf? Oder schreiben Sie nur aufgrund Ihrer eigenen Interpretation? Ich weise Sie gerne auf die in Deutschland mögliche juristische Beurteilung eines übertriebenen Polizeieinsatzes hin. Der Festgenommene nimmt eben jenes Recht laut eigenem Statement in Anspruch. Was auch völlig in Ordnung ist. Nur ist seine Behauptung, das Vorlesen des GG sei verboten, schlicht und ergreifend vollkommener Unsinn. Mehr sage ich nicht aus.
Hätte es diesen Einsatz auch gegeben wenn er statt dem Grundgesetzt eine WHO-Empfehlung zur Impfung vorgetragen hätte und die anwesenden aufgefordert, sich zu Impfen ? (DISCLAIMER: Ich habe überhaupt nichts gegen "die Impfung")
An diesem Tag auf diesem Platz? Ich könnte mir vorstellen: Ja. Auch wenn der Hinweis auf ein Versammlungsverbot ermüdend sein mag. Das hat eine Bedeutung. Hier gibts eine erste Erläuterung dafür.
LIVE: Demonstration gegen Gesundheitspass und Impfpflicht in Paris
Das möchte ich ehrlich gesagt bezweifeln. Die Ungleichbehandlung der Querdenker vs. beispielsweise LGBT Demonstartionen beweisen z.Zt gerade eindrücklich das Gegenteil (DISCLAIMER: ich würde 10x eher zu einer LGBT Demo als auf eine Querdenker Demo gehen - noch). Wir gießen hier seit 1,5 jahren Beton in die Köpfe in der Hoffnung, dass die Birne weich wird.
Selbstverständlich gehören alle Handies und Laptops beschlagnahmt.
Aber nicht nur das, Besitz und Handel sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, weil Millionen dafür für Koltan abgeschlachtet werden:
No Smartphone - No Genocide!
Doppelte Moral ist aber auch, daß Angehörige vorderasiatischer Sekten in Europa und Amerika rumspallen, schliesslich hat Gott mit keinem Wort diese Kontinente auch nur erwähnt, weil er die Erde für eine Scheibe hielt und Asien hat er auch nie verlassen, weil außerhalb einfach andere Götter zuständig sind.
Noch doppelter wird die Moral allerdings dadurch, daß gerne übersehen wird, daß in Amerika Koltan aus dem Kongo verboten ist und die USA beim größten rassistischen Verbrechen des 21st-Century-Schizoid-Man gar nicht mitmachen.
Inwiefern hat denn Sascha Wolff's Aktion Artikel 2 GG berührt. Ich kann keine Verletzung der Rechte anderer, des Sittengesetzes oder der verfassungsmässigen Ordnung erkennen.
Wenn in dem Video jemand den Geist der Verfassung verletzt, dann ja wohl doch die Polizei. Wenn man so will, sogar den zweiten Punkt des Artikels 2, den sie zitieren. Die Aktion der Beamten war geeignet, grundlos die körperliche Unversehrheit von Herrn Wolff zu beeinträchtigen.
"Befragen Sie Freund Google mal nach SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2021 - 6 B 186/21. Ein Urteil des BVG dazu ist mir nicht bekannt."
Lesen Sie doch meine Kommentare noch einmal genau nach. Meine Erwähnung des BVG bezieht sich auf die Klage der FDP gegen die Corona-Notbremse. Sie werden feststellen, dass das aus meiner ersten Erwähnung des BVG klar hervorgeht.
"Von daher kann ich eine eingeschränkte Meinungsäußerung in Deutschland nicht erkennen."
Aha. Wenn man auf der Autobahn stellenweise so schnell fahren kann, wie man will und bei mir in der Strasse nur 30, liegt in meiner Strasse keine Geschwindigkeitsbeschränkung vor.
Wenn Claus Kleber sagen kann, was er will, aber Boris Reitschuster auf politischen Druck hin Bankkonten und Internethosting gekündigt werden, liegt keine Einschränkung der Medienfreiheit vor.
Und Krieg ist Frieden.
Ehe mir jemand ein Plagiat vorwirft: Der vorige Satz stammt von George Orwell (Neunzehnhundervierundachtzig).
Die Reaktion des Staates auf Kritik an den Corona-Massnahmen - und zwar von Anfang an, siehe die Kampagne gegen Wodarg - zeigt ja gerade, wie berechtigt und wichtig diese Kritik ist.
"Nur ist seine Behauptung, das Vorlesen des GG sei verboten, schlicht und ergreifend vollkommener Unsinn."
Sicher ist diese Behauptung vollkommener Unsinn. Die hat ja auch auf unserer Seite niemand aufgestellt.
Behauptet habe ich, dass er festgenommen wurde, weil er laut die Sächsische Verfassung vorgelesen hat. Klicken Sie doch einfach mal auf den Link im vorigen Satz und lesen Sie nach.
Ehe noch ein Spitzfindigkeit kommt: Auch die Behauptung, das Vorlesen der Sächsischen Verfassung sei verboten, ist schlicht und ergreifend vollkommener Unsinn.
Genau das ist mein Punkt.
Das wiederum ist was anderes. Da müßten wir uns darüber unterhalten, ob es generell eine Ungleichbehandlung gibt. Das erscheint mir zumindest nicht so, denn die wöchentliche Querdenker-Demo in Hannover wurde meines Wissens nie verboten. Auch in anderen Städten konnten Demos ungehindert durchgeführt werden. Es muß schon einiges vorliegen, um ein Versammlungsverbot durchzusetzen. Wenn ich den MDR-Artikel richtig verstanden habe, lag auch einiges vor. Wir beide wissen zum Beispiel auch nicht, ob der genannte Sascha Wolff schon öfter durch solche Aktionen aufgefallen ist oder nicht. Wenn er aus dem Umfeld stammt, welches zu den Demonstrationen aufgerufen hat, nehme ich ihm übrigens ein Interesse für das Grundgesetz nicht ab. Aber das kennzeichne ich auch sofort als persönlichen Eindruck, den ich nicht verifizieren kann.
Ich beziehe mich auf das aktuelle Querdenker-Demo Verbot in Berlin. Wegen vermuteter Misachtung der Hygieneregeln (Die ich ebenfalls erwarten würde). Und dann gibt es Selfies von Polizisten auf der LGTB Demo mit Teilnehmern ohne Masken. Das ist schlicht Messen mit zweierlei Mass, es gibt hier politisch erwünschte und unerwünschte Meinungen. Und das kann man seit jetzt über einem Jahr beobachten: Stigmatisierung, Diffamierung bis hin zur Zersetzung gegenüber anderen Meinungen. Das hat in D ja Tradition (und ich beziehe mich hier auf die zeit nach 1945). Nur um sicherzugehen: Ich teile die Meinung der Querdenker nicht. Aber ich bin Demokrat und glaube an die Meinungsfreiheit und ich glaube auch, dass ein Weg, der langsam in die falsche Richtung abbiegt dauerhaft in der Sackgasse landet.
Fassen wir zusammen. Ihre juristische Beurteilung basiert einzig auf einem Video und einer Stellungnahme eines Beteiligten. Ich hatte Ihnen einen Artikel aus dem MDR verlinkt, den Sie zu lesen wohl versäumt haben. Darin steht Folgendes: "Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte das Verbot sämtlicher für den Sonnabend angemeldeter Querdenken-Veranstaltungen in Dresden am Freitag bestätigt." Was hat ein Urteil der Judikative und das Handeln der Exekutive vor Ort mit den Politikern zu tun?
Falls die Polizei bei der Festnahme unangemessen gehandelt haben sollte, so steht es dem Bürger frei, dies mittels einer Anzeige überprüfen und klären zu lassen. Kam da was? In Ihrem Video habe ich davon nichts erkennen können.
Vielleicht muß ich etwas deutlicher werden, damit Sie mich verstehen. Das Video beweist überhaupt nichts. Es bestand zum Zeitpunkt der Aufnahme ein durch das OLG bestätigtes Versammlungsverbot. Da werden Sie dann auch Probleme bekommen, wenn Sie sich in der Öffentlichkeit hinstellen und aus den Heidi-Romanen vorlesen wollen. Diesen Sachverhalt haben Sie wiederholt ignoriert. Ich weise Sie gerne erneut darauf hin.
Wenn Claus Kleber sagen kann, was er will, aber Boris Reitschuster auf politischen Druck hin Bankkonten und Internethosting gekündigt werden, liegt keine Einschränkung der Medienfreiheit vor.
Bevor Sie irgendwelche Behauptungen aufstellen, lesen Sie die AGBs der ING-Bank. Mich hat es überrascht, wie spät diese Bank ihm das Konto gekündigt hat. Die führen keine Konten für Selbständige. Wenn Reitschuster (den ich übrigens leider persönlich kenne) um Spenden bettelt, dann wundert mich die Kündigung seines Kontos nicht. Hier übrigens ein Auszug aus den AGBs der ING:
Girokonten werden nur für natürliche Personen und auch nur für eigene Rechnung geführt. Die ING führt das Girokonto als Privatkonto (Lohn- oder Gehaltskonto).
Eine Kontokündigung passiert dort übrigens öfter mal. Private Banken dürfen sich die Kunden aussuchen, so wie ein Privatkunde sich auch die Bank aussuchen darf. Das war schon immer so. Vielleicht haben Sie aber AGBs nie so genau gelesen...
Der Mann hat sich versammelt, das muss reichen. Wie Sie sehen, reicht das zumindest für den Einen oder Anderen aus. Hätte er es unter einem blau-gelben Banner getan und dazu noch als Abzeichen eine Wolfsangel getragen, dann würde der Kommentator das auch anders sehen. Aber so... was erdreistet sich auch Herr Wolf, einfach aus der Verfassung vorzulesen? Das ist Blasphemie!
Um es noch einmal klarzustellen. Ich habe mich aus einem einzigen Grund in die Diskussion eingemischt. Ich bezeichne es als Lüge, wenn jemand nur aufgrund des Vorlesens aus dem GG verhaftet wurde. Dabei bleibe ich auch und bezeichne es als Propagandalüge.
>>Girokonten werden nur für natürliche Personen und auch nur für eigene Rechnung geführt. Die ING führt das Girokonto als Privatkonto (Lohn- oder Gehaltskonto).<<
Zu diesem Argument hat sich Boris Reitschuster selbst geäussert. Ich würde gern auf seinen Beitrag verweisen, aber dessen Internetseite ist auf der schwarzen Liste des automatischen Quarantäne-Filters, der dFC-Kommentare überprüft. Aber wer noch die alte Toyota-Werbung kennt, für den ist eben nichts unmöglich.
Hier der Auszug aus der AGB der ING-DiBa:
"2. Voraussetzungen für die Eröffnung eines Girokontos...
- Wenn der Kunde selbständig ist: Er erzielt seine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und nicht aus Gewerbebetrieb."
Das ist bei Reitschuster der Fall. Es ist auch nicht verboten, als Freiberufler um Spenden zu bitten. Es war eben kein Gewerbekonto.
Die ING-DiBa hat denn auch gar nicht versucht, Ihr an den Haaren herbeigezogenes Argument zu benutzen. Sie hat Herrn Reitschuster geschrieben:
"Sehr geehrter Herr Reitschuster,
leider können wir uns zu konkreten Gründen nicht äußern.
Für Privatbanken gilt Vertragsfreiheit, so dass diese nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 675h BGB) sowie ergänzend nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Kündigung unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist aussprechen können. Natürlich erfolgt dies nur in Einzelfällen. Auf die Hintergründe bzw. die individuellen Umstände einer solchen Entscheidung kann grundsätzlich nicht eingegangen werden. Wir können aber versichern, dass eine Kontokündigung niemals unbegründet oder leichtfertig ausgesprochen wird, sondern auf internen und/oder gesetzlichen Regularien beruht."
>>Wenn Reitschuster (den ich übrigens leider persönlich kenne)<<
Herr Markwort, Gründungs-Chefredakteur des Focus kennt ihn auch und scheint viel von ihm zu halten. Er hat Boris Reitschuster im September 2020 ein Interview gegeben. Helmut Markwort ist Abgeordneter der FDP im Bayerischen Landtag.
(und nun hat die Zensur ein technisches Problem mehr)
Sie schrieben: "Nur ist seine Behauptung, das Vorlesen des GG sei verboten, schlicht und ergreifend vollkommener Unsinn. Mehr sage ich nicht aus."
An G. Jeschke: "Er hätte an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt das gesamte Grundgesetz vorlesen können, wenn ihm danach ist. Da Sie die Einschränkung der Versammlungsfreiheit, die in diesem konkreten Falle vorgelegen hat,..."
An Gelse: "Ich habe lediglich darauf hingewiesen, der genannte Verhaftungsgrund ist Blödsinn und habe auf das richterlich bestätigte Versammlungsverbot hingewiesen. Das war der Grund für die Verhaftung. "
An G. Jeschke: "Die Versammlung war vom Ordnungsamt Dresden untersagt worden. Daher wurde er nicht für das Rezitieren des Grundgesetzes mitgenommen. Tja - so geht Meinungsmache."
Meinen Sie mit Versammlung die Leute, die in großem Abstand um ihn herumstanden und ihm zuhörten? Wenn ja, haben sich da auch jeweils drei bis vier SchutzmännerInnen auf sie gestürzt, sie zu Boden gerissen, darauf genkniet, an ihnen rumgefingert, den Arm geknebelt, sie mit zur SchutzmännInnenwache geführt, um was genau festzustellen zu können bzw. welche Gefahr abzuwehren?
Eine freundliche Aufforderung: "Mal bitte Ihre Papiere vorzeigen. Ausweiskontrolle." Oder so ähnlich, hätte nicht gereicht?
Zu diesem Argument hat sich Boris Reitschuster selbst geäussert. [...] Es ist auch nicht verboten, als Freiberufler um Spenden zu bitten.
Die ING kündigt Girokonten, auf denen Spenden eingesammelt werden. Aber wo wir schon mal beim Thema "Spenden" sind. Versteuert Herr Reitschuster die auch ordnungsgemäß? Das würde mich ja mal interessieren.
Zivilrechtlich betrachtet ist eine Spende nichts anderes als eine Schenkung. Für die muß er keine Rechenschaft ablegen. Er muß sie aber versteuern. Da würde mich interessieren, ob er das macht. Sollen wir wetten?
Den Begriff "Vertragsfreiheit" könnte ich eingehender beleuchten, wenn Sie den nicht verstanden haben. Sie können nun einmal einer privaten Firma nicht befehlen, mit einer juristischen oder einer natürlichen Person Geschäfte machen zu müssen. Den von Ihnen zitierten Brief der ING habe ich eh mehr als ein dutzend Mal gelesen und erläutert. Keine Bank wird eine Kündigung begründen. Der Verweis auf Art. 19 der AGB ist vollkommen ausreichend. Da steht was vom Kündigungsrecht des Kunden und der Bank selbst.
Ein Abgeordneter der AfD hat schon angefragt, wohin man in der Zukunft die Daueraufträge für Boris Reitschuster überweisen soll. Macht Reitschuster nicht Werbung damit, er sei unparteilich? Nur mal so gefragt...
Ich habe mich nicht zu der Art des Polizeieinsatzes geäußert, sondern lediglich zum Thema Propagandalüge, warum die betreffende Person festgenommen wurde. Das Wort "Versammlungsverbot" haben Sie scheinbar noch immer nicht wahrgenommen. Nicht wahr?
"Falls die Polizei bei der Festnahme unangemessen gehandelt haben sollte [...]"
Ich denke doch, das ist der Punkt. In dem Moment, als der Mann den Platz per Fahrrad verlassen will, reißt ihn die Polizei hinterrücks zu Boden. Angesichts der Absicht jenes, das Feld zu räumen, hätte man es auch gut sein lassen können. Zumal zuvor auch keine Aufforderung erging, stehen zu bleiben. Das war vollkommen unverhältnismäßige Polizeigewalt. Welche Gefahr war hier einzudämmen? Ich wundere mich nur, wie Sie so etwas mit aller Vehemenz verteidigen. Mit so etwas spielt man "Querdenkern" und Corona-Leugnern doch erst recht in die Karten; mit solchen Aktionen bzw. in solchen Momenten sinkt das Differenzniveau zum Vorgehen russischer oder auch anderer Polizeikräfte etwa in Osteuropa angesichts mißliebiger Demonstrationen erheblich.
Ich denke, es ist nicht der Punkt. Der Punkt ist die Behauptung, man werde für das Vorlesen des GG verhaftet. Was schlicht eine Propagandalüge ist.
>>Der Punkt ist die Behauptung, man werde für das Vorlesen des GG verhaftet.<<
Ja.
Man wird nicht für das Vorlesen von Verfassungsartikeln vom Fahrrad gezerrt & und auf den Boden geworfen, sondern für das Beendigen der Vorleseaktion.
"Aber wo wir schon mal beim Thema "Spenden" sind. Versteuert Herr Reitschuster die auch ordnungsgemäß?"
Ich bin nicht sein Steuerberater, würde aber eine recht hohe Wette eingehen, dass er das tut. Er ist jedenfalls intelligent und er weiss, dass bei ihm besonders genau nachgesehen werden wird.
Na dann tau. Suchen Sie die nächste Polizeidienststelle auf und machen Sie eine Anzeige. Online gehts auch.
Sie glauben ja wohl selbst nicht, dass dieser Tweet authentisch ist.
Wenn doch, habe ich Sie bisher dramatisch überschätzt.
Eine Selbstanzeige wäre angebracht: Ich habe mal aus dem Grundgesetz zitiert, allerdings wirklich vor einer Versammlung (Anti-Hartz4-Demo) auf dem münchner Marienplatz. Anschliessend verliess ich den Platz und fuhr nach hause.
Das Reitschuster besonders intelligent ist, davon habe ich mal gehört. Reitschusters letztes Buch basiert ja fast nur auf Hörensagen...
Vielleicht informieren Sie sich mal über die Bedeutung des weißen Hakens in einem blauen Kreis bei Twitter...
Muss aber ergänzen, dass ich nicht mit dem Fahrrad in München war, sondern mit der Sbahn. Vielleicht ist das ja ein entscheidender Unterschied.
Wenn sie es so ausdrücken, haben Sie natürlich Recht: "wenn jemand NUR aufgrund".
Aber das hat Forist Jeschke nicht behauptet, Zitat: "auf dem Postplatz mal jemanden festgenommen, weil der aus der Sächsischen Verfassung rezitiert hat"
Würden Sie zustimmem, dass wenn der Retzitierende nichts gesagt hätte, sondern einfach nur dort getanden, er auch nicht festgenommen worden wäre ?
Das lässt sich wohl eindeutig aus dem Video interpretieren denke ich, dass die Festnahme durch das Rezitieren des Grundgesetzes auf dem Postplatz zu dieser Zeit verursacht wurde und das Rezitieren des Grundgesetzes eine konstituierende Ursache für die Festnahme war (gleichberechtigt neben der Zeit und dem Ort natürlich, das steht genau so außer Frage).
Wie gesagt, sie versuchen hier genau so wie Herr Jeschke einen Teil der Tatsachen wegzulassen, also die Tat in ihrem Sinne zu interpretieren. Das ist nur zu menschlich und das dürfen Sie auch als Propaganda bezeichnen.
Aber genau so ist ihre Version auch Propaganda (so wie viele Medienberichte über "solche" Demonstrationen auch Propaganda sind): Es werden immer Aspekte der Wirklichkeit weggelassen im Sinne der eigenen Meinung.
:-D :-D :-D
Ich weiß jetzt nicht so genau, wie ich das Wort "Versammlungsverbot" noch genauer erläutern soll. Wer an einem Ort verweilt, an dem ein Versammlungsverbot besteht und glaubt, man könne da eben mal Aktionen starten... Was solls. Ich gebs auf. In meiner Jugend nannte man Leute, die das versucht haben, lebendes Minensuchgerät. Heutzutage würde ich eher von dem Versuch sprechen, mit dem Kopf durch die Wand zu wollen und zu glauben, der Kopf bleibe in jedem Falle heile. Murphys Law halt. Wer mag, darf sich gerne einem solchen Selbstversuch unterziehen.
Weiß jemand mehr über den aktuellen Verfahrensstand den Amtsrichter betreffend? Soweit ich informiert bin, war er für die Sache gar nicht zuständig. Das passiert schon mal in der deutschen Justiz. Aber Tatsachen, die den Verdacht einer Rechtsbeugung (die Vorsatz ersten Grades nach der Rechtsprechung verlangt, obwohl derlei in keinem Gesetz steht) begründen? Gar mit anderen zusammen? Ein nach dem Grundgesetz nur sich und den Gesetzen verpflichteter und unabhänger Richter?
@gelse sagt es vor 28 Minuten in einem Satz.
Hr. Wolff ist sicher nicht für das Vorlesen von Gesetzestexten verurteilt worden, damit haben Sie recht. Er hat mit seiner Vorlesung eine Ansammlung von Menschen provoziert, was angesichts der Anordnung des Tages - jegliches Versammlungsverbot - sicher in Richtung Ordnungswidrigkeit geht. Aber dass er eine Versammlung, gar Demonstration, organisiert hätte, ist nicht erkennbar. Insofern ist der Polizeieinsatz gegen ihn nicht nachvollziehbar sowie er aber eben auch nicht vom anlassgebenden Ordnungs- oder Straftatbestand zu trennen ist, was Sie die ganze Zeit versuchen. Dem Herrn Wolff wird im Nachgang wenig anzutragen gewesen sein - aber er wurde wie zur Verhinderung einer Flucht infolge einer schwerwiegenden Straftat niedergerungen. Ohne Ansage wohlgemerkt. Abgesehen von der sicher so nicht korrekten Behauptung G. Jeschkes, "In Dresden hat die Polizei übrigens tatsächlich auf dem Postplatz mal jemanden festgenommen, weil der aus der Sächsischen Verfassung rezitiert hat", ist es dennoch schlicht die Unverhältnismäßigkeit des behördlichen Agierens, die das Thema, ja nicht zuletzt des anlassgebenden Artikels Hofbauers, ist. Sie selbst fragen doch Hofbauer, ob er allen Ernstes mit Russland gleichsetzen wolle? Dann müssten Sie aber auch so offen sein und feststellen, dass mit solchen Aktion wie der diskutierten aus Dresden eine Grenze überschritten wird. Denn wenn Sie diese Grenze nicht mehr sehen, nur weil ihnen eine Aktion wie die des Herrn Wolff unsympathisch ist, dann verfahren Sie genau nach der dem Artikel titelgebenden Doppelmoral.
"Bei den amerikanischen Indigenen hieß das “Weiser Mann redet mit gespaltener Zunge.“
Und umgekehrt hieß es:
Only a dead Indian - is a good Indian ...
"Anschliessend verliess ich den Platz und fuhr nach hause."
Ja des machst fei net no'amol!
Ich kenne den Sachverhalt und stimme ihnen auch in Sachen "Minensuchgerät" zu. Nichtsdestotrotz "lügt" Forist Jeschke nicht, sondern lässt nur Weg. Das mögen Sie Haarspalterei nennen. Ich schlagen Ihnen einen Kuhhandel vor:
Forist Jeschke übt sich hier im Weglassen von Umständen zum Erzeugen einer Stimmung so wie viele Medien regelmäßig sich im Weglassen von z.B. tausender friedlicher Demonstranten bei Demonstrationen zum Herstellen einer Stimmung üben.
Auf das "nur weglassen" können wir uns gerne einlgen. Auch eingedenk der Tatsache, zum Lügen gehört ein Vorsatz sowie den Umstand, etwas wider besseres Wissen zu behaupten. Letzteres will ich ihm nun wirklich nicht unterstellen...
Ach ja. Es ist nicht so, ich übe keine Kritik an anderen Medien. Ich kann mic noch sehr gut daran entsinnen, was ich zu Reitschusters Buch "Putins verdeckter Krieg" gesagt habe, nachdem ich es 2016 gelesen habe. Eine Ansammlung von Geschichten erzählt nach dem Kaffeeklatsch-Prinzip "Hörensagen". Es gibt Leute, die das für Journalismus halten. Kratzen Sie an Reitschuster und Sie finden den ehemaligen russischen Finanzminister Alfred Koch. Das Niveau älterer Damen und Herren beim Kaffee ist auch nicht viel anders. Okay - Reitschuster hat sein Zielpublikum geändert. Aber nicht einmal sein Erzählstil "ich habe gehört". Mußte er nicht. Alfred Kochs Ansichten zu Covid sind deckungsgleich zu Reitschusters Geschichtensammlung. Nur läßt sich Reitschuster grad eher von der AfD und der NPD sponsern. Wie im Januar auf einer Demo geschehen, als man mit klingendem Spil und dem Brandenburg-Lied am Holocaustdenkmal vorbeimarschiert ist. Video dazu gefällig? Wie gesagt: Reitschuster kenne ich persönlich. Ich weiß, was ich von diesem Journalisten-Darsteller zu halten habe...
Noch einer. Focus kommt bei einer Untersuchung über Stimmungsnachrichten ähnlich wie die Huffington-Post (für die Reitschuster übrigens beide geschrieben hat) ähnlich gut weg wie RT-Deutsch. Da hier ja jemand den Focus-Herausgeber lobend zitiert hat, sage ich mal: Das paßt. Da der auch die FDP erwähnte, erlaube ich mir ein wenig Satire. Lindner parshipt gad. Alle 11 Minuten verliebt der sich in sich selbst. Darin ähneln sich beide sehr. Gut - der Focus war eh immer nur eine Art Minutenwalzer. Mehr als 5 Zeilen Information pro Thema verträgt der Leser nicht...
"Und umgekehrt hieß es:
Only a dead Indian - is a good Indian ..."
Ein heute beliebter Ausdruck: Kollateralschaden.
Im Vorfeld des Aufplusterns schickt man auch gerne Stoßtrupps und Schiffchen um die Welt. Zur Ausrüstung.
Ja es gibt auch bei uns Zensur. Viele schreiben Dinge im Internet, das würden sie persönlich nicht dem anderen sagen. Aber Polen und Ungarn schießenden Vogel ab. Da denkei ch auch, aufgrund unserer Geschichte und dem entsprechenden Grundgesetz haben wir schon eine ziemlich große Freiheit. Und es gibt Mechanismen, die das kontrollieren. Der immer wieder kritisierte Föderalismus Z.B..
Ja es gibt auch bei uns Zensur. Viele schreiben Dinge im Internet, das würden sie persönlich nicht dem anderen sagen. Aber Polen und Ungarn schießenden Vogel ab. Da denkei ch auch, aufgrund unserer Geschichte und dem entsprechenden Grundgesetz haben wir schon eine ziemlich große Freiheit. Und es gibt Mechanismen, die das kontrollieren. Der immer wieder kritisierte Föderalismus Z.B..
Ja es gibt auch bei uns Zensur. Viele schreiben Dinge im Internet, das würden sie persönlich nicht dem anderen sagen. Aber Polen und Ungarn schießenden Vogel ab. Da denkei ch auch, aufgrund unserer Geschichte und dem entsprechenden Grundgesetz haben wir schon eine ziemlich große Freiheit. Und es gibt Mechanismen, die das kontrollieren. Der immer wieder kritisierte Föderalismus Z.B..
Dem Vorwurf des Autors der Doppelmoral könnte ich mich grundsätzlich voll anschließen. Aber die Passage über das neue ungarische Gesetz stößt mir sehr bitter auf.
Das Gesetz verbietet nicht "Werbung für Homosexualität". Es gibt überhaupt keine "Werbung für Homosexualität", wenn man mal eine Sekunde darüber nachdenkt.
Was es gibt, sind Medien, in denen Homosexualität, und sei es nur am Rande, vorkommt oder "als normal dargestellt wird". Darum geht es auch in dem Gesetz. Mit dieser falschen Formulierung reproduzieren Sie leider einen billigen Kampfbegriff der Homophoben.
Man will nichts weniger als Homosexualität gänzlich aus den Medien verbannen. Bzw., wenn ich es richtig verstehe darf sie dargestellt werden, wenn zugleich aber betont wird, dass das unnormal ist. Ein Teil der Realität wird somit aus allen Darstellungen verbannt bzw. gezielt gebrandmarkt.
Ich finde, Herr Hofbauer, das ist ein bisschen mehr als "ein kritikwürdiger homophober Kern".
Hinweis auf Telepolis-Artikel zum Thema:
https://www.heise.de/tp/features/Polizeigewalt-gegen-Querdenker-6160430.html