Ob bei Protesten gegen den Algerienkrieg in den 50er Jahren, der Studentenrevolte 1968, dem Aufruhr gegen den Bau des Superphénix 1977 an der Loire-Mündung, als es einen Toten gab – die französische Polizei agierte punktuell immer wieder am Rande oder außerhalb des Gesetzes. Ihr sind nun – nach den Terroranschlägen von Paris und Brüssel – dank des Notstandsregimes, das Präsident Hollande ausrief, Vollmachten eingeräumt, die jeder Rechtsstaatlichkeit spotten. Ohne richterliche Anordnung können Häuser und Wohnungen durchsucht, geheimdienstlich als „Gefährder“ eingestufte Personen für drei Monate unter Hausarrest gestellt oder Moscheen geschlossen werden.
Die Registratur als Gefährder erfolgt durch G
gt durch Geheimdienstnotizen („notes blanches“), indem die Daten von Personen mit einem S versehen werden. Der Buchstabe steht für „atteinte à la sûreté de l’État“ („Beeinträchtigung der Staatssicherheit“). Außer „S“ gibt es 20 weitere Kategorien von „Ausländer“ (E) bis „Steuerschuldner“ (T). Aussichtslos ist die gerichtliche Klage gegen solcherart Einsortierung. Bei Gericht stößt der Bürger auf eine vorrechtsstaatliche Umkehrung der Beweislast. Nicht der Staat muss dem Beschuldigten gegenüber begründen, warum er unter die Gefährder geraten ist. Der Angeschwärzte muss vielmehr selbst seine Unschuld beweisen.Außer Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch und Amnesty International interveniert fast niemand gegen Praktiken, die im Zeichen von „Protection de la Nation“ Gesetz wurden und bis ins Detail einem Patriot Act à la française gleichen. Protest melden nur muslimische Verbände als Hauptbetroffene an. Zwar sind in Frankreich allein 2015 rund 450 islamophobe Übergriffe von der Regierungskommission zum „Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus“ registriert worden, aber das hinderte die Polizei nicht daran, zehn Moscheen als „Rückzugsräume“ zu schließen.Nach der Bilanz von Innenminister Bernard Cazeneuve vom 9. Februar 2016 gab es in den vorangegangenen 96 Tagen 3.379 Hausdurchsuchungen ohne richterliche Order, im Schnitt 35 pro Tag. Das Resultat ist ernüchternd und belegt, dass es dabei weniger um den „Krieg gegen den Terror“ (Hollande) geht als um den „Beifang“ dieser polizeistaatlichen Strategie. 344 Personen kamen in Gewahrsam, vorrangig Drogenhändler. 562 juristische Verfahren wurden eröffnet, 23 im Namen des Gesinnungsdelikts „Rechtfertigung des Terrorismus“, ganze fünf wegen realer terroristischer Tatvorbereitungen oder Taten – weniger als ein Prozent. Der Innenminister räumt die Achillesferse solcher Terror bekämpfung ein. „Die bescheidene Bilanz zeitigt Resultate, die weit darüber hinausweisen: digital noch auszuwertende Informationen; Akteure im Waffen- und Drogenhandel, die den Terror finanzieren, sind deshalb verunsichert.“Im ÜberbietungswettstreitEs hat sich bei einer trivialen, geschichtsphilosophisch aufgeladenen Leitartikelprosa eingebürgert, jeden Anschlag pathetisch mit dem Wort „nach“ zu drapieren und so eine neue Zeitrechnung zu proklamieren: „nach Paris“, „nach Köln“, „nach Brüssel“. Polizei, Politik und Publikum werden auf die härtere Gangart eingeschworen. Dagegen wies das Editorial von Le Monde am 24. März darauf hin, „die Stärke demokratischer Gesellschaften besteht darin, fortzufahren wie zuvor“. In mehreren Texten verwahrten sich Autoren des Blattes gegen ein „sicherheitspolitisches Abdriften hin zum Überwachungsstaat, in dem Richter und Gerichte marginalisiert und staatliche Maßnahmen immer weniger kontrollierbar würden. Tareq Oubrou, Imam von Bordeaux, betont gegenüber dem substanzlosen Gerede von Dschihadismus und Islamofaschismus die Differenz der Begriffe „Dschihad“ und „Idschihad“. In jeder auch nur halbwegs ernst zu nehmenden Lesart des Islam sei Idschihad der übergeordnete Begriff und meine das intellektuelle Bemühen um den Glauben. Nur eine politisch schamlos instrumentalisierte Lektüre des Koran könne die „mittelalterlichen Begriffe Dschihad und Kalifat“ gebrauchen, um Gewalt zu rechtfertigen. Geschichte und Gewalt hätten im Islam „weder einen theologischen noch einen kanonischen Status“.Während derart besonnene Interventionen von Juristen, Religionslehrern und Menschenrechtsorganisationen nur am Rande auftauchen, tobt auf der politischen Bühne und in den Medien ein Überbietungswettstreit zwischen Regierung und Opposition. Obwohl Erstere mit den Blankovollmachten für die Polizei sehr weit gegangen ist, will die konservative Opposition noch viel mehr.Xavier Bertrand, Präsident der Region Nord-Pas-de-Calais, bedauert die Abschaffung der Todesstrafe 1981 und empfiehlt ein zeitlich unbegrenztes Lebenslänglich für Terroristen: „Es geht um sie oder uns, also muss man sie vernichten.“ Aus der Umgebung von Ex-Präsident Nicolas Sarkozy kommen Vorschläge, terroristische Täter zu „Minimalstrafen von 50 Jahren Gefängnis“ zu verurteilen. Es diente nicht der Beruhigung der aufgeheizten Atmosphäre, als Premier Manuel Valls ankündigte, er habe „kein Problem, alle wirksamen Maßnahmen“ zu prüfen, die von der Opposition ins Spiel gebracht würden.Placeholder link-1Placeholder link-2