Haben da Leute einen kleinen Skandal zum großen aufgeblasen, weil Wahlkampf ist? Eine Anhörungsperson im Verbotsverfahren gegen die NPD, dessen Äußerungen so belastend sind - "Auschwitz ist die Machtergreifung durch das vernetzte Judentum" -, stellt sich als V-Mann heraus. Er habe sie aber erst nach seiner Abschaltung getan, heißt es. Das Gericht wird hiervon kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung informiert. Daraufhin setzt es die Verhandlungstermine ab. Innenminister Schily will erst während dieser scheiternden Kommunikation von dem V-Mann erfahren haben. Er versichert, mehr als einen werde man unter den 14 geladenen Anhörungspersonen nicht finden. Doch es gibt weitere V-Männer in Führungspositionen der NPD. Welche Rolle haben sie bei
bei der Erhebung des Beweismaterials gespielt?Es ist ein großer Skandal, zu groß für die Ausschlachtung in einem Wahlkampf. Denn beide Parteiblöcke sind verwickelt. Der Plan, die NPD verbieten zu lassen, ist von Edmund Stoibers Innenminister Beckstein ausgeheckt worden. Schily hat sich angeschlossen. Jetzt ist er mit der Logik geheimdienstlicher Arbeit konfrontiert und macht eine schlechte Figur. Dieser Skandal hat zwei ganz verschiedene Dimensionen, von denen oft nur diejenige erkannt wird, die den Mangel an Rechtsstaatlichkeit betrifft. Die Exekutive als Antragstellerin steht unter Verdacht, Teile ihres Beweismaterials gegen die NPD selbst produziert zu haben. Natürlich gibt es Geheimdienst-Richtlinien, die dergleichen ausdrücklich ausschließen wollen. V-Männer sollen nur beobachten. Beobachtungen gerichtlich zu verwerten, wäre einwandfrei. Doch wie in der Quantenphysik gibt es eine Unschärferelation. Die Messung kann das Messergebnis beeinflussen. Die Beobachter "provozieren" selber das im Voraus erwartete Delikt. Der Verfassungsschutz muss oft Leute aus der zu beobachtenden Szene anheuern, die sich benutzen lassen, nicht weil sie abtrünnig wären, sondern aus Geldsorgen. Sie äußern sich im Geheimdienstauftrag besonders radikal, um zu prüfen, ob und wie die Auszuhorchenden zustimmen. Wenn das eine Weile so geht, werden sie selbst auch ohne Geheimdienstauftrag immer radikaler. Je mitreißender sie sind, desto mehr radikalisieren sie das Beobachtungsobjekt.Spätestens wenn mehrere V-Leute ein Beobachtungsobjekt derart betreuen, zeigt sich die andere, viel schlimmere Dimension des Skandals. Die Unschärfe breitet sich aus, sie hat System. Es gibt einen Punkt, von dem an man sich fragt, bis zu welchem Grad die NPD als ganze vom Verfassungsschutz "provoziert" sein könnte und sozusagen dessen Kunstprodukt ist. Die Frage wird von der Geschichte der Geheimdienste nahegelegt. "So hat es unter Louis Napoleon nicht eine einzige gegen die Regierung gerichtete Aktion gegeben, die nicht von der Polizei selbst inspiriert war." Der Satz aus Hannah Arendts Totalitarismus-Buch will sagen, dass derartige Geheimdienst-Aktivitäten, die auch von der Stasi unternommen wurden, gerade nicht totalitär seien. Von einer totalitären Polizei könne man nämlich erst reden, wenn die Regierung Gegner gar nicht mehr habe und dennoch Leute erspähen und vernichten lasse. Die Vergleichbarkeit mit der Stasi ist aber in jedem Fall peinlich. Von ihr sind Leute wie Ibrahim Böhme aufgebaut worden, der im letzten DDR-Jahr die Gründung der SPD betrieben hat. Der westdeutsche Geheimdienst hat Leute wie Wolfgang Frenz und Udo Holtmann, Vorstandsmitglieder der NPD von Nordrhein-Westfalen, auf der Gehaltsliste.Die Methode, den Gegner selbst aufzubauen, weil man meint, man beherrsche ihn so, ist leider nicht nur aus dem Geheimdienstmilieu bekannt. In der Bundesrepublik ist sogar das Parteiensystem von dieser Praxis gezeichnet. So geben sich die Unionsparteien einen rechten Rand, um zu verhindern, dass neben ihnen eine wählbare rechte Partei entsteht. Dazu bekennt sich die CSU ganz offen. Es ist deshalb kein Zufall, dass gerade der bayerische Minister Beckstein den Verbotsantrag gegen die NPD initiierte. Wenn er und Stoiber in der Zuwanderungsfrage unduldsame Töne anschlagen, dann auch um rechten Konkurrenten das Wasser abzugraben. Sie sind V-Leute gleichsam auf einer Metaebene, deren Interesse man zwar nicht durchschaut, die aber jedenfalls ihre Umgebung radikalisieren. Sie veranlassen eine analoge Entwicklung bei der SPD. Die erweckt durch den Verbotsantrag gegen die NPD einen antifaschistischen Anschein, der linke Wähler binden mag, aber durch sonstige Taten nicht gedeckt ist. Der Nutzen eines Verbots der NPD soll hier nicht bestritten werden. Neonazis, die dort heimisch geworden sind, würden sich nicht mehr auf die Ressourcen einer Parteiorganisation stützen können. Ein Ersatz für die Auflösung der nazistischen "befreiten Zonen" wäre das Verbot aber nicht.Mit einer Mischung von Scheinaktivität und Symbolpolitik haben Union und SPD zusammengespielt, um das Bundesverfassungsgericht unter Druck zu setzen. Es lag in ihrer Macht, unter der Fahne dreier Verfassungsorgane - Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung - dem vierten, eben dem Gericht, einen "überwältigenden" Verbotsantrag vorzulegen. Möglich, dass die Richter mit der späten Enthüllung des V-Manns Frenz noch zusätzlich überrumpelt und unter Sachzwang gestellt werden sollten. Doch das Gericht ist dem Parteienstaat hier einmal entgegengetreten. Dass dies am Beginn des Wahljahres geschieht, können wir nur begrüßen. Unsere Augen sind nun geschärft. Bald werden Kanzler und Kanzlerkandidat um die Zuwanderung streiten. Wird Stoiber in der Zuwanderungsfrage rechtsaußen blinken, um einer NPD, die jetzt obenauf ist, noch Wähler abzujagen? Und was tut der Kanzler gegen den Ausländerhass? Hängt es mit unserer ungerechten Weltwirtschaftsordnung zusammen, wenn arme Ausländer hier einreisen? Diese Fragen sind noch wichtiger als die gewiss nicht unwichtige Frage des NPD-Verbots.
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