Im April 1999 wird dem Sudanesen Aamir Ageeb die Jacke gestohlen. Er geht daraufhin zur Polizei, erstattet Anzeige und wird selbst festgenommen. Ageeb ist nämlich seit Juni 1998 vom Landkreis Pinneberg zur Festnahme mit Ausweisungsverfügung ausgeschrieben und sein Gang zur Polizei ein tödlicher Fehler - er wird seine Abschiebung durch BGS-Beamte nicht überleben.
Seit Anfang Februar verhandelt deshalb das Amtsgericht Frankfurt am Main in Saal 2 unter dem Aktenzeichen 3460 Js 17470/99-Ls gegen drei Beamte des Bundesgrenzschutzes wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung Ageebs - geschehen bei dessen Abschiebung auf dem Lufthansa-Flug LH 588 von Frankfurt nach Khartum, der Hauptstadt des Sudan.
Was weiß man über Aamir? Nicht viel: Der zum Zeitpunkt seine
m Zeitpunkt seines Todes am 28. Mai 1999 30 Jahre alte Sudanese hatte 13 Geschwister, die in Khartum in einer Lehmhütte leben. Er schickte ihnen regelmäßig Geld. Eine Zeitlang war Aamir mit einer Deutschen verheiratet und wurde geschieden, sein Aufenthaltsrecht erlosch. Ein kurzes Leben."Wie ein Tier" gebrülltGegen seine geplante Abschiebung am 28. Mai 1999 leistet Ageeb Widerstand. Also fesseln ihn die BGS-Beamten in der "Hogtie"-Stellung, das heißt, Arme und Beine sind hinter dem Rücken aneinander gebunden, außerdem wird dem "Schübling" ein Motorradhelm aufgesetzt, der ihn daran hindern soll, sich selbst zu verletzen oder Beamte zu beißen. An Bord brüllt Ageeb verzweifelt und versucht, sich zu wehren. Zwei BGS-Beamte setzen sich neben ihn und halten Ageeb im Zangengriff, ein Dritter kniet auf dem Platz vor ihm und drückt seinen Oberkörper auf die Knie. Dabei erstickt Ageeb. Versuche zur Reanimation durch drei an Bord befindliche Ärzte können ihn nicht retten, die Maschine landet außerplanmäßig in München. Soweit der Tathergang.Lange ließ die Justiz den Fall liegen, obwohl er als wichtigster der deutschen Asylpolitik galt. Ein Ausländer kommt bei einer Abschiebung ums Leben, ein GAU für den Innenminister, schrieben damals die Blätter. Heute werden der Prozess und sein Verlauf kaum noch öffentlich wahrgenommen. Auch nicht die Protagonisten der Verhandlung, sie zeigen wenig Interesse und Mitleid für den Menschen Aamir Ageeb, der hier nur ein lästiger Fall ist. Ralph Henrici (54), der Amtsrichter, ließ von der Anklageerhebung im Februar 2002 zwei Jahre verstreichen, bis der Prozess eröffnet wurde. Henrici, ein gemütlich wirkender Mann, zu dessen Berufsalltag vorrangig die Bestrafung von Schwarzfahrern und Dieben gehört, versucht dennoch souverän zu wirken und bekommt zuweilen recht bizarre Aussagen zu hören.Der als Zeuge vorgeladene, mittlerweile verrentete Pilot Eike R. betritt den Gerichtssaal zwar nicht in seiner dunkelblauen Uniform mit den goldenen Applikationen, bedient aber ansonsten mit silber-weißen Haaren, volltönender Stimme, Weltläufigkeit und distinguiertem Auftreten das gängige Klischee vom Flugkapitän. "Ja", beantwortet er die Frage des Richters, er habe "Ageeb begutachtet" und die Beamten auf "mögliche Gefahren durch zu stramme Fesselung" aufmerksam gemacht. Dann sagt Eike R., dass er am liebsten mit dem Toten an Bord weiter geflogen wäre - der Verhältnismäßigkeit wegen. Ein toter Asylbewerber an Bord sei schließlich kein Grund, anderen Fluggästen Verspätungen und eine außerplanmäßige Zwischenlandung zuzumuten. Sogar das Essen habe man neu laden müssen, die ursprünglichen Rationen seien vertrocknet. Der Kapitän ist auch der Meinung, "Schüblinge" seien mit dem BGS gut bedient. Ungefragt erzählt er, dass es etwa bei Abschiebungen nach Nigeria schon mal einen "Tritt zwischen die Beine" durch dortige Polizisten gebe. Dann herrsche schnell "Ruhe". Offenbar hatte Eike R. vor dem Start Ageeb gegenüber seiner Crew als Verbrecher bezeichnet und für die hieß das wohl: Mörder oder Vergewaltiger.An einem anderen Prozesstag sagt eine der Stewardessen des Fluges LH 588 aus. Sie erinnert bei ihrem Auftritt an eine Barbie-Puppe: blondes Haar, blaue Augen, schlanke Figur. Ihre Stellung beschreibt sie mit den Worten: "Ich bin die Kabinenmaus". Aus Sicht der Kabinenmaus hat Ageeb "wie ein Tier" gebrüllt. Schrecklich sei das gewesen. Als sein Körper dann nur noch schlaff in der letzten Reihe der Maschine hing, half ihm keiner vom Personal. Nicht die Kabinenmaus und nicht der andere junge Steward, der sogar zum Ersthelfer ausgebildet ist. Er versah lieber weiter seinen Dienst, um "nicht im Weg zu sein", wie er dem Richter erklärt.Ein neuer Prozess?Schon bei den Vorermittlungen durch die Staatsanwaltschaft wurde in diesem Verfahren schlampig gearbeitet. Teile der Fesseln sind verschwunden und bei der ersten Vernehmung der Angeklagten verzichtete die Staatsanwältin auf die übliche Belehrung. So wird aus der Vernehmung ein "informelles Gespräch", die damaligen Aussagen sind heute nicht mehr gerichtsverwertbar. Weitere gibt es nicht, weil die Angeklagten schweigen. Die beiden älteren sind jenseits der 40, verheiratet, mit Kindern und Wohnsitz in Nordhessen. Jörg Heinrich S. ist derjenige, der Ageeb nach unten gedrückt hat. Wie sein nur wenig jüngerer Kollege Reinhold Karl S. betritt er den Saal in einem dunklen Anzug. Die Gesichtszüge starr, der Blick häufig ins Leere gerichtet und wie eingefroren. Nur in der Gerichtskantine zeigt er sich frei und gelöst, lacht sogar. Der zweite Angeklagte ist kleiner, kompakter und scheint sich nur schwer das Lächeln versagen zu können. Je länger der Prozess dauert, desto unverhohlener gibt er sich genervt, moniert Langeweile und fragt, wann das hier endlich mal zu Ende sei. Dritter im Bunde ist Taner D., Anfang 30, in der Regel ein wenig nervös und unsicher. Zu Recht, denn Richter Henrici befindet, dass sich Anhaltspunkte für eine Erweiterung des Tatvorwurfs ergeben haben. Selbst der Volksmund kenne die Redewendung, etwas so "nötig zu brauchen, wie die Luft zum Atmen" - den Angeklagten hätten die Folgen ihrer Handlungen klar sein müssen. Sie hätten Ageeb vorsätzlich physisch misshandelt und Schmerzen sowie eine Atemblockade billigend in Kauf genommen. Von dem Betroffenen sei aber "keine körperliche Gefahr mehr ausgegangen", daher bestehe nun der Verdacht, dass es sich um Körperverletzung mit Todesfolge handele - die muss vor das Landgericht. Den Beamten droht bei einem neuen Prozess eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren, doch ginge es in einem solchen Fall nicht allein um das Strafmaß, sondern auch um Beamtenstatus und Pension. Und noch viel mehr - nämlich die menschenverachtende Praxis der Abschiebungen. Der wichtigste Fall der deutschen Asylpolitik könnte also doch noch für Schlagzeilen sorgen und eine Debatte entfachen, die das Land bitter nötig hat.
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