Ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse also. Die Presseverlage möchten für ihre Arbeit, also das Redigieren und Zusammenstellen von Texten, so geschützt werden wie die Musiker, die eine Aufnahme einspielen. "Andere Werksvermittler bekommen ein solches Recht, warum wir nicht?" fragen die Verleger und machten politischen Druck, damit endlich für das Verlinken und Zitieren von Überschriften wohlverdientes Geld fließt. Seit dieses ominöse Recht in den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung geschrieben wurde, gibt es eine rege Debatte im Land darüber, was dieses Leistungsschutzrecht überhaupt erreichen soll und welche potentiell immensen Kollateralschäden es möglicherweise verursachen könnte. Es gibt zwei bemerken
kenswerte Aspekte in dieser Jahre andauernden Debatte.Erstens: Nahezu einhellig sprechen sich alle juristische Experten gegen dieses Recht aus. Sogar die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich im Vorfeld dementsprechend geäußert.Zweitens: Obwohl die gesetzesfederführenden Presseverlage – mit Springer-Cheflobbyist Christoph Keese an der Spitze – hinter den Kulissen dieses Recht vorantreiben und auf Veranstaltungen dafür geworben haben, ist die Berichterstattung dazu in den Medien selbst sehr karg. Das ist schon bemerkenswert. Hier wird ein neues Recht vorangetrieben, dass die Presseverlage, mit ihrer selbst wahrgenommenen, enormen Bedeutung für die Demokratie schützen soll, und trotzdem ist dies keine breite Berichterstattung wert? Was gibt es Wichtigeres als ein Recht, das das Rückgrat unserer Demokratie stärken soll? Aber wozu auch die Öfffentlichkeit überzeugen, wenn man die Politik bereits auf der eigenen Seite hat.Entrüstung im NetzEnde letzter Woche wurde der Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht vorgestellt. Da er viele Befürchtungen bestätigt, wurde er entsprechend entrüstet im Netz empfangen. Und wie steht es um die Berichterstattung in den Onlinenangeboten der Medien, die dieses Recht für lebenserhaltend wichtig erachten? Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels (17.6., 19 Uhr) sind es laut Google News 120 Artikel. Justin Biebers neue Frisur bekommt mehr Aufmerksamkeit.Dabei ist das im Referentenentwurf vorgeschlagene Recht weitreichend und deswegen einer breiten öffentlichen Diskussion würdig. Es wäre nicht weniger als ein Desaster für die sich noch im Entstehen befindliche, vernetzte Öffentlichkeit.Wikimedia Deutschland befürchtet, dass die Wikipedia in Deutschland demnächst ohne Weblinks auskommen müsste. "Auslese", das Blog der Gemeindebücherei Grenzach-Wyhlen, geht aufgrund des kommenden Gesetzes bereits am 22. Juni vom Netz weil sich der Kosten-Nutzen-Aufwand zum Negativen veränderte. Kommt das Leistungsschutzrecht so, wie es im Referentenentwurf steht, wird dieses Blog nicht das letzte Opfer, sondern das erste von vielen sein. Der Anwalt Thomas Stadler schreibt auf seinem Blog, dass mit diesem Recht selbst das Indizieren von Presseinhalten durch Suchmaschinen genehmigungs- und kostenpflichtig wird. Auch beim Verlinken müsste man künftig aufpassen. Auf keinen Fall dürfe man selbst die Überschrift zitieren, das könnte bereits kostenpflichtig sein. Der Anwalt Udo Vetter sieht in dem geplanten Recht "die juristische Grundlage für eine gigantische Abmahnwelle gegen Blogs, Facebook-Seiten und Tweets". Denn die Voraussetzung "gewerblich tätig" zu sein ist schnell erfüllt: Banner im eigenen Blog, Flattr-Button oder aber der Twitter-Account wird beruflich genutzt? Schon wird man für jeden Link mit Überschrift zu einem Text auf einer Verlagsseite zahlungspflichtig . Auch Till Kreutzer, Anwalt und Experte für Urheberrechtsfragen, sieht mit dem geplanten Recht vor allem Rechtsunsicherheit und volkswirtschaftliche Kosten entstehen, die direkt "die gesamte deutsche Wirtschaft, jeden Freiberufler oder sonstige Berufstätige und unter Umständen sogar solche, die es noch werden wollen" betreffen werden. Im Ergebnis stünde ein potentielles Desaster.Folgen sichtbar gemachtBesonders tragisch ist, dass im Referentenentwurf eine Begründung fehlt, die diese in ihrer Tragweite nicht abzuschätzenden Kollateralschäden auch nur annähernd rechtfertigen würde. Natürlich liegen die eigentlichen Gründe auf der Hand. Das Leistungsschutzrecht ist Teil des Koalitionsvertrags und die Lobbys der Presseverlage erzeugen kontinuierlich Druck.Stefan Niggemeier ist der Meinung, dass mit der enormen Kritik im Netz das Leistungsschutzrecht bereits wieder stirbt, denn nun würden die konkreten Folgen erstmals sichtbar, weil benennbar. Selbst den Verlagsvertreter dämmert es, die jetzt um wertvolle Links auf Twitter und Facebook fürchten.Wer hätte schon gedacht, dass nach einer Jahre andauernden Debatte, in der sich fast alle Experten, die nicht direkt profitieren oder nicht mit den potentiellen Profiteuren verbandelt sind, gegen ein solches Recht aussprechen, dass nach all dieser Zeit und diesen Diskussionen, die Bundesregierung tatsächlich noch einen solchen Referentenentwurf vorlegen würde?Zumindest aber klärt sich so Frau Merkels Frage nach den fehlenden Schwergewichten in der digitalen Ökonomie Deutschlands.