Eigenartige Stille nach Verbot von Nakba-Demos in Berlin

Meinung In der Hauptstadt haben Behörden Demonstrationen zum Gedenken an Flucht und Vertreibung der Palästinenser verboten. Das ist falsch, denn es geht um Grundrechte – nicht Privilegien
Ausgabe 20/2022
Polizei-Einsatz in Berlin-Neukölln am palästinensischen Nakba-Gedenktag (Archivbild, 2021)
Polizei-Einsatz in Berlin-Neukölln am palästinensischen Nakba-Gedenktag (Archivbild, 2021)

Foto: Carsten Koall/Getty Images

Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Eine Demonstration zu verbieten, darf nur die Ultima Ratio sein – wenn es keine anderen Mittel gibt, um zu verhindern, dass dabei die öffentliche Sicherheit gefährdet wird und es etwa zu massiver Gewalt kommt. Berlin hat am vergangenen Wochenende jedoch gleich sämtliche Kundgebungen palästinensischer Organisationen verboten, die an Flucht und Vertreibung der Palästinenser:innen vor 74 Jahren erinnern wollten.

Was die Berliner Behörden dazu bewogen hat, ausgerechnet in diesem Fall gleich zum äußersten Mittel zu greifen, das ihnen zur Verfügung steht, bleibt unklar. Unklar ist auch, warum das Verbot erst in letzter Minute ausgesprochen wurde: Die Kundgebungen waren lange angemeldet. Noch seltsamer, dass das Berliner Verwaltungsgericht dieses fragwürdige Vorgehen auch noch abnickte.

Zum Vergleich: Demonstrationen von Pegida, NPD und anderen Rechtsradikalen wurden bisher nur in absoluten Ausnahmefällen untersagt, obwohl deren Ideologie für viele Menschen eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben darstellt und aus ihren Reihen sogar Terroristen kamen. Auch Querdenker:innen und Corona-Leugner:innen durften demonstrieren und einmal sogar den Bundestag stürmen – und das, obwohl sie nicht nur die öffentliche Gesundheit gefährdeten, sondern auch ihren Antisemitismus unverhohlen zur Schau stellten. In Berlin dagegen wurde sogar eine Mahnwache für die getötete Al-Jazeera-Korrespondentin Shireen Abu Akleh untersagt, die eine jüdische Organisation angemeldet hatte. Das zeigt, es ging nicht darum, Jüd:innen zu schützen. Sondern darum, Kritik an einem Staat zu unterbinden.

Während Verbote von Protesten gegen die Coronaauflagen in vielen Medien breit und kontrovers diskutiert wurden, blieb es nach dem massiven Verbot palästinensischer Kundgebungen eigenartig still. Muss man daraus folgern, dass Rechtsradikale und Querdenker:innen in deutschen Redaktionen mehr Sympathien genießen als Menschen, die sich für die Belange von Palästinenser:innen einsetzen? Gut möglich. Dabei mag auch Rassismus im Spiel sein. Aber Grundrechte gelten auch für Menschen, deren Anliegen die Mehrheit nicht teilt. Sonst wären sie keine Grundrechte, sondern Privilegien.

Nur für kurze Zeit!

12 Monate lesen, nur 9 bezahlen

Geschrieben von

Freitag-Abo mit dem neuen Roman von Jakob Augstein Jetzt Ihr handsigniertes Exemplar sichern

Print

Erhalten Sie die Printausgabe zum rabattierten Preis inkl. dem Roman „Die Farbe des Feuers“.

Zur Print-Aktion

Digital

Lesen Sie den digitalen Freitag zum Vorteilspreis und entdecken Sie „Die Farbe des Feuers“.

Zur Digital-Aktion

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Kommentarfunktion deaktiviert

Die Kommentarfunktion wurde für diesen Beitrag deaktiviert. Deshalb können Sie das Eingabefeld für Kommentare nicht sehen.