Erinnert sich noch wer? Der Krieg in Afghanistan wurde "gegen den Terrorismus" geführt, sollte aber - als Nebeneffekt - auch zur Befreiung der unter den Taleban geknechteten Frauen führen. Dies erklärten jedenfalls seinerzeit Mrs. Bush und Mrs. Blair. Zwei Jahre nach dem Ende der Taleban-Herrschaft hat sich vor allem in Kabul viel verändert. Die Burqa kann jetzt abgelegt werden, theoretisch zumindest. Doch insgesamt ist die Lage für die Frauen weiterhin düster, denn die gesellschaftlichen Voraussetzungen haben sich kaum geändert, Gewalt gegen Frauen äußert sich jetzt auch in neuen Formen. Amnesty International hat dies vor einigen Wochen in einem ausführlichen Bericht dokumentiert, über den zwar fast alle Zeitungen pflichtschuldigst kleine Meldungen brachten, eine ausführlichere Berichterstattung aber vermieden. Dass sich in dem Bericht auch Vorhaltungen gegen Deutschland finden, fiel damit ebenfalls unter den Tisch.
Die durch die Petersberg-Konferenz Ende 2001 eingesetzte Übergangsregierung Karzai hat ihre Unterschrift unter die verschiedenen UNO-Abkommen gegen Geschlechterdiskriminierung gesetzt und sich damit zu deren Durchsetzung verpflichtet. Zudem existiert ein Frauenministerium, das auch außerhalb der Hauptstadt Vertretungen eröffnet hat. Mädchenschulen wurden ebenso eingerichtet. Jenseits dessen aber, was sich leicht in den Weltmedien darstellen lässt, sieht es mit der Gleichstellung der Frauen anders aus. Die Behörden mauern, und auch die "internationale Gemeinschaft" will nicht gerne über die wirkliche Lage der Frauen reden. So musste Amnesty die Betroffenen vor Ort direkt befragen, um eine ungeschminkte Bestandsaufnahme vornehmen zu können. Dies ist die wesentliche Quelle für den Bericht, der somit nur diejenigen Formen der Unterdrückung beschreiben konnte, über die Betroffene mit Fremden reden wollten. Eine genaue statistische Erfassung leistet der Bericht daher nicht, doch er zeigt Strukturen auf, die sich vermutlich auf das ganze Land beziehen lassen.
"Gewalt gegen Frauen", auf die Amnesty hinweist, heißt vor allem häusliche Gewalt: Schläge und andere körperliche Übergriffe, um Frauen zum Geschlechtsverkehr oder ganz allgemein zum Gehorsam zu zwingen. Zwangsverheiratungen junger Mädchen sind weiterhin üblich, manchmal sogar vor der Pubertät, was, theoretisch zumindest, ungesetzlich ist. Zudem sind Mädchen oft der Preis zur "Ablösung" von Konflikten zwischen Familien nach alter Stammestradition.
Für die afghanischen Frauen sind neue Formen der Gewalt außerhalb der Familien hinzugekommen. Die Taleban-Herrschaft wurde vielerorts durch die reine Willkür einzelner Warlords abgelöst, Banden machen weite Teile des Landes unsicher. Besonders junge Mädchen werden so oftmals Opfer von Vergewaltigungen. Wird das bekannt, verlieren sie in den Augen der Gesellschaft ihre Ehre und damit die Möglichkeit zur Heirat.
Eine besondere Quelle von Gewalt sind die sogenannten "Zina-Verbrechen". Zina, auf den Koran zurückgehend, bedeutet etwa Unzucht und meint jegliche Form "illegitimen" Geschlechtsverkehrs. Das bezieht sich nicht nur auf eine außereheliche Beziehung, sondern kann ebenso für eine Frau beziehungsweise ein Mädchen stehen, das sich der Zwangsverheiratung entzieht, egal ob sie sich allein widersetzt oder mit einem anderen Mann "durchbrennt". Zudem reicht bei einem "Zina-Verbrechen" oftmals die bloße Beschuldigung aus - der Beweis des Gegenteils liegt bei der Frau.
Soweit bisher Justiz oder Polizei wieder aufgebaut sind, können sie keinen Schutz bieten. Es gibt nur einige wenige Richterinnen (in Kabul) und ebenso wenige Polizistinnen. Zudem wird Gewalt nur in den seltensten Fällen als illegitim betrachtet. Eine Mischung aus Traditionen und Scharia, dem islamischen Recht, bildet die Rechtsbasis in Afgahnistan, "Zina" beispielsweise ist auch noch in den formal geltenden Strafgesetzen aus den sechziger und siebziger Jahren enthalten. So werden im Amnesty-Bericht einige Fälle von jungen Mädchen aufgeführt, die jetzt in den Gefängnissen mit mehrjähriger Haft dafür büßen müssen, dass sie sich ihren "ehelichen Pflichten" entziehen wollten. Dabei sind weibliche Verhaftete und erst recht verurteilte Gefangene der vielfachen sexuellen Gewalt ausgesetzt. Sie gelten schon aufgrund der Anschuldigung als Freiwild.
Dies ist die drastische Beschreibung einer Situation, die sich bis jetzt kaum verändert hat. Von den Versprechungen und Unterschriften unter internationale Abkommen hat die Karzai-Regierung kaum etwas umgesetzt. Einige wenige Maßnahmen werden in Kommissionen unter Beteiligung internationaler Institutionen erörtert, die parallel zu den Ministerien wirken und eine langfristige Planung entwerfen. Am 2. November ist nun ein von einer Expertenkommission ausgearbeiteter Verfassungsentwurf vorgelegt worden, der allgemein die Menschenrechtserklärung der UNO anerkennt, sich auf den Respekt für den Islam festlegt, ohne aber die Scharia ausdrücklich zu erwähnen. Die Verfassung spricht nicht direkt von der Gleichheit der Geschlechter, erwähnt allerdings allgemeine Pflichten des Staates für die Erziehung der Frauen und der Hilfe für Frauen ohne Versorger und spricht vage von einer Frauenquote für das Oberhaus. Dieser Entwurf wird von einer in diesen Wochen zu wählenden verfassungsgebenden Loya Jirga verabschiedet werden. Erste Informationen über deren zu erwartende Zusammensetzung lassen befürchten, dass dieser Text noch in einem islamistischen Sinne verändert werden könnte.
Die Karzai-Regierung hängt von der Unterstützung durch das Ausland ab. Was kommt von dieser Seite? Italien ist die Führungsnation beim Aufbau der Rechtsprechung, Deutschland beim Aufbau der Polizei. Das heißt, sie koordinieren die Hilfe, sind maßgeblich an der Entwicklung einer jeweiligen Strategie beteiligt und finanzieren ihren Bereich im Wesentlichen. Beide Staaten haben aber, so Amnesty, noch nicht einmal eine Bestandsaufnahme gemacht. Die Bemerkungen zu Deutschland im Amnesty-Bericht lohnen sich, wörtlich wiedergegeben zu werden: "Deutschland war entscheidend für die Wiedereröffnung der Polizeiakademie in Kabul und für die Entwicklung ihres Lehrplans. Amnesty International begrüßt den Versuch, mehr Frauen für die Akademie zu gewinnen, hat aber festgestellt, dass polizeilicher Schutz von Frauen nicht in die Lehrpläne aufgenommen wurde. Spezielle Sachkenntnis in dieser Frage wurde bis jetzt durch das deutsche Polizeiprojekt nicht vermittelt, ebenso wenig wie besonderes Training, um sicherzustellen, dass das afghanische Lehrpersonal in der Akademie entsprechend ausgebildet ist." (Übersetzung R.T.)
Mehr noch: Amnesty erhielt Informationen, wonach die gemeinsamen Patrouillen der ISAF, der ausländischen Truppen in Kabul unter Führung der Deutschen, mit der Polizei auch routinemäßig Frauen wegen "Zina-Verbrechen" festnehmen.
Leider hat auch die deutsche Sektion von Amnesty, als sie diesen Bericht vorstellte, auf die Deutschland betreffenden Zusammenhänge nicht hingewiesen. Doch die Bundesregierung bleibt aufgefordert, mehr Licht in ihr Wirken in Afghanistan zu bringen. Es ist ihr gelungen, im Vorfeld der Kundus-Entscheidung die sich abzeichnende Verwicklung in den Drogenanbau und -handel zu übertönen. Zum Beispiel durch den Verweis auf die Mädchenschulen, die demnächst zusätzlich in Kundus eingerichtet werden können.
Sicher, mit dem Ende der Taleban-Herrschaft sind Formen der Frauen-Unterdrückung vorbei, wie man sie nochmals in dem Film Osama sehen wird, der Anfang nächsten Jahres in die deutschen Kinos kommt. Dieser erste afghanische Film nach dem Ende der Taleban, in Cannes und soeben in Montreal ausgezeichnet, schildert die Erfahrungen wie die Überlebensstrategien einer Frau und ihrer Tochter unter deren Herrschaft. Aber die weniger manifesten Formen der Frauenunterdrückung bestehen offensichtlich fort, was angesichts der weitverbreiteten Not auch nicht überrascht. Die Kritik von Amnesty und dessen weitreichende Vorschläge müssen bei der "internationalen Gemeinschaft" angemahnt werden, selbst wenn man realistischerweise nur verhaltene Hoffnungen auf eine Umsetzung haben kann.
Der vollständige englische Text des Amnesty-Berichts ist nachzulesen unter:
www.web.amnesty.org/library/index/engasa110232003
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