Auf der Wiese vor dem Landgericht Magdeburg lehnen zwei Schwarz-Weiß-Porträts mit schwarzem Rahmen an einem Baum. Das eine zeigt eine Frau mit lockigem Kurzhaarschnitt und schüchternem Lächeln, das zweite einen jungen Mann mit Sonnenbrille. Davor liegt ein Kranz mit Schleifen. In deutscher, hebräischer, türkischer und russischer Sprache ist darauf geschrieben: „In Gedenken an alle Opfer rechter Gewalt!“
Jana L. und Kevin S., die beiden Menschen auf den Fotos, sind tot. Ermordet von einem Rechtsradikalen, der am 9. Oktober 2019 in Halle an der Saale einen Anschlag auf die dortige Synagoge geplant hatte, an Jom Kippur, dem wichtigsten jüdischen Feiertag. Bewaffnet mit selbst gebauten Schusswaffen, Brandsätzen und Sprengkörpern hatte er versucht, dort ein Massaker zu verüben. Seine Tat filmte er und streamte sie live ins Internet. Nach dem misslungenen Anschlag auf die Synagoge erschoss er die 40-jährige Jana L., die gerade zufällig vorbeikam und ihn ansprach. Danach fuhr er zu einem nahe gelegenen Döner-Imbiss und erschoss den 20-jährigen Malerlehrling Kevin S., der dort gerade mit einem Arbeitskollegen seine Mittagspause verbrachte.
Die Bilder von Jana L. und Kevin S. stehen hier an jedem Prozesstag gegenüber dem Gerichtsgebäude. Sie sind Teil einer Mahnwache, die von mehreren antirassistischen Bündnissen organisiert wird. Während es draußen vor allem um die Erinnerung an die Opfer geht, geht es drinnen um die Aufarbeitung des Geschehens. Der 28-jährige Stephan B. ist angeklagt wegen zweifachen verübten und 68-fachen versuchten Mordes sowie weiterer Delikte in Folge des Anschlags. Auf seiner anschließenden Flucht lieferte er sich einen Schusswechsel mit der Polizei, fuhr mit seinem Wagen gezielt einen Passanten an und verletzte im Verlauf zwei weitere Personen durch Schüsse.
Auf Jana L. feuerte er ein ganzes Magazin mit 15 Schuss Munition. Als Grund für den Mord gab er später an, sich vor seiner Online-Community nicht blamieren zu wollen. Kevin S. tötete er mit drei Schüssen. Er habe gedacht, das Opfer sei ein Muslim, weil er dunkle Haare hatte und sich in einem Dönerladen aufhielt. Zu Beginn des Verfahrens sagte der Angeklagte zwar, dass er bedaure, „Weiße“ getötet zu haben. Echte Reue zeigt er jedoch nicht.
Überall Erinnerungslücken
Seit dem 21. Juli läuft das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg. Insgesamt sind fast 150 Zeugen geladen, rund 30 RechtsanwältInnen vertreten die mehr als 40 NebenklägerInnen. Aufgrund der großen Anzahl von Prozessbeteiligten und des Medieninteresses findet das Verfahren in der Bibliothek des Landgerichts Magdeburg statt, die eigens für diesen Zweck hergerichtet wurde. Für die Vorsitzende Ursula Mertens ist der Prozess eine besondere Herausforderung. Sie muss den Spagat schaffen, einerseits die Frage der Schuld zu klären, andererseits den Interessen der NebenklägerInnen gerecht zu werden, und dabei das Verfahren nicht ausufern zu lassen, wie es beim NSU-Prozess der Fall war, der sich über mehr als fünf Jahre hinzog.
Darüber hinaus stellt dieser Strafprozess eine weitere Besonderheit dar, denn er wird als Tondokument mitgeschnitten. Das allein ist keine Neuheit. Bereits die Auschwitzprozesse Mitte der sechziger und der Stuttgarter Stammheim-Prozess gegen die führenden Köpfe der RAF Mitte der siebziger Jahre wurden aufgezeichnet, damals allerdings zunächst als Gedächtnisstütze für das Gericht und nur ausnahmsweise.
In diesem Fall werden sie erstmals zu wissenschaftlichen Zwecken aufgenommen. Möglich macht das eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes, die seit 2018 in Kraft ist. Darin heißt es: „Tonaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse können zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken von dem Gericht zugelassen werden, wenn es sich um ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung handelt.“ Anschließend kommen die Aufnahmen in das Landesarchiv Sachsen-Anhalt, wo sie für die kommenden 30 Jahre unter Verschluss bleiben, um nicht in möglichen Berufungsverfahren als Beweismittel zu dienen.
Insgesamt sind 24 Prozesstage angesetzt, zwei Drittel davon sind bereits absolviert. Dass der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt wird, gilt als unstrittig. Höchstwahrscheinlich wird auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, sodass er auch nach Ablauf von 15 Jahren – eigentlich der Höchstgrenze einer Freiheitsstrafe nach dem deutschen Strafrecht – hinter Gittern bleiben muss. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass B. seine Tat über Jahre hinweg geplant und vorbereitet hatte. Die Anleitungen und das Material für seine Waffen besorgte er sich im Internet. Teile davon stellte er zu Hause mit einem 3-D-Drucker her. Von seinem Schwager lernte er zudem das Schweißen. Die Waffen testete er dann im Schuppen seines Vaters.
Doch viele Fragen ließ der Prozess unbeantwortet – etwa die, wie haltbar die These vom Einzeltäter noch ist in Zeiten, da sich Rechtsradikale im Internet mit Gleichgesinnten verbünden, anstacheln und unterstützen, sei es moralisch oder gar finanziell. Der Angeklagte selbst antwortete auf Fragen nach seinen Kontakten einsilbig und ausweichend. Eine Zeugin, die zur Tatzeit in der Synagoge ausharrte, brachte es im Prozess auf den Punkt: „In der globalisierten Welt gibt es keine einsamen Wölfe.“ Bis heute scheinen die Ermittlungsbehörden jedoch im Dunkeln zu tappen, was die virtuellen Kontakte von Stephan B. zu anderen in der rechten Szene angeht.
Überhaupt gaben viele der geladenen Beamten des Bundeskriminalamtes ein erschreckendes Bild der Unkenntnis ab. Allzu oft lautete der Tenor ihrer Aussagen: „Ich kann mich nicht erinnern“, oder: „Das war nicht meine Aufgabe, das hat jemand anderes bearbeitet. Wer, weiß ich aber nicht.“
Kristin Pietrzyk wundert das nicht, das sei man schon von anderen Verfahren wie dem NSU-Prozess gewohnt, sagt die Rechtsanwältin der Nebenklage. „Es fällt auf, dass jeder Polizeibeamte ein einzelnes Puzzleteilchen bearbeitet, aber niemand diese dann zusammensetzt. Sie werden einfach in die Akte geschmissen.“
Zudem berichteten zahlreiche Opfer und Tatzeugen von wenig empathischen Beamten. Ein Zeuge versteckte sich während des Anschlags auf den Döner-Imbiss auf der dortigen Toilette und wählte den Notruf 110. Aus Angst, den Attentäter auf sich aufmerksam zu machen, flüsterte er nur ins Telefon. Er solle lauter sprechen, bekam er als Antwort. Die Opfer in Wiedersdorf, die der Attentäter auf seiner Flucht angeschossen hatte, um von ihnen ein Auto zu erpressen, riefen ebenfalls die Polizei. Ihnen wurde zunächst nicht einmal geglaubt.
Makabre Dialoge
Der Angeklagte Stephan B. verfolgt das Verfahren oft teilnahmslos, mit arroganter Abwesenheit. Wenn die Nebenklage die mangelhaften Ermittlungen der Polizei mit Fragen aufdeckt, grinst und lacht er gar, weshalb die Vorsitzende ihn wiederholt ermahnen muss. Nur wenn es um die technischen Details seiner Waffen geht, scheint er aufzuwachen, wie etwa am sechsten Prozesstag: Aufmerksam und nach vorne gebeugt lauscht er den Erläuterungen eines Waffenexperten des BKA. Als dieser die Tatwaffen auf einem Tisch ausbreitet, gluckst B. wie ein Schuljunge und liefert sich mit dem Beamten einen makabren Dialog über die Wirkung seiner Waffen, so als sei dies nicht ein Mordprozess, sondern ein Austausch unter Fachleuten. Der Experte tut sein Übriges, etwa indem er die selbst gebaute Schrotflinte des Angeklagten „eine sichere Bank“ nennt. B. grinst zufrieden.
Die Rekonstruktion des Tathergangs ist weitgehend abgeschlossen, der Prozess dauert noch bis Mitte November, etwa zur Anhörung rechtsmedizinischer Gutachter. Dann wird das Urteil verkündet. „Das Optimum wäre“, sagt Rechtsanwältin Pietrzyk, „wenn es nicht nur als antisemitischer Anschlag anerkannt würde, sondern auch als ein antimuslimischer, rassistischer und antifeministischer, der in einer langen Reihe von Anschlägen steht, die von Oslo über Christchurch bis Halle reicht und mit Hanau weitergeht.“
Wenn am Nachmittag der Prozesstag endet, treffen sich NebenklägerInnen und UnterstützerInnen wieder an der Mahnwache. Am 14. Prozesstag ist auch Jan Gorkow, genannt „Monchi“, unter ihnen. Der Frontmann der linken Punkband Feine Sahne Fischfilet kennt einige der NebenklägerInnen und will sich mit den Opfern solidarisch zeigen. „Das war kein Einzeltäter, das kann immer wieder passieren, und es kann jeden treffen. Das ist einfach eine tödliche Ideologie.“ Der Attentäter habe erreicht, dass Verunsicherung und Angst herrschten. „Wenn Zeugen berichten, dass sie nicht mehr in Halle leben wollen, ist das einfach nur krass. Aber ich hoffe, dass die Betroffenen zusammenhalten und gemeinsam einen Weg finden“, sagt Gorkow, „die Angst darf nicht siegen.“
Während er auf dem Bürgersteig steht, stockt auf der Straße der Feierabendverkehr, mittendrin ein weißer Transporter einer Handwerksfirma. Darin sitzen zwei bärtige Typen, ähnlich wuchtig wie Gorkow selbst. Als sie ihn sehen, nicken sie sich hämisch grinsend zu. Dann hebt der Fahrer seinen rechten Arm und macht eine Schießbewegung in Richtung Gorkow. „Wat is denn?“, fragt Gorkow in ihre Richtung. Sie hören ihn nicht, grinsen weiter. Gorkow geht demonstrativ auf das Auto zu. „Wat hast du für ein Problem?“, sagt er und spuckt in ihre Richtung. Da rollt der Verkehr wieder an, das Auto fährt davon.
Auch wenn Stephan B. für immer hinter Gittern bleiben sollte, werden die Folgen seiner Tat noch lange zu spüren sein. Und was für die Opfer und ihre Angehörigen ebenso wichtig sein dürfte, ist, welche Schlüsse daraus gezogen werden. Sowohl für die Ermittlungen der Polizei als auch für die Sensibilität der Gesellschaft. Denn zumindest mit seinen rechtsextremen Ansichten ist er nicht allein.
Kommentare 2
Der Angeklagte wirkt auf mich eher debil. Auch wenn die Folgen seiner Tat übel sind, finde ich es befremdlich, dass man da unter allen Umständen eine rechte Gesinnung von gesellschaftlicher Relevanz hinein interpretieren will. Ja, die Tat passt zu einer faschistoiden Einstellung und möglicherweise hält sich der Täter sogar selbst für rechts. Ich denke aber, es ist ein gefährlicher armer Irrer, den man wegsperren muss. Fertig.
Wenn man die rechte Gesinnung als gesellschaftlich irrelevant bezeichnet, schließt man von vornherein bestimmte Ursachen, die zu dieser aktuellen konkreten Tat geführt haben, aus. Die Motivation ist aber von erheblicher Relevanz, denn jede Tat hat eine Entstehungsgeschichte und externe Ursachen. Die Sozialisation spielt fast immer eine Rolle, niemand wird als Mörder bzw. Massenmörder geboren. (Eine Ausnahme sind vielleicht Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Pädophilie.)
Wer zum Beispiel irgendwann in seinem Leben eine Tankstelle überfällt, weil er kein Geld für die Miete hat, will als Beute das Geld aus der Registrierkasse. Er will bei dem Überfall, falls es sich vermeiden lässt, keine Menschen verletzen bzw. erschießen und er will gerade nicht, dass der Überfall gefilmt und die Aufnahmen veröffentlicht werden.
Der Täter im vorliegenden Fall hat sich aber gezielt eine Synagoge ausgesucht, um die dort anwesenden Menschen umzubringen und das öffentlichkeitswirksam. Warum hat sich der Täter als Ziel ausgerechnet eine Synagoge ausgesucht? Er hätte doch auch eine "christliche" Kirche, einen Supermarkt oder eine Tankstelle überfallen können.
Die geplante und gezielte mediale Aufmerksamkeit sind ein weiterer Punkt, der für die gesellschaftliche Relevanz im vorliegenden Fall spricht. Terroristen wollen mediale Aufmerksamkeit. Das gilt für islamistische, aber auch für rechte Terroristen.
Von gesellschaftlicher Relevanz ist die Tat insbesondere auch dann, wenn es sich zahlenmäßig nur um eine von vielen Straftaten handelt, bei denen eine rassistische, antisemitische, nationalistische, rechtsextreme und sozialdarwinistische Gesinnung dahintersteht. Denn nur wenige rechte Gewalttaten erregen mehr oder weniger große Aufmerksamkeit in den Medien wie der vorliegende Fall oder die Anschläge auf Amadeu António Kiowa, Henriette Reker oder Walter Lübcke.
Wenn Rechte Juden oder Ausländer anspucken, Behinderte misshandeln oder Obdachlose krankenhausreif prügeln, finden diese Taten kaum Beachtung in der Öffentlichtlichkeit und wenn, dann sind es nur Randnotizen in den Medien.
Woher aber kommt diese rechte Gesinnung? Das ist die gesellschaftlich relevante Frage, die es zu beantworten gilt, denn sonst kuriert man wie ein schlechter Arzt kurzfristig nur die Symptome, behandelt aber nicht die Ursachen der Krankheit.
Diese Gewalttaten fallen nicht wie Regentropfen vom Himmel, diese Gewalttaten haben ihre strukturellen Ursachen. Der Mordanschlag auf die Synagoge in Halle mit mehreren Toten und Verletzten ist lediglich die Spitze des Eisbergs, denn diese Gewalttaten kommen aus der radikalisierten Mitte der Gesellschaft.
Auf einen objektiven Dritten erweckt der Angeklagte mitnichten einen "debilen" Eindruck, schließlich hat er seine Tat über Jahre hinweg geplant und vorbereitet. Wenn jemand eigenhändig funktionsfähige Waffen aus Material bzw. Einzelteilen zusammenbastelt bzw. zusammenschweißt, das er sich über das Internet besorgt, spricht das eher für handwerkliches Geschick und hohe kognitive Fähigkeiten, also das Gegenteil von geistiger Behinderung. Ich jedenfalls könnte das nicht und ich bin nicht geistig behindert.