AM WEISSEN BERG KURZER PROZESS MIT MATUSZEWSKI Wie in Polens "geistiger Hauptstadt" ein Papst-Kritiker von einem Fall der Justiz zu einem der Psychiatrie werden konnte
Es ist dies wahrlich eine seltsam grausame Geschichte - da sie aber in der "geistigen Hauptstadt" Polens spielt, sollte sie uns vielleicht nicht allzu sehr verwundern oder gar entsetzen. Es handelt sich um jenen sankrosankten Ort, den jährlich ein Pilgerstrom von über vier Millionen Menschen - zumeist per pedes - erreicht. Wo auf dem Weissen Berg vor dem wundertätigen Bild der Schwarzen Madonna - wie es in einem bunten Hochglanzprospekt heißt - "die Menschen neue Kräfte für ihr diesseitiges Leben" schöpfen. Wo allein im vergangenen Jahr über 63.000 Heilige Messen gelesen wurden und die Pauliner-Pater mehr als 35.000 Stunden im Beichtstuhl hart zu arbeiten hatten, um die sündigen Seelen vor dem Zugriff des abgrundtief Bösen zu retten. An die
diesem Ort also, wo "das Herz des wahren Polens schlägt" - in Tschenstochau - erdreistete sich ein Mann, die Heilige Römisch-Katholische Kirche zu beschimpfen, den größten Polen in der Geschichte, "unseren" Papst, Johannes Paul II., zu kritisieren und obendrein noch die örtlichen Justizorgane des Rechtsbruchs zu bezichtigen. - Wer Derartiges tut, kann nur wahnsinnig sein oder der Leibhaftige höchstpersönlich (was nach geltenden Kanonischen Recht ja gar nicht auszuschliessen ist). Die Richter in der Viertel-Millionen-Stadt Tschenstochau jedenfalls zogen es Ende Dezember vor, einen Täter dieses Kalibers - es geht mit dem 37-jährigen Pädagogen Johin Ryszard Matuszewski um den "Guru" der Yoga-Bruderschaft Himawanti - vorerst unwiderruflich zum Idioten zu erklären und dementsprechend behandeln zu lassen. Der Richterspruch wie auch die ihm zugrunde liegenden Expertisen der Psychiatrie aus der Königsstadt Krakau entbehren dabei keineswegs der Logik. Denn - wie kann man gerade in Tschenstochau, dem mächtigsten aller Landeszentren zur Be kämpfung religiöser Sekten, die Stirn besitzen, eine nicht-christliche Glaubensgemeinschaft amtlich registrieren lassen zu wollen, wie es sich nach dem Gesetz gehört?Granaten im KühlschrankYoga-Guru Matuszewski, der denselben Namen trägt wie der Abt des Paulinerklosters auf dem Weissen Berg, ließ sich trotz mehrfacher behördlicher Absage in der Angelegenheit der von ihm geführten Sekte nicht in seiner Auffassung beirren. Und die besagte, auch er habe das Recht, seine etwa 300 ständige Mitglieder und - wie er fest überzeugt ist - Tausende von Sympathisanten umfassende Bruderschaft durch eine amtliche Bestätigung zu legalisieren. Seine "Himawanti-Gruppe" beansprucht im Prinzip kein religiöses Credo, sondern widmet sich eher - so behauptet es Matuszewski - "geistiger Therapie und innerer intellektueller Sammlung sowie der Beherrschung von Emotionen". Dies alles sei, so der "Guru" stolz, "keinesfalls Teufelssache". Wie ließe sich ansonsten erklären, dass so viele gebildete Leute - darunter Lehrer, Ärzte, Mediziner, Publizisten - zu seiner Anhängerschaft zählten. - Aber gerade dieser Umstand lässt den Fall in den Augen einer alarmierten Öffentlichkeit nur noch fataler, ja gefährlich erscheinen.So geschah es also, dass jemand vor knapp drei Jahren die zuständigen Behörden mit der Tataren-Meldung aufschreckte, der Guru habe durchblicken lassen, er werde das Kloster in die Luft sprengen, sollte seiner Sekte die Zulassung weiterhin verweigert werden. Unverzüglich wurde der Mann daraufhin von der Polizei festgenommen und sehr nachdrücklich befragt, welchen Sprengstoff er denn gegen die Heilige Feste zu verwenden gedenke. Matuszewskis Antwort war eindeutig: "Granaten".Der Meister sah sich offenbar von der Überzeugung beseelt, er könne und dürfe es riskieren, seine Vernehmer einfach durch den Kakao zu ziehen. Auf die Frage, wo er die Granaten denn gelagert habe, kam die entwaffnende Antwort: "Im Kühlschrank".Die sofort verfügte Hausdurchsuchung ergab - so steht es im polizeilichen Vernehmungsprotokoll - "ein negatives Resultat". In seinem Kühlschrank habe man deshalb keine Granaten mehr finden können, weil er die letzten am Vortag verspeisst habe, erklärte Matuszewski öffentlich den äußerst dürftigen polizeilichen Erkenntisstand nach der ersten Hausdurchsuchung, was die ermittelnde Behörde prompt als Beleidigung empfand.Ein Kloster in die Luft zu sprengen - ein Nationales Heiligtum der Polen, das sich im XVII. Jahrhundert sogar während der von Henryk Sienkiewicz (*) beschriebenen "Sturmflut" ("Potop", ein sechsbändiger Roman, der zum "Kanon" der patriotischen Lektüre Polens zählt) dem Feind nicht beugen wollte -, das ist mehr als ein Sakrileg! In einer Broschüre - betitelt Die Verfolgung durch die Katholische Kirche - hatte der Yoga-Guru später vermerkt, die Polizei wie auch die Justiz hätten seinen "Plan der Klostersprengung" vorsätzlich als mit voller Absicht kalkulierte Straftat gedeutet und seine "humoristischen Ausflüchte" nicht gelten lassen. Nun hatte Matuszewski in der Tat das Pech, dass seine Eskapade 1997 in eine besondere Zeit fiel. Der Papst sollte wieder einmal die alte Heimat besuchen und alle "sektenverdächtigten" Polen waren daraufhin einer intensiven Beobachtung ausgesetzt. Überdies wurden sie befragt, was sie über den Heiligen Vater dächten, woraus sich wohl auch die Frage ableitete, ob Matuszewski für den Pontifex maximus möglicherweise eine Gefahr darstellen könnte. Er hatte sich schließlich über die behördliche Absage an seine Sekte sehr erregt gezeigt, und jeder konnte hören, wie er auf die Heilige Kirche und den Heiligen Vater schimpfte. Selbstverständlich kam dies einer schweren Beleidigung religiöser Gefühle seiner Mitmenschen gleich und verlangte danach, strafrechtlich geahndet zu werden. Es kam hinzu, dass die Polizei in den Besitz von Briefen gekommen war, in denen der Guru seinen Namensvetter im Kloster heftig attackierte und bedrohte. Allerdings gab es nie ein graphologisches Gutachten, um die Echtheit der Matuszewski zugeordneten Schreiben zu bestätigen.So wurde denn der Yoga-Meister im Dezember 1997 zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt - ausgesetzt zu einer Bewährung, die auf drei Jahre befristet war. Da die Behörden die Möglichkeit nicht auszuschließen vermochten, dass sich Matuszewski erneut animiert fühlen könnte, kirchliche Würdenträger zu verunglimpfen, wurde er schon kurze Zeit nach dem Urteil erneut vor den Kadi zitiert. Die offizielle Begründung lautete, man müsse die Einhaltung der Bewährungsauflagen überprüfen. Der Guru folgte jedoch weder dieser Aufforderung, noch einer Einbestellung zu psychiatrischer Untersuchung in der Universitätsklinik zu Krakau.Einweisung ins IrrenhausSchließlich wurde Matuszewski im Juni 1999 erneut festgenommen und zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen. Als dort eine sechswöchige "Beobachtung" zu Ende ging, wurde ihm bescheinigt, an Verfolgungswahn zu leiden. Es gäbe keinen anderen Weg, als seine "Psychose" in einer geschlossenen Anstalt zu heilen. Zwar sei der Patient von "sehr hoher, überdurchschnittlicher Intelligenz" und stelle keine unmittelbare Bedrohung für seine Mitmenschen dar, doch da es denkbar sei, dass der Betreffende auch weiterhin kirchliche Würdenträger wie auch Vertreter der Jurisprudenz brieflich und wörtlich belästigen und beleidigen könne, müsse er in Obhut genommen werden. Mit anderen Worten: Matuszewski kam Anfang August in den Knast. Die Staatsanwaltschaft in Tschenstochau verlängerte einen Monat später - trotz juristisch begründeter Einsprüche von zwei Rechtsanwälten - den "vorläufigen Haftbefehl" um weitere drei Monate. Während nun der Yoga-Meister in der Strafanstalt Herby hinter Gittern saß, demonstrierten seine Schüler und Anhänger nicht nur vor dem Gefängnis, sondern auch unterhalb der Klostermauern mit der Parole "Weg mit der Inquisition", und sie sammelten in der Stadt und im Lande Unterschriften zur Befreiung ihres Meisters. Ende Dezember, als es erneut zum Gerichtsverfahren gegen Matuszewski kam, stellte der Staatsanwalt den Antrag, das Strafverfahren (!) einzustellen, weil der Beschuldigte - wie es hieß - "bei seinen Straftaten nicht voll zurechnungsfähig war". Weil dieser Zustand anhalte, müsse Matuszewski allerdings wieder in die Psychiatrie - man müsse ihn heilen. Wie die Polityka-Reporterin Joanna Podgórska in der jüngsten Ausgabe ihres Blattes anmerkt, handelte es sich beim jüngsten Verfahren um einen "sehr kurzen Prozess". Die psychiatrischen Sachverständigen konnten von den Verteidigern nicht befragt werden, weil die gar nicht geladen waren. So dauerte es ganze vier Minuten bis zur Urteilsverkündung, die in der gerichtlichen Anweisung bestand, den Himawanti-Oberen ins Irrenhaus zu stecken. Sollte es zu der von den Rechtsanwälten angestrengten Berufungsverhandlung kommen, wird auch die wieder vor einem Gericht der Stadt Tschenstochau stattfinden. Prof. Marek C., der an der Pädagogischen Hochschule in Tschenstochau Geschichte liest, meinte dazu, der Mann habe doch gewaltiges Glück, am Beginn des 21. Jahrhunderts zu leben. Früher wäre es ihm gewiss viel schlimmer ergangen. Man denke nur an die Inquisition.Auf dem "Weissen Berg" in Tschenstochau lässt sich nicht nur die heilige und gekrönte Ikone der Schwarzen Madonna bewundern - dort findet sich inzwischen auch ein zeitgeschichtliches Museum, das ein anderes Heiligtum aufbewahrt: den großen roten Stift, mit dem am 31. August 1980 Lech Walesa die "Danziger Freiheitsprotokolle" unterschrieben hatte.(*) polnischer Schriftsteller (1846 - 1916), der sich in seinen Romanen Mit Feuer und Schwert, Potop und Pan Wolodyjowski der polnischen Geschichte des 17. und 18. Jahrhunderts zuwandte.
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