Gummiparagraf Strafrechtliche Verfahren gegen Regierungskritiker und Intellektuelle sind in der Türkei noch immer an der Tagesordnung. Trotzdem beginnt sich die politische Kultur im Land zu wandeln
Als der türkisch-armenische Journalist Hrant Dink am 19. Januar 2007 vor dem Redaktionsgebäude seiner Zeitung Agos in Istanbul von einem jugendlichen Attentäter aus der weit entfernten Stadt Trabzon erschossen wurde, fühlten sich viele Türken wieder an die dunkelsten Stunden in der Geschichte ihres Landes erinnert - an die Wirren vor dem Militärputsch von 1980 oder jene Zeit in den neunziger Jahren, als politische Morde in der Türkei geradezu an der Tagesordnung schienen. Doch der Mord an Hrant Dink markierte auch einen Wendepunkt. Noch am gleichen Abend versammelten sich Tausende zu einer spontanen Kundgebung, bei der Slogans wie "Wir sind alle Hrant Dink" und "Wir sind alle Armenier" laut wurden. Auch der Beerdigungszug, dem sich Hunderttausende anschlo
hlossen, entwickelte sich drei Tage später zu einer eindrucksvollen politischen Demonstration für Meinungsfreiheit und Toleranz und gegen eine nationalistische Engstirnigkeit, die sich gegen jede offen geäußerte Differenz richtet und zu solchen blutigen Taten führt. Deutlichster Ausdruck dieses nationalistischen Denkens, das tief in der politischen Kultur der Türkei verwurzelt ist, ist der berüchtigte Paragraf 301 des türkischen Strafgesetzbuchs, der jegliche "Beleidigung des Türkentums, der Republik und der Grundlagen des Staates" mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren ahndet (vor der Reform waren sogar drei Jahre Haft möglich). Wird die "Straftat" durch einen türkischen Staatsbürger im Ausland begangen, kann sich die Strafe sogar noch um ein Drittel erhöhen. Hrant Dink war von seinen Gegnern mehrfach unter Berufung auf diesen Paragrafen angeklagt und einmal sogar verurteilt worden - zum Zeitpunkt seiner Ermordung waren noch immer drei Verfahren gegen ihn anhängig. Gleich nach dem Mord beeilte sich der türkische Ministerpräsident Erdogan deshalb zu erklären, dass er den umstrittenen Paragraphen 301 rasch ändern wolle. Aus seinem Mund klang dieser Wunsch sogar glaubwürdig, schließlich war Erdogan selbst Ende der neunziger Jahre allein wegen einer Rede, die er gehalten hatte, zu einer mehrmonatigen Haftstrafe und einem Politikverbot verurteilt worden. Doch erst im Mai diesen Jahres konnte sich, nach mehreren Anläufen und mehrstündigen Debatten, seine Partei dazu durchringen, der Ankündigung auch Taten folgen zu lassen.Gegen den Widerstand der beiden Oppositionsparteien MHP und CHP, die unverblümt die nationalistische Karte spielen, beschloss Erdogans Regierungspartei AKP mit ihrer absoluten Mehrheit, den berüchtigten Meinungsparagrafen abzumildern. Ihn ganz abzuschaffen, wie von EU-Seite und vielen Menschenrechtsgruppen gefordert, traute sie sich nicht. In der Sache hat sich an dem Gesetz auch nicht allzu viel geändert. Neu ist nur, dass nun der Justizminister zustimmen muss, bevor ein Verfahren eröffnet werden kann. Das nimmt allzu eifrigen Juristen die Möglichkeit, praktisch im Alleingang spektakuläre Verfahren gegen prominente Opfer zu eröffnen, wie es bei Orhan Pamuk und Hrant Dink der Fall war. War es doch stets derselbe nationalistische Anwalt Kerim Kerincsiz, der vor stets demselben Gericht im Istanbuler Stadtteil Sisli einen Richter fand, der bereit war, seinen absurden Anklagen Gehör zu schenken.Letztlich verlagert die Reform des Paragrafen 301 aber die Möglichkeit, missliebige Meinungsäußerungen zu bestrafen, bloß von der Judikative auf die - bislang liberalere - Exekutive. Einerseits wird damit die Gewaltenteilung verwischt. Andererseits wird diese Regelung aber auch bei weitem nicht ausreichen, um künftig mehr Meinungsfreiheit in der Türkei zu garantieren: es handelt sich also um eine kosmetische Korrektur. Schon der umstrittene Paragraf 301 war erst 2005 im Zuge einer Reform des Strafrechts eingeführt worden, um teils schärfere Bestimmungen zu ersetzen. Doch die vagen Formulierungen machten ihn zu einem Gummiparagrafen, der so oder so ausgelegt werden kann. Seither wurde er mehrere Dutzend Male bemüht, um Verfahren gegen Schriftsteller, Journalisten und Verleger, aber auch gegen Menschenrechtsaktivisten wie die Anwältin Eren Keskin anzustrengen. Und nicht alle diese Verfahren gingen so glimpflich aus wie das gegen den türkischen Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk; das offiziell "aus verfahrenstechnischen Gründen", tatsächlich aber wohl eher des internationalen Aufsehens wegen eingestellt wurde.Das Problem ist letztlich weniger der genaue Wortlaut des Gesetzes. Das Problem liegt in der Mentalität einer Justiz, die solche Gesetze so restriktiv wie nur möglich und im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit auslegt. Auch deshalb werden türkische Gerichte vermutlich weiterhin Wege finden, um missliebige Meinungsäußerungen einzuschränken.Beispiele dafür finden sich in jüngster Zeit genug. So wurden erst im April 2008 gleich 53 Bürgermeister von Städten im kurdischen Osten des Landes zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie sich in einem Brief an den dänischen Ministerpräsidenten Rasmussen für den Erhalt des Satellitensenders Roj TV eingesetzt hatten, der aus Dänemark sendet. Die Bürgermeister hätten "eine Straftat befürwortet", urteilte das Gericht. Denn die türkische Regierung möchte den TV-Sender abgeschaltet sehen, weil sie ihn für ein Sprachrohr der PKK-Guerilla hält. Auch die türkische Pop-Diva Bülent Ersoy, eine bekennende Transsexuelle und berühmte Skandalnudel, muss demnächst vor Gericht, weil sie während einer Casting-Show im türkischen Fernsehen den Feldzug des Militärs gegen die Kurdenguerilla harsch kritisiert hatte. Der Vorwurf der Anklage lautet auf "Entfremdung des Volkes vom Militärdienst". Und erst im Juni 2006 verurteilte ein Gericht in Istanbul den Verleger Ragip Zarakolu nach Artikel 301, weil er die türkische Übersetzung eines amerikanischen Buchs über den Genozid an den Armeniern veröffentlicht hatte. Anders, als es das Gesetz nach der Reform eigentlich vorschreibt, wurde das Verfahren gegen Zarakolu nicht dem Justizminister zur Genehmigung vorgelegt.Orhan Pamuk war vor drei Jahren ins Visier nationalistischer Kreise geraten, weil er in einem Interview mit dem Zürcher Tages-Anzeiger den Umgang seines Landes mit Armeniern und Kurden beklagt hatte. Damit hatte er gleich zwei Themen berührt, die in der Türkei bis heute als tabu gelten: das Ausmaß der Massaker an den Armeniern 1915/1916 und die Kurdenfrage. Nur die Stellung der Armee und die öffentliche Rolle der Religion sorgen für vergleichbare Aufwallungen. Noch immer werden in der Türkei auf gesetzlicher Grundlage Zeitschriften und Bücher konfisziert und Fernsehsender mit Geldstrafen belegt, wenn sie an dieses heiße Eisen rühren. Und neuerdings lässt auch die Rundfunkaufsichtsbehörde RTÜK immer öfters ausländische Internetseiten sperren, wenn sie das "Andenken Atatürks" oder die Ehre der Nation beschmutz sieht.Doch diese juristischen Scharmützel und selbst die schrecklichen Morde, mit denen kritische Stimmen zum Schweigen gebracht und Sympathisanten eingeschüchtert werden sollen, können nicht verdecken, dass es sich um Rückzugsgefechte nationalistischer Kreise handelt. Denn die Dämme brechen längst - nicht zuletzt aufgrund der Annäherung an die EU und die dadurch in Gang gesetzten Reformen.Dieser Prozess hat den Wandel in der politischen Kultur beschleunigt und eine offene Debatte ausgelöst, die auch vor Grundfragen der türkischen Geschichte und des politischen Systems keinen Halt macht. Ein Blick in die türkischen Buchläden, wo sich gerade zu den heiß umkämpften Themen die Bücher stapeln, bestätigt dies schnell. Maßgebliche Kreise in Medien, Militär und Justiz, die sich als letzte Bastionen des türkischen Staats verstehen, versuchen, solche Debatten mit allen Mitteln zu sabotieren. Doch das gescheiterte Verbotsverfahren gegen die Regierungspartei AKP, mit dem diese Kreise noch einmal den demokratischen Lauf der Dinge aufzuhalten versuchten, zeigt, dass ihr Rückhalt langsam schwindet.Im Juli 2007 begann der Prozess gegen den Mörder von Hrant Dink und ein gutes Dutzend Hintermänner dieser offensichtlich von langer Hand geplanten Tat. Überschattet wird dieses Verfahren mittlerweile jedoch durch die Ermittlungen gegen die so genannten "Ergenekon"-Verschwörer. Damit ist eine Riege pensionierter Offiziere, bekannter Publizisten und nationalistischer Aktivisten (wie der besagte Anwalt Kerim Kerincsiz) gemeint, die einen Putsch geplant und durch gezielte Anschläge und eine "Strategie der Spannung" die Stimmung dafür angeheizt haben sollen. Im vergangenen Juni waren bereits geheime Waffenlager entdeckt worden, die auf das Konto dieser Gruppe gehen sollen, im Januar wurden 38 teils hoch stehende Personen verhaftet, denen überdies Verbindungen zum "tiefen Staat" nachgesagt werden. Damit ist in der Türkei jenes Geflecht zwischen Geheimdiensten, kriminellen Banden und paramilitärischen Einheiten gemeint, das bislang vor allem im Kurdenkonflikt eine undurchsichtige Rolle gespielt hat. Vom Verlauf dieses Verfahrens wird es abhängen, ob es der Türkei gelingt, endlich etwas Licht in das Dunkel der politischen Gewalt zu bringen - oder gar mit diesem Teil der Vergangenheit abzuschließen. Dies ist mindestens so wichtig wie die Verabschiedung neuer Gesetze und einer umfassenden Verfassungsreform, damit das Land auf seinem Weg zu einer wirklich freien und meinungsoffenen Gesellschaft endlich vorankommt.
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