Eigentlich eine gute Idee

Informationsfreiheitsgesetz Seit 1998 verspricht die Regierung, die Auskunftsrechte von Bürgern gegenüber den Behörden zu stärken. Jetzt ist die Gesetzesinitiative wieder vertagt worden
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Schon in der Koalitionsvereinbarung von 1998 versprach die rotgrüne Koalition ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Sieben Jahre später ist die Abstimmung im Bundestag erneut verschoben worden. Durch eine gesetzliche Regelung der Auskunftsrechte, wie sie in zahlreichen anderen europäischen Staaten schon existiert, soll das Bürgerrecht auf Information verankert werden. Öffentliche Einrichtungen sind dann verpflichtet, grundsätzlich alle Vorgänge und Akten offen zu legen, die nicht aufgrund von Ausnahmeregelungen weiterhin unter das Amtsgeheimnis fallen. Damit verschiebt sich die Beweislast - nicht mehr die Bürger müssen ihren Wunsch nach bestimmten Informationen begründen, sondern die Behörden, die Auskünfte verweigern.

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