Die Quadratur des Kreises

Standardwerk Zwei Dokumentationen über das komplizierte Verhältnis des Islam zu den Menschenrechten
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Die Menschenrechte und die durch sie begründeten Grundrechte sind in pluralistischen Gesellschaften die Grundlage des demokratischen und sozialen Rechtsstaats. Und doch ist es umstritten, ob und wie sie in unterschiedlichen Kulturen und Gesellschaften in nationale und transnationale Rechtssysteme eingebaut („implementiert“) werden können.

Im Streit wird oft vergessen: Es gibt einen faktischen Kulturenpluralismus, aber normativer Rechtsrelativismus ist keine zwingende Folge. Was Menschenrechte sind und dass sie universell gelten, ist als zwingendes internationales Recht (jus cogens) aller gegenüber allen (erga omnes) definiert und gegen politische und wirtschaftliche Opportunität nicht abwägbar.

Dies ist ein Ergebnis der mit den Prozessen in Nürnberg