Ein Tabu, das Routine ist

SPÄTABTREIBUNG Seit der Reform des § 218 ist "Zumutbarkeit" einziges Kriterium bei der Entscheidung für eine Abtreibung. In der routinierten Pränataldiagnostik werden Frauen mit fortgeschrittener Schwangerschaft oft vor die Frage gestellt, ob sie ein behindertes Kind austragen wollen - und bleiben mit dieser Entscheidung und ihren Folgen alleine
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Schock ist das Wort, das am häufigsten wiederkehrt, wenn Professionelle - Beraterinnen, Humangenetiker, GynäkologInnen, Hebammen - zu beschreiben versuchen, was in einer Frau vorgeht, der mitgeteilt wird, dass das Kind, das sie erwartet, behindert ist. "Hammer auf den Kopf und Kind weg", das sei alles gewesen, was sie sich damals gewünscht habe, erinnert sich Ursula Schmidt*. Als die Software-Spezialistin vor fünf Jahren beim Ultraschall erfuhr, dass ihr zweiter Sohn körperlich und geistig schwerbehindert sein würde, stürzte sie in ein tiefes Loch. Vier Tage später entschied sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch.

Bis heute ist tabu, was nach einem solchen, auffälligen Befund passiert. "Der mit Einwilligung der Schwangeren vorgenommene S