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Flucht Pushbacks sind laut Europäischem Menschenrechtsgerichtshof kein Verstoß gegen Menschenrechte. Es sind rechte Narrative in juristischen Klauseln
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Anzunehmen, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei eine Bastion gegen die Abschottung der EU (hier der Grenzzaun von Melilla im Jahr 2014), wäre naiv
Anzunehmen, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei eine Bastion gegen die Abschottung der EU (hier der Grenzzaun von Melilla im Jahr 2014), wäre naiv

Foto: Jose Colon/AFP via Getty Images

Die Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention formulieren nicht nur hehre Absichten, das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist kein idealistischer Elfenbeinturm, die Urteile sind keine Sonntagsreden mit wohlklingenden Idealen, die werktags nicht mehr interessieren. Zahlreiche der Straßburger Richtersprüche aus den vergangenen Jahren und Jahrzehnten haben das Recht verändert – und ganz konkret Menschen vor Abschiebungen bewahrt, weil ihnen ansonsten unmenschliche Zustände gedroht hätten, oder weil sie anderenfalls von ihrer Familie getrennt worden wären.

Dies bestätigt die landläufige Vorstellung, dass ein Menschenrechtsgericht immer auf der guten Seite steht, gar ein zuv