FREITAG: Weshalb haben Sie seinerzeit das Scheitern des so genannten Luftsicherheitsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht begrüßt?
HANS-JOACHIM AHNERT: Weil nicht Menschenleben gegen Menschenleben gestellt werden darf. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht den Abschuss eines mit Reisenden besetzten Passagierflugzeugs durch Kampfjets der Bundeswehr für verfassungswidrig erklärt und so auch die Piloten aus einem juristischen und vor allem menschlichen Dilemma befreit.
Verteidigungsminister Jung denkt offenbar nicht daran, das zu respektieren, und will im Notfall ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug durch Kampfflugzeuge der Bundeswehr abschießen lassen.
Er will vor allem das Recht dazu, in der Verfassung festschreiben lassen, was nicht möglich ist. Er sollte das eigentlich wissen - sein Vorstoß ist genau genommen ein ohne Not inszeniertes politisches Theater.
Nebenbei gesagt könnte das Luftsicherheitsgesetz schon deswegen nicht umgesetzt werden, weil die Kampfjets der Luftwaffe nicht über die entsprechende technische Ausstattung verfügen. Darum hat sich Herr Jung bis heute nicht gekümmert. Sein ähnlich verwegen agierender Vorgänger übrigens auch nicht. Gleichwohl wurde ein Bruch der Verfassung angekündigt, was einen Verteidigungsminister disqualifiziert, wie es deutlicher nicht geht.
Dennoch - wie sollten die Piloten mit solch rechtswidrigen Befehlen umgehen, wie Minister Jung sie angekündigt hat?
Sie müssen pflichtgemäß handeln und Paragraf 11 des Soldatengesetzes beachten, also nicht schießen. Dies haben die Kampfflugzeugbesatzungen spätestens jetzt ohne Ausnahme verstanden. Sie haben auch begriffen, dass es an Rückendeckung seitens der Luftwaffenführung fehlt.
Nun argumentieren allerdings die Befürworter einer Lizenz zum Töten unschuldiger Menschen, dass der einzelne Pilot in der Luft nicht in der Lage sei, den übergesetzlichen Notstand zu erkennen, und deshalb jeden Befehl ausführen müsse.
Der übergesetzliche Notstand ist eine nicht kodifizierte juristische Konstruktion, die für keinerlei Rechtssicherheit bei den Piloten sorgt. Schutz bietet den Piloten und den Passagieren eines Airliners allein die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Einem Verweis von Herrn Jung auf den übergesetzlichen Notstand würde ab jetzt ohnehin niemand mehr trauen.
Einmal andersherum gedacht: Kann ein Befehlshaber überhaupt die Situation in der Luft richtig einschätzen, um einen solch folgenschweren Befehl zu geben?
Wohl kaum. Im internationalen Zivilflugverkehr kommt es ständig zu technischen Problemen mit den Funk- und Navigationssystemen. Ein ehemaliger Verteidigungsminister der Bundesrepublik hätte deswegen während der Olympischen Spiele 1972 in München beinahe einen Abschussbefehl erteilt. Man könnte auch auf israelische Kampfpiloten verweisen, die Angriffe auf zivile Ziele verweigert haben, weil sie die Umstände besser beurteilen konnten als ihre Befehlshaber. Komplikationen mit den Kommunikationssystemen in der zivilen Luftfahrt haben in jüngster Zeit mehrfach zu Beinaheabschüssen geführt. Und in allen Fälle hätte sich das als schwerer Irrtum erwiesen.
Worum geht es nach Ihrem Eindruck bei dieser Debatte um entführte Passagierflugzeuge - um die Sicherheit der Bevölkerung?
Würde es tatsächlich um deren Sicherheit gehen, hätte man längst etwas wegen der lückenhaften Überwachungssysteme am Boden tun müssen - das aber ist den Flughafenbetreibern zu teuer. Der Abschuss einer Zivilmaschine wäre so gesehen - aber nur so - schlichtweg die billigere Lösung. Was wirklich passiert, wenn ein von deutschen Kampflugzeugen angeschossener Airliner über London abstürzt, kann in jeder Hinsicht nur als Katastrophe bezeichnet werden. Für die deutschen Politiker gäbe es dann nur einen Schuldigen: den Piloten.
Lassen Sie mich dazu noch auf Folgendes hinweisen: Es gibt nationale und internationale Regelungen, die - wenn überhaupt - nur unzureichend vermittelt werden. Häufig so, wie man es gerade braucht. Bezeichnend ist, dass im Zusammenhang mit dem Luftsicherheitsgesetz sogar der Wehrbeauftragte seine Beamten in die Air-Policing-Geschwader schickte und dort den Piloten die Notwendigkeit eines Abschusses vortragen ließ. Ein Beispiel dafür, dass die Piloten - bis auf das Bundesverfassungsgericht - in Wirklichkeit keiner schützt. Aber die sind durchaus fähig, die Rechtslage zu bewerten und zu erkennen, dass sie für politische Zwecke missbraucht werden sollen. Selbstschutz - das haben sie lernen müssen - tut also Not und zwingt zur steten sowohl politischen wie juristischen Wachsamkeit.
Das Gespräch führte Hans Wallow
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