Eine aufgeblasene Geschichte

Österreich Die Verfassungsrichter fällen ein zweifelhaftes Urteil zur Bundespräsidentenwahl und bitten die Wähler zum dritten Versuch
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 27/2016
Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Österreich
Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Österreich

Foto: Eibner Europa/Imago

Eigentlich gibt die Bundesverfassung, konkret der Art. 141 B-VG, keine Wahlaufhebung her. Einer Wahlanfechtung ist nur dann stattzugeben, „wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Verfahrens erwiesen wurde und auf das Verfahrensergebnis von Einfluss war“. Ersteres ist zwar der Fall, letzteres keineswegs. Faktum bleibt, dass am 22. Mai bei der Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen die Verletzungen der Wahlordnung von völlig untergeordneter Bedeutung waren und auf das Ergebnis keinerlei Einfluss hatten. Vom Indikativ flüchtete der Verfassungsgerichtshof (VfGH) indes in den Konjunktiv. Gerhart Holzinger, der Gerichtspräsident, hielt eindeutig fest, dass es keiner tatsächlich nachgewiesenen Manipulation bedürfe, um die Wahl aufzuhebe