Dass jenes Boot, von dem später noch häufig die Rede war, voll sein könnte, wurde erstmals im Frühjahr 1973 vermutet. Am 15. März las man in der Süddeutschen Zeitung: "Das Ausländer-Maß ist voll". Nach Meinung der damaligen Bundesregierung war Deutschland kein Einwanderungsland. Und so wurde am 23. November 1973 - vor 30 Jahren - der Anwerbestopp beschlossen.
Begonnen hatte die Anwerbung 1955. Damals wurde mit Italien das erste Abkommen geschlossen. In der Bundesrepublik Deutschland kam das so genannte Wirtschaftswunder gerade aus den Startlöchern und im Bausektor sowie in der Landwirtschaft fehlten Arbeitskräfte - trotz hoher Arbeitslosigkeit. Ende 1954 waren von den knapp 18 Millionen unselbstständigen Erwerbspersonen noch
erbspersonen noch etwa 1,4 Millionen arbeitslos. Allerdings war die Arbeitslosigkeit regional unterschiedlich verteilt, was auch innerhalb des Landes zu verstärkten Wanderungsbewegungen führte. In den folgenden Jahren war der Arbeitskräftebedarf dann auch in der industriellen Fertigung stark angewachsen, und so wurden weitere Anwerbeabkommen geschlossen: 1960 (Griechenland und Spanien), 1961 (Türkei), 1963 (Marokko), 1964 (Portugal), 1965 (Tunesien) und 1968 (Jugoslawien).Was sich hinter solchen Daten verbirgt, schildert Rocco Artale. Er kam 1962 nach Wolfsburg und war damit der 344. Italiener bei VW. Gelebt hat er damals im "größten italienischen Dorf nördlich der Alpen". Gemeint sind damit karg ausgestattete Baracken, die eingezäunt waren und zudem vom Werkschutz bewacht wurden. Die deutsche Sprache brauchten sie nicht zu beherrschen, aber sie mussten kräftig zupacken können, denn dafür wurden sie vor allem angeworben, für körperlich schwere Arbeit in einer Umgebung, die von Lärm und Schmutz geprägt war. Das zeigt die Idee, die hinter der Anwerbung stand: Gebraucht wurden Arbeitskräfte, die außerhalb der Werkstore möglichst nicht sichtbar sein sollten. Im Übrigen war es so gedacht, dass sie bald wieder verschwinden. Die Anwerbeverträge waren befristet. Es sollte eine Art Rotation stattfinden. Die Kritik an dieser Praxis hat Max Frisch in einem viel zitierten Satz auf den Punkt gebracht: "Wir haben Arbeitskräfte gerufen, und es sind Menschen gekommen."Die Idee, mit dem Anwerbestopp den Anteil der ausländischen Bevölkerung - warum auch immer - zu begrenzen, hat - wie wir heute wissen - nicht funktioniert. 1973 lebten 4,1 Millionen AusländerInnen in Deutschland (damals West), heute sind es 7,2 Millionen. Die Gründe liegen auf der Hand: Familiennachzug und Gründung neuer Familien. Bestand die ausländische Wohnbevölkerung anfangs in ganz großer Mehrheit aus Männern, so ist deren Struktur heute fast identisch mit der Mehrheitsgesellschaft. Zwischenzeitlich ist auch ein Gestrüpp von rechtlichen Regelungen entstanden, die sich hinter solch plastischen Begriffen wie "Anwerbestoppausnahmeverordnung" verbergen. Von der können dann Wissenschaftler ebenso Gebrauch machen wie Fußballer, Künstler oder Spezialitätenköche. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller meinte einmal in einem Interview, es sei egal, "ob man einen Stopp mit Ausnahmen oder Anwerbungen mit Begrenzungen hat". Andere in der Union freilich wollen den Anwerbestopp unbedingt beibehalten, quasi als ideologischen Kampfbegriff und als Beleg dafür, dass man - wie Roland Koch seinerzeit in Hessen unter Beweis gestellt hat - bei der Union seine Unterschrift "gegen Ausländer" abgeben kann. Ein halbwegs nüchterner Blick auf die Situation in Deutschland zeigt allerdings, dass wir seit langem ein Einwanderungsland sind. Das ist inzwischen anerkannt, und von daher rückt nun - fast ein halbes Jahrhundert nach Beginn der gezielten Anwerbung - die Frage der Integration in den Mittelpunkt. Auch hier tauchen Fragen auf, die einen realen Hintergrund haben, oft aber als Kampfbegriffe genutzt werden: Sprache oder Ausländerghetto zum Beispiel.Eine andere Sichtweise kann bei der Frage nach der Integration den Blick schärfen und Ansätze verdeutlichen. Es geht dabei um die Integration von AusländerInnen in der Arbeitswelt. Auf diesem Gebiet war seit Beginn der Anwerbung klar: Es gilt das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Auch wurde die Anwerbung durch die Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt und nicht - wie es die Arbeitgeber gern gehabt hätten - durch sie selbst. So konnte der Anreiz zum Lohndumping nicht entstehen. Ebenso wurde damals durchgesetzt, dass der rechtliche Rahmen, der das Zusammenleben im Betrieb regelt, nicht nach Nationalitäten unterscheidet. So haben ausländische ArbeitnehmerInnen das aktive wie passive Wahlrecht bei den Betriebs- beziehungsweise Personalratswahlen und - seit 1992 - auch bei den Sozialwahlen. Rechtlich geregelt ist für das Zusammenleben in den Betrieben auch, dass fremdenfeindlich oder rassistisch motivierte Übergriffe oder Äußerungen geahndet werden. Nach dem novellierten Betriebsverfassungsgesetz haben Betriebsräte die Möglichkeit, "Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen". Die rechtliche Gleichstellung im Betrieb und das ausdrückliche Diskriminierungsverbot haben in der Arbeitswelt dazu geführt, dass rassistisch begründete Konflikte sehr viel seltener sind als im außerbetrieblichen Alltag. Eine parallele Regelung wäre auch für die Gesellschaft insgesamt möglich. So hätte die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU bereits im Juli in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Sie ist es bis heute nicht. Ein anderes Beispiel: kommunales Wahlrecht auch für Drittstaatler. In Städten mit einem hohen Anteil an ausländischer Wohnbevölkerung sind große Teile der BürgerInnen von Wahlen ausgeschlossen. Die Idee der repräsentativen Demokratie wird so sicher nicht verwirklicht.Integrationsprobleme gibt es allerdings auch in der Arbeitswelt, vor allem beim Zugang zu Berufen. Hier existieren immer noch rechtliche Einschränkungen, etwa durch das Beamtenrecht, aber auch so absurde Regelungen, dass ein Ausländer nicht Schornsteinfeger werden darf. Gleichzeitig sind AusländerInnen stärker von Arbeitslosigkeit betroffen und arbeiten im Schnitt in geringer qualifizierten Berufen als Deutsche. Das wiederum - so schlaue Studien - liege an der schlechteren schulischen Vorbildung. Das ist richtig. Nur woher kommt die? Wir werden uns als Einwanderungsgesellschaft daran gewöhnen müssen, dass soziale Benachteiligungen AusländerInnen stärker treffen, und zwar nicht als AusländerInnen, sondern als soziale Gruppe. Die alte soziale Frage hat heute mit Menschen zu tun, die mehrheitlich dunklere Haare und eine dunklere Haut haben. Das ist die Bilanz 30 Jahre nach dem Anwerbestopp.