Ein Vogel vor Gericht

Marke Rechts Die Klamottenfirma Storch Heinar hat in popkultureller Weise ein rechtsextremes Label parodiert. Das Gesetz kann mit solchen Techniken noch immer nicht umgehen

Die Bekleidungsmarke Thor Steinar ist zuallererst bekannt dafür, die rechte Szene als Markt entdeckt zu haben. Die – um es mal vorsichtig zu sagen – Koketterie der Marke mit jener Ästhetik des Germanisch-Mythologischen, die vor rund 70 Jahren schon einmal äußerst prominent war, endete bereits des Öfteren vor einem Richter. Nun allerdings steht das Unternehmen MediaTex, dem das Label Thor Steinar gehört, auf der Seite der Ankläger. Der Prozess sollte am 23.Juni beginnen, wurde aber kurzfristig noch einmal verschoben. Ende Juli soll es dann nicht darum gehen, den eigenen Style gegen politische Anwürfe zu verteidigen, sondern darum, ihn vor ironischen Nachahmern zu schützen.

MediaTex wirft dem „Klamottenprojekt“ Storch Heinar die Verletzung von Markenrechten und die Verunglimpfung der Marke Thor Steinar vor. Das sind keine ganz einfach nachzuweisenden Delikte. Im Gegenteil, solche Prozesse können schnell unangenehm werden, wenn plötzlich Zahlen über Marktanteile und Werbekosten beizubringen wären. Völlig unbestritten ist natürlich, dass sich Storch Heinar lustig macht über den Vergangenheitskult Thor Steinars und dass Storchen-Papa Mathias Brodkorb, SPD-Abgeordneter im Schweriner Landtag, bestimmt nicht böse ist, wenn dem ein oder anderen das Tragen von Runen-Shirts und -Kapuzenpullis wegen der Ähnlichkeit zwischen den Produkten der selbsternannten „Nordic Company“ und dem nicht nur in seiner Männlichkeit beschädigten Vogel namens Heinar verleidet würde.

Zweiter Anlauf

Selbstverständlich ist auch der Gleichklang ganz bewusst gesetzt und selbstverständlich wird hier absichtsvoll eine Ikonografie zitiert – andernfalls taugte Storch Heinar schließlich nicht zur Persiflage. Am Ende könnte sich die Sache im Kreise drehen: Gerade weil sich der Storch in seiner Videokolumne arg um eine rechte Rhetorik bemüht, dürfte die Verwechslungsgefahr womöglich schwer nachzuweisen sein. Denn mit Nazikram hat MediaTex nach eigenen Aussagen absolut nichts zu schaffen.

Unbedingt ignorieren sollten Anwälte und Richter die Äußerung von Erwin Sellering, SPD-Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern. Der meinte, es dürfe nicht sein, „dass am Ende diejenigen den Schaden tragen, die sich in unserem Land gegen Rechtsextremismus engagieren.“ Denn darum geht es nicht: So unmissverständlich sich die Ästhetik von Thor Steinar geriert, so wenig ist sie justiziabel. Tatsächlich ist die Klage bereits der zweite Anlauf von MediaTex, um der Travestie Herr zu werden: Zuvor hatte das Unternehmen bereits versucht, den Namen „Storch Heinar“ selbst schützen zu lassen. Eine juristische Abkürzung, die Brodkorb und seine Anwälte zu verhindern wussten.

Nun wird es spannender: Verletzungen des Markenrechts und anschließende Neuinterpretationen (oder eben: „Verunglimpfung“) der Marke sind – freilich unter anderem Namen – genuin popkulturelle Techniken, mit denen das Gesetz noch immer nicht umzugehen weiß. So urheberrechtlich umstritten wie jede Collage, die mithilfe von ästhetischen Assoziationen und Kombinationen die Sichtbarkeiten neu zu organisieren versucht, so ungewiss ist der Ausgang des Verfahrens zwischen MediaTex und Brodkorb. Das Urteil könnte dem Diskurs immerhin auf die Sprünge helfen: Wenn es das ästhetische Zitat als justiziabel anerkennt, dann sollte ein nächster Prozess doch auch klären können, welcher symbolischer Anleihen sich Thor Steinar bedient.

Von Markenrechten wäre dann endlich keine Rede mehr.


Katrin Schuster ist freie Journalistin

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Geschrieben von

Katrin Schuster

Freie Autorin, u.a. beim Freitag (Literatur, TV, WWW)

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