Am 16. Februar hat das Europäische Parlament über die berüchtigte Bolkestein- Richtlinie abgestimmt. Unmittelbar zuvor hatten in Berlin und Strasbourg über 100.000 Menschen gegen das neoliberale Brachialprojekt demonstriert. Mit gutem Grund, denn die Dienstleistungsrichtlinie ist ein Großprojekt derer, die den Umbau der europäischen Gesellschaften in Richtung eines gänzlich entfesselten Kapitalismus betreiben. Sie wäre der Durchbruch zu einem Europa, in dem die Logik des Marktes und des Profits selbst elementare Bereiche der Daseinsvorsorge uneingeschränkt regiert und die ohnehin schon existierende Abwärtsspirale bei Löhnen und sozialen Sicherungen in katastrophaler Weise beschleunigt würde.
Viele Medien vermitteln den Eindruck, da
ndruck, dass diese Stoßrichtung bei der Abstimmung entschärft wurde. In Wahrheit ist der hochgelobte "Kompromiss" in erster Linie dadurch möglich geworden, dass die Sozialdemokraten auf die Linie der Konservativen eingeschwenkt sind. Zwar wurde das Herkunftslandpinzip in "Freizügigkeit für Dienstleistungen" umbenannt, und es wird jetzt nicht mehr pauschal festgelegt, dass grenzüberschreitende Unternehmen nur noch den Gesetzen ihres Herkunftslandes unterliegen. Es wird aber auch auf jede gegenteilige Festlegung verzichtet. Stattdessen wird schwammig formuliert, dass die Mitgliedstaaten "den freien Zugang und die freie Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten auf ihrem Territorium sicherstellen" müssen. Was aber heißt "freie Ausübung"?Die Interpretation, dass damit die Ausübung auf Basis der Gesetze des Herkunftslandes gemeint ist, wird durch die Folgebestimmungen nahe gelegt. So sollen die Mitgliedstaaten den Zugang oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit keinen Gesetzen mehr unterwerfen dürfen, die die Prinzipien der Nicht-Diskriminierung, der Notwendigkeit und der Proportionalität verletzen. Ausdrücklich wird jede Einmischung in die Vertragsgestaltung der Dienstleistungserbringer untersagt, was nicht nur Verbraucherschutzrechte in Frage stellt, sondern auch alle Gesetze zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit obsolet machen kann. Außerdem soll es in Zukunft keinerlei gesetzliche Auflagen mehr geben dürfen, die Ausrüstungsgegenstände oder verwendete Materialien betreffen - eingeschränkt lediglich durch eine Klausel zum Gesundheits- und Arbeitsschutz. Anschließend wird noch einmal wiederholt, dass die Mitgliedstaaten die Tätigkeit ausländischer Dienstleistungsanbieter nur insoweit eigenen Gesetzen unterwerfen dürfen, als diese "aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit, des Umweltschutzes und der Volksgesundheit" unerlässlich sind.In der ursprünglichen Fassung des Kompromisses waren in dieser Aufzählung wenigstens noch Sozialpolitik und Verbraucherschutz mitgenannt. In letzter Minute knickten die Sozialdemokraten aber auch hier ein, so dass jetzt selbst sozialpolitische oder Verbraucherschutzbestimmungen nicht mehr als Rechtfertigungsgrund für staatliche Anforderungen an die ausländischen Dienstleister hinreichend sind.Was das Abstimmungsergebnis zu Artikel 16 also vom bisherigen Richtlinienentwurf unterscheidet, ist vor allem die Vagheit der Formulierungen. Die Konzernlobby sollte damit bestens leben können, da in letzter Instanz der für seine unternehmerfreundliche Rechtsprechung bekannte Europäische Gerichtshof entscheiden wird, welche Gesetze die "freie Ausübung" von Dienstleistungstätigkeit in unzulässiger Weise beschränken. Man kann sich so darauf einstellen, dass nach Inkrafttreten der Richtlinie eine Deregulierungsrunde bisher nicht gekannten Ausmaßes beginnt.Auch im Hinblick auf den Geltungsbereich der Richtlinie, Artikel 2, haben die Sozialdemokraten ihre einstigen Forderungen aufgegeben. Selbst so elementare Dienste wie Bildung, Wasserversorgung oder Abfallbeseitigung sind jetzt im Geltungsbereich enthalten.Überraschend freilich kommt der von den deutschen Sozialdemokraten angeführte Umfall auf ganzer Linie nicht. Der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion, SPD-Mitglied Martin Schulz, erläuterte bereits im Januar, es gehe "in den Gesprächen der kommenden Wochen weniger um inhaltliche als um sprachliche Korrekturen. ... Mit den Grundzügen der Richtlinie können die Sozialdemokraten leben ..."Konsequenz der Abstimmung muss deshalb sein, den Protest gegen die Richtlinie weiter zu führen. Wenn das Europäische Parlament nicht gewillt ist, die Sorgen und Nöte der Menschen ernst zu nehmen, so müssen jetzt die Regierungen der Mitgliedstaaten unter Druck gesetzt werden, damit sie ihre Zustimmung zur Richtlinie im Ministerrat verweigern. Der Kampf ist noch nicht verloren - die Richtlinie kann gestoppt werden.Sahra Wagenknecht, Mitglied des Europaparlaments