Vielleicht muss man der Sache einfach ins Auge sehen: Bürgerrechtler und Datenschützer stehen mit ihren Bedenken gegen eine Ausweitung des genetischen Fingerabdrucks ziemlich allein da. Umfragen zum Thema, wie unlängst durch den Tagesspiegel, brachten zutage, dass über 80 Prozent der Bevölkerung einer Ausweitung des DNA-Tests auf alle Straftäter zustimmt. Selbst die Einschränkungen des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2001 hinsichtlich einer Ausweitung der DNA-Analyse-Bank, auf welche in der aktuellen Diskussion nach dem Moshammer-Mord immer wieder hingewiesen wird, werden eher geschluckt als der Begründung nach akzeptiert.
Biowissenschaftlicher Sachverstand wischt viele Einwände gegen eine Ausweitung des genetischen Fingerabdrucks sch
ingerabdrucks schlicht vom Tisch. Dass die bisherigen Praktiken der polizeilichen DNA-Analyse zur Feststellung anderer als zur Zeit bekannter Merkmale der Identitätsfeststellung führen könnten, gilt als so gut wie ausgeschlossen. Und dass Juristen in dieser Frage kompetenter urteilen können als Molekulargenetiker und Rechtsmediziner, mag man nicht so recht glauben. Das Argument jedenfalls, dass heute niemand wissen kann, was morgen in der Forschung möglich sein wird, ist in seiner Allgemeinheit schlicht unwiderlegbar und von daher untauglich. Gegner der Ausweitung des DNA-Tests, die den Biologen in ihrer Einschätzung der Sachlage nicht trauen mögen, sollten die Finger lassen von einer Diskussion um "codierende" und "nicht codierende" Abschnitte und um die unterschiedlichen Analyseverfahren. Im Gesetz ist die Angelegenheit eindeutig geregelt: Erlaubt sind nur solche Untersuchungen, die dem Zweck der Identitätsfeststellung dienen. Sollte sich herausstellen, dass die "nichtcodierenden", also sozusagen die harmlosen Abschnitte der DNA, derer sich polizeiliche Analysen bedienen, morgen ganz andere Informationen hergeben als heute vermutet, dann muss die Analysepraxis geändert werden. Sonst wäre sie rechts- und sogar verfassungswidrig - jedenfalls nach gegenwärtiger Auffassung.Man darf sich jedoch nicht blenden lassen von der vielleicht verlockenden Aussicht darauf, mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit auch die Ausweitung von DNA-Tests auf alle Straftäter zu stoppen. Wer allein so argumentiert, pokert - und kann den Fall leicht ganz verlieren. Viel wichtiger wäre es, darüber zu nachzudenken, bei welcher Art von Delikten der Abgleich von Tatortproben mit der zentralen DNA-Analyse-Datei beim Bundeskriminalamt überhaupt gestattet sein soll. Ansonsten könnte in Zukunft bereits jeder Ladendieb aufgrund von Spuren, die er hinterlässt, via DNA-Analyse identifiziert - und bestraft werden. Dass wir unrechte oder gesetzeswidrige Handlungen aber nicht nur dann unterlassen, wenn wir davon ausgehen können, mit Sicherheit ertappt und bestraft zu werden, ist ein Kernelement des moralischen Selbstverständnisses, der "Corporate Identity" unserer Gesellschaft. Auch ökonomisch ist es rational, so zu denken. Gruppen, in denen Kooperationsbereitschaft herrscht, erwirtschaften größere Gewinne als solche, die nach strikten Straf- und Gewinnanreizen funktionieren. Das haben Wirtschaftswissenschaftler sogar mit Versuchen im Spiellabor beweisen können.Daraus lässt sich ein überraschender Schluss ziehen. Es sind gar nicht nur etwaige Nebenwirkungen wie etwa die Verdächtigung von Unbescholtenen, die gegen eine Ausweitung der Analysepraxis sprechen. Es ist - im Gegenteil - die Hauptwirkung des "Allheilmittels" DNA-Test, welche herbeizuführen für eine freie Gesellschaft nur begrenzt zuträglich ist. Um eine Bestrafungsgesellschaft zu verhindern, in der bereits kleinste Vergehen entdeckt und geahndet werden, bräuchte es neue Gesetze. Bislang ist der Zugriff auf die DNA-Datenbank zu Ermittlungszwecken praktisch unbegrenzt.Eine Beschränkung der Verwendbarkeit allein würde bereits ausreichen, einer Bestrafungsgesellschaft vorzubeugen - wie umfangreich immer auch die DNA-Datenbank wäre. Allerdings darf man nicht davon ausgehen, dass solche Gesetze ewig stabil bleiben. Soll der Zugriff ausgeweitet werden, ist es vernünftig, Negativbeispiele wie Großbritannien im Kopf zu behalten, wo in vielen Punkten weitaus laxer mit persönlichen Daten umgegangen werden kann als bei uns. Auch ein Blick auf vergleichbare andere Fälle sollte nicht ausbleiben: auf die Nutzung des Maut-Systems zu Fahndungszwecken etwa und die europäische Telekommunikations-Überwachungsverordnung, die die Telekom und andere Anbieter sogar dazu verpflichtet, Kommunikationsdaten zu eventuellen Ermittlungszwecken zu speichern. Oder der jüngst bekannt gewordene Fall aus Schweden. Dort sind seit 1975 Blutproben aller Neugeborenen zu medizinischen Zwecken gesammelt worden. Die Datenbank wurde aber auch zur Aufklärung des Mordes an Anna Lindh und jetzt zur Identifizierung der Opfer der Tsunami-Katastrophe gebraucht - wahrscheinlich rechtswidrig.