Doppeltes Spiel

Gastkommentar Kam die Klage wegen des AWACS-Einsatzes in Wirklichkeit aus der CDU?

Es war wie ein überraschender Aufschlag bei einem Tennis-Match. Da wurden die Thesen einer Autorengruppe aus der Bundestagsfraktion von CDU und CSU zu einer "Nationalen Sicherheitsstrategie" auf den Platz geknallt, wo sie für Erregung auf den Rängen sorgten. Dass inzwischen der Pulverdampf so schnell wieder verraucht ist wie er aufstieg, bezeugt nicht allein die Schnelllebigkeit politischer Debatten. In diesem Fall auch deren Aussichtslosigkeit. Man muss sich in der Union damit abfinden, dass weder in dieser noch der nächsten Legislaturperioden eine Mehrheit im Bundestag denkbar ist, die einen Nationalen Sicherheitsrat beschließt und damit einen verbindlichen Umgang der Bundesrepublik mit globalstrategischen Fragen regelt. Erinnern wir uns, auch dem Schäuble-Lamers-Papier von 1994 war eine ähnlich irrlichternde Wirkung beschieden wie dem jetzigen Strategiepapier und ein ähnliches Versickern. Warum sollte es anders sein?

Wenn gleichzeitig aus der Bundesregierung zu vernehmen ist, man beabsichtige noch für mindestens 15 Jahre in Afghanistan zu bleiben - ungeachtet der mehrheitlichen Ablehnung dieses Einsatzes durch die Bevölkerung -, dann verhilft das kaum zu mehr sicherheitspolitischer Glaubwürdigkeit. Rückdeckung für solcherart Realitätsverleugnung ist von einer für Mitte Juni in Paris geplanten Afghanistan-Konferenz zu erwarten, die diesmal unter französisch-deutscher Schirmherrschaft stattfindet. Man wird an der Seine Vereinbarungen treffen und auf die Rückkopplung mit dem Bundestag verzichten. Unter Hinweis darauf, dass andernfalls der Untergang des Abendlandes oder ein Kollaps jedweder Bündnissolidarität droht, dürfte das Parlament in Berlin vergeblich darauf warten, beteiligt zu werden und seine Meinung über die Konferenzergebnisse kundzutun. Stattdessen wird man flotte Begründungen für die expandierende Präsenz von NATO-Truppen am Hindukusch hören.

In diesem Zusammenhang ließ ein bemerkenswerter Hinweis bei der Vorstellung des Papiers zur "Nationalen Sicherheitsstrategie" aufhorchen. Es hieß, die Klagebegründung für das gerade erst, am 7. Mai, ergangene AWACS-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stamme eigentlich aus den Reihen von CDU/CSU. Doch habe man aus Rücksicht auf die USA kurz vor dem Irak-Krieg im Frühjahr 2003 die FDP gebeten, nach Karlsruhe zu gehen, um die Klage vorzubringen. Wenn das zutrifft, sollte man sich Sicherheitspapiere mit nationalem Anspruch verkneifen. Denn was gilt nun? Die Berufung auf geltendes Verfassungsrecht oder stoische Bündnistreue? Herrscht die Einsicht vor, dass in der NATO oder wo auch immer nun einmal von oben nach unten regiert wird und die eigene deutsche Position nicht gefragt ist? Sollte man sich die mit dem Bundesverfassungsgericht im Rücken auch gar nicht erst aufbauen?

Gerade hat der Bundestag mit großer Mehrheit dem Vertrag von Lissabon für die EU des 21. Jahrhunderts und somit den eingeschränkten Möglichkeiten der Verfassungsrichter zugestimmt. Nach diesem Vertrag soll künftig ein komplett von den EU-Regierungen abhängiger Europäischer Gerichtshof in Angelegenheiten wie dem verfassungswidrigen Einsatz von AWACS-Flugzeugen urteilen. Jeder kann sich ausrechnen, dass damit eine letzte Bastion, die sich Verfassungsverstößen in den Weg stellte, geschleift wird. Der damit einhergehenden Bedeutungsminderung des höchsten deutschen Gerichts wird mancher in Berlin - so lässt sich vermuten - keine Träne nachweinen. Haben sich doch die Karlsruher Richter zu offensichtlich als Hemmschuh für selbstherrliche Vorgehensweisen der Exekutive bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr erwiesen. Dem deutschen Volk freilich wird damit eine Rechtsinstanz beschnitten, die eine tragende Säule der freiheitlichsten Ordnung war, die es auf deutschem Boden je gab.

Willy Wimmer, Bundestagsabgeordneter und Mitglied der CDU/CSU-Fraktion

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