Die neue Übersichtlichkeit

Wache mit System Eine Punkteliste soll in Justizvollzugsanstalten Kontrollen erleichtern
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Wenn Jürgen Behr, Ministerialrat im rheinland-pfälzischen Justizministerium, nachts nicht schlafen kann, dann hat er die besten Ideen. So war das auch vor fünf Jahren. Da bereitete dem Juristen, der für die Sicherheit in den Gefängnissen des Landes zuständig ist, das Strafvollzugsgesetz schlaflose Nächte. Das regelt in Paragraph 19, wie der Gefangene seinen Haftraum ausstatten kann: "In angemessenem Umfang" steht da im ersten Absatz. Und im zweiten heißt es: "Gegenstände, die die Übersichtlichkeit des Haftraumes behindern, können ausgeschlossen werden". "Alles unbestimmte Rechtsbegriffe", stöhnt der altgediente Jurist. Denn was bitte sei angemessen? Was unübersichtlich? Diese Unklarheiten, erzählt Behr, hätten st