Ein Urteil macht hellhörig

Recht Zwei Leipziger Journalisten sollen Geldstrafen zahlen, weil sie eine Frage zum „Sachsensumpf“ stellten. Dadurch beschädigt die sächsische Justiz den Ruf des Freistaats
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Als die Staatsanwaltschaft Dresden Anfang 2008 ihre Ermittlungen einstellte, gab die Öffentlichkeit sich insgesamt zufrieden: Uff, wieder ein heillos komplexes Knäuel aus Behauptungen und Hinweisen, das man zwecks eigener Urteilsfindung nicht mehr durchdringen musste. Übrig blieben von der Affäre, die in den Zeitungen „Sachsensumpf“ genannt worden war: Verworrene Geschichten um ein Bordell, in dem junge Mädchen zur Prostitution gezwungen wurden, um zwielichtige Immobiliengeschäfte und kriminelle Netzwerke, in denen auch Staatsdiener ihre Hände im Spiel gehabt haben sollen. Womöglich, vermutlich alles Gerüchte.

Doch nun sind in diesem August zwei Leipziger Journalisten zu Geldstrafen verurteilt worden, nachdem sie einen Faden aus dem K