Die Verfassung kapern und abschießen

Im Gespräch Hans-Joachim Ahnert, Rechtsberater des Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Deutschen Bundeswehr (VBSK), über die Phantasien von Minister Jung
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FREITAG: Weshalb haben Sie seinerzeit das Scheitern des so genannten Luftsicherheitsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht begrüßt?
HANS-JOACHIM AHNERT: Weil nicht Menschenleben gegen Menschenleben gestellt werden darf. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht den Abschuss eines mit Reisenden besetzten Passagierflugzeugs durch Kampfjets der Bundeswehr für verfassungswidrig erklärt und so auch die Piloten aus einem juristischen und vor allem menschlichen Dilemma befreit.

Verteidigungsminister Jung denkt offenbar nicht daran, das zu respektieren, und will im Notfall ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug durch Kampfflugzeuge der Bundeswehr abschießen lassen.
Er will vor allem das Recht dazu, in der Verfassung festschreiben lassen, was nicht möglich