SPÄTABTREIBUNG Seit der Reform des § 218 ist "Zumutbarkeit" einziges Kriterium bei der Entscheidung für eine Abtreibung. In der routinierten Pränataldiagnostik werden Frauen mit fortgeschrittener Schwangerschaft oft vor die Frage gestellt, ob sie ein behindertes Kind austragen wollen - und bleiben mit dieser Entscheidung und ihren Folgen alleine
Schock ist das Wort, das am häufigsten wiederkehrt, wenn Professionelle - Beraterinnen, Humangenetiker, GynäkologInnen, Hebammen - zu beschreiben versuchen, was in einer Frau vorgeht, der mitgeteilt wird, dass das Kind, das sie erwartet, behindert ist. "Hammer auf den Kopf und Kind weg", das sei alles gewesen, was sie sich damals gewünscht habe, erinnert sich Ursula Schmidt*. Als die Software-Spezialistin vor fünf Jahren beim Ultraschall erfuhr, dass ihr zweiter Sohn körperlich und geistig schwerbehindert sein würde, stürzte sie in ein tiefes Loch. Vier Tage später entschied sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch.
Bis heute ist tabu, was nach einem solchen, auffälligen Befund passiert. "Der mit Einwilligung der Schwangeren vorgenommene S
enommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig," heißt es dazu im reformierten § 218, wenn er "unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schweren seelischen Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewandt werden kann." Seit dem Wegfall der embryopathischen Indikation 1995 ist damit nicht länger die mögliche Schwere der Behinderung des Kindes, sondern allein die Frage der Zumutbarkeit für die Frau das entscheidende Kriterium für einen Abbruch jenseits der 12. Woche.Ein Erfolg für die Frauen? Für Andrea Bosch, Vorsitzende des Hebammenbundes Baden-Württemberg, ist die Reform eine zweischneidige Sache: Zwar seien die von Behindertenverbänden angeführten Argumente für eine Streichung der embryopathischen Indikation nachvollziehbar und legitim. Doch die Beratungspflicht, die früher zwischen der Mitteilung der Diagnose und dem Abbruch bestanden habe, sowie die dreitägige Bedenkfrist seien dadurch ebenfalls weggefallen: "Da wurde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet."Für die betroffenen Frauen hat die gegenwärtige Praxis nicht selten fatale Folgen. Zwar entscheiden sich Schätzungen zufolge 95 Prozent für einen Abbruch. Doch "eine Mehrheit von ihnen", mutmaßt der Freiburger Humangenetiker Gerhard Wolff, werde dabei "nicht optimal betreut". Dazu gehört für Wolff, der die Arbeitsgruppe Klinische Genetik und Genetische Beratung leitet, nicht nur die fachliche Beratung durch ein hochqualifiziertes, interdisziplinär zusammen gesetztes Team aus HumangenetikerInnen, Kinder- und FachärztInnen, sondern auch psychosoziale Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit den Konsequenzen: "Ist es für mich wirklich undenkbar, ein behindertes Kind zu bekommen? Und wie ist das umgekehrt mit dem Abbruch - kann ich damit leben?" Solche Fragen würden im Vorfeld noch immer viel zu wenig thematisiert, so Wolff. "Dabei ist das für die spätere Verarbeitung extrem wichtig, dass die Frau auch wirklich realisiert, was sie tut."Hilfe nach PNDUnter welchen Bedingungen entscheiden sich Frauen heute für die Fortsetzung einer Schwangerschaft mit einem behinderten Kind? Die Erziehungswissenschaftlerin Marion Baldus befragte im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie acht Frauen, die bewusst ein Leben mit einem Down-Syndrom-Kind gewählt haben. Fast alle waren bereits früher mit dem Thema Behinderung in Berührung gekommen, oft über direkten Kontakt zu behinderten Menschen, manchmal über entsprechende Bücher oder Filme. Hilfe aus der tiefen persönlichen Krise, in die sie der pränataldiagnostische Befund stürzte, mussten sich die befragten Frauen größtenteils selbst organisieren - nur in zwei Fällen wurde ihnen dazu psychologische Unterstützung angeboten. Noch mehr vermissten die Schwangeren jedoch genauere Information über die zu erwartende Behinderung ihres Kindes. Obwohl dieses Wissen später ausschlaggebend für ihre Entscheidung wurde, mussten sie es sich, beispielsweise bei den entsprechenden Selbsthilfevereinen, weitgehend selbst beschaffen. Vor diesem Hintergrund plädiert Marion Baldus für einen interdisziplinären Betreuungsansatz nach dem Vorbild des New England Medical Center in Boston: Dort wird bei einer Schwangerschaft mit der Diagnose Down Syndrom routinemäßig ein Besprechungstermin für die betroffenen Eltern mit einem humangenetisch spezialisierten Kinderarzt und einer Nurse Clinican angesetzt, die sich auf die Betreuung von Kindern mit genetischen Syndromen spezialisiert hat. Fast vierzig Prozent der beratenen Frauen entscheiden sich dort für eine Fortsetzung der Schwangerschaft. Gerade in der Praxis der niedergelassenen GynäkologInnen bleibt dafür jedoch wenig Raum. Nicht selten, so berichten KlinikmitarbeiterInnen, sei das Bett für den Abbruch schon bestellt, bevor der Frau die Diagnose überhaupt mitgeteilt wurde. Aber auch, wo das nicht der Fall ist, werden die Frauen mit ihrer Entscheidung oft alleine gelassen. So bekam nur jede vierte Frau, die Marion Baldus für ihre Studie (siehe Kasten) interviewte, zusammen mit dem Befund psychologische Unterstützung angeboten. Sieben von acht Frauen wurde das Ergebnis der Untersuchung schlicht am Telefon mitgeteilt. "In der AIDS-Prävention wäre das undenkbar," kritisiert Marion Baldus die fehlenden Qualitätsstandards bei der Mitteilung eines positiven pränataldiagnostischen Befunds. Die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Monika Knoche kritisiert das als Verletzung des sogenannten "informed consent", das Recht der PatientInnen, Entscheidungen nur auf Grundlage vollständiger und verständlicher Aufklärung treffen zu müssen. Mitglied des Enqueteausschusses "Recht und Ethik der Medizin" sieht Knoche auch in der gegenwärtigen Praxis den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt. Sie fordert dazu auf, die Überdiagnostik in der Schwangerenversorgung einzuschränken. Auch Ursula Schmidt hat ihren Entschluss letztlich alleine getroffen. "Man soll Richter über Tod oder Leben sein - und hat nicht im entferntesten das Gefühl, dass man das Recht dazu hat", schildert sie das entsetzliche Dilemma, in das die Diagnose sie damals stürzte. Erst nach ihrer Einwilligung zum Abbruch erfuhr sie dann, was ihr Entschluss konkret bedeutete. Wie in allen Fällen, in denen eine Schwangerschaft jenseits der 16. Woche abgebrochen wird, musste sie ihr Kind auf "natürlichem Weg" zur Welt bringen. Auf Nachfrage habe man ihr mitgeteilt, die künstliche Einleitung der Geburt könne 12 bis 48 Stunden dauern, erinnert sich Ursula Schmidt. Genaueres über den Ablauf erfuhr sie nicht. Ihr Fazit: "Ich habe mich bestraft gefühlt für meinen Entschluss." Tatsächlich manifestiert sich die Verdrängung, der das Phänomen der späten Abbrüche unterliegt, gerade auch im Umgang mit den betroffenen Frauen während des Abbruchs. Vor allem in nicht spezialisierten Kliniken fehlen vielerorts tragfähige Betreuungskonzepte, wie Andrea Bosch beobachtet hat: "Da werden die Frauen dann in Einzelzimmer abgeschoben, die üblicherweise den Sterbenden vorbehalten sind." Doch auch die zunehmende Tendenz, bei der Begleitung von Frauen, die eine Schwangerschaft nach medizinischer Indikation abbrechen lassen, auf Trauerrituale zurückzugreifen, die für Tot- und Fehlgeburten entwickelt wurden, sieht die Hebamme kritisch. Zwar sei es positiv, dass damit versucht werde, das Ganze mit mehr Würde zu behandeln. "Auf der anderen Seite scheint es mir der Gipfel der Verdrängung." Spätabtreibung und PID In jüngerer Zeit ist die Problematik der Spätabtreibung auch in Zusammenhang mit der umstrittenen Einführung der Präimplantationsdiagnostik ins Visier geraten. Befürworter der PID - das heißt der genetischen Auswahl von Embryonen in der Petrischale - glauben, durch diese neue Diagnostik Spätabtreibungen verhindern und die Frauen von der Entscheidung entlasten zu können. Dagegen wenden Kritiker ein, dass der ärztliche Behandlungsauftrag in der Heilung, nicht in der Selektion von geschädigten Föten bestehe. PID verlagere das Problem zeitlich nur nach vorne, ohne das grundsätzliche Dilemma - die Auswahl von lebens- und nicht lebenswerten Embryonen oder Föten - zu beheben. Ob sich im Bundestag die Stimmen durchsetzen werden, die sich für die Änderung des § 218 und das Verbot von Spätabtreibung einsetzen, ist fraglich. Doch Handlungsbedarf besteht zumindest im Hinblick auf die Beratung und Betreuung betroffener Frauen. Dass nicht nur die Frauen selbst, sondern auch die professionellen BegleiterInnen mit den ethischen Implikationen eines solchen Abbruchs oft vollkommen überfordert sind, kritisieren engagierte Hebammen schon länger. Obwohl die Praxis eines Abbruchs nach einem positiven Befund so alt ist wie die Pränataldiagnostik selbst, fehlen auch für die beteiligten Pflegekräfte in vielen Kliniken Unterstützung und Supervision. "Ein Tabu, das Routine ist", nannte die ehemalige Hebamme Antje Kehrbach deshalb vor einigen Jahren die Praxis der Spätabbrüche und beschrieb damit zugleich die grundlegende Ambivalenz, die den Schwangerschaftsabbruch aus eugenischen Motiven bis heute umgibt. Erlaubt und doch verschwiegen: Ursula Schmidt ist eine der wenigen Betroffenen, die sich von Anfang an um Offenheit bemüht hat. Freunde und Verwandte wissen, dass ihr zweiter Sohn an einem medizinisch induzierten Abbruch gestorben ist. Erleichtert hat ihr diese Offenheit die Tatsache, dass ihr Kind nach der Geburt ohnehin nicht lebensfähig gewesen wäre - diese Einschätzung des Humangenetikers wurde nachträglich durch eine Obduktion bestätigt. Obwohl sie nach der Abtreibung viele Jahre gelitten hat, steht Ursula Schmidt zu ihrem Entschluss - auch im Interesse ihres Kindes: "Nachdem ich von dem Befund wusste, hätte ich ihm für den Rest der Schwangerschaft keine glückliche Minute mehr bieten können." Ursula Schmidt hat Konsequenzen gezogen. Als sie eineinhalb Jahre später noch einmal schwanger wurde, verzichtete die 37-Jährige bewusst auf eine Fruchtwasser-Untersuchung - trotz ihrer Ängste. Sie ist zu Recht ein bisschen stolz darauf. * Name von der Redaktion geändert
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