Wer in das erste Kellergeschoss des Reichstagsgebäudes vordringt, kann dort den gemauerten Tunnel besichtigen, den die unbekannten Verursacher des Reichstagsbrandes von 1933 wohl benutzt haben. Der Brand diente den Nazis als Vorwand, um die Grundrechte außer Kraft zu setzen, auch das Telefongeheimnis. Unweit des Tunnelrelikts, kurz vor der Kantine, gibt es einen Raum ohne Fenster, in dem verhindert werden soll, dass sich so etwas wiederholt. Er wird von einer dunkelgrauen, zweiflügeligen Stahltüre verschlossen – gesichert von drei Schlössern und einer Gegensprechanlage. Das Türschild verbirgt mehr, als es erklärt. „Deutscher Bundestag Verwaltung“ steht darauf. In dem Raum dahinter haben Mobiltelefone kein Netz, auch das Internet macht an
an den Wänden halt.Die Kontrolleure, die ein Mal pro Monat dort zusammenkommen, haben eine der schwierigsten Aufgaben, die die parlamentarische Demokratie bereithält. Alleine, bloß auf sich gestellt, sollen sie kontrollieren, ob die drei deutschen Geheimdienste wirklich nur die Computer und Telefone abhören, die sie auch abhören dürfen. G10-Kommission heißt dieses wenig bekannte Kontrollorgan, das offiziell jede Lauschaktion der Dienste genehmigen muss. Benannt ist sie nach dem Gesetz, das den Grundgesetzartikel 10 auslegt. Dieser regelt, dass das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis grundsätzlich „unverletzlich“ sein soll.Isolierte ÜberwacherDie G10-Kommission kontrolliert nur die Geheimdienste. Mit den Tausenden von Abhörmaßnahmen, die Polizeibeamte nach der Genehmigung durch die Gerichte durchführen, hat sie nichts zu tun. Wobei sich nach der Enthüllung des sogenannten Staatstrojaners durch den Chaos Computer Club zurzeit allerdings beide Ebenen – Polizei und Geheimdienste – dafür rechtfertigen müssen, dass sie womöglich illegale Trojaner-Programme auf privaten Computern installierten, die dort viel mehr ausspionieren konnten als nur Internet-Telefonate.Die acht G10-Kontrolleure werden laut Gesetz vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags (PKGr) ernannt, sie müssen keine Abgeordneten sein. Sie handeln als Repräsentanten der Bürger und sind doch zugleich isoliert. Nur mit ihren Mitarbeitern und Kommissionskollegen reden sie über die Abhörfälle, die hinter der Stahltüre besprochen werden. Gegenüber dem Bundestag oder gar Außenstehenden dürfen sie kein Sterbenswörtchen darüber verlieren, welche Telefone die Dienste anzapfen, welche Fehler sie dabei machen und wie viele Bürger schuldlos in die Schnüffelei hineingeraten. Die acht Kontrolleure haben keine Unterstützer, weder Politiker noch Medien oder die Öffentlichkeit. Kann man unter diesen Umständen überhaupt hoffen, dass die Kontrolle funktioniert? Oder können die Geheimdienste den Volksvertretern auf der Nase herumtanzen?Einer der Kontrolleure ist Volker Neumann, 69. Als langjähriger Abgeordneter der SPD leitete er vor zehn Jahren den Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre. An einem Vormittag, an dem man noch in der Sonne vor dem Café Einstein Unter den Linden sitzen kann, ist er bereit, über seine Arbeit zu sprechen. Gerade ist er mit dem Zug aus der niedersächsischen Kleinstadt Bramsche angekommen, wo er als Rechtsanwalt und Notar arbeitet.Wer mit Neumann über Einzelfälle reden will, erhält zur Antwort: „Darüber darf ich Ihnen nichts sagen.“ Tatsächlich seien aus der Kommission „noch nie“ verbotene Informationen nach außen gedrungen. Darauf ist er stolz – und weist darauf hin, dass das beim PKGr nicht immer so sei. Das PKGr ist die große Schwester der G10-Kommission. Den elf Abgeordneten des PKGr obliegt die gesamte Kontrolle der Geheimdienste auch jenseits von Abhörmaßnahmen.Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst dürfen nur dann Briefe öffnen, Telefone abhören oder Bankdaten abfragen, wenn alle anderen Recherchemethoden versagen, sie beispielsweise keine Auskunftspersonen im Umkreis der Verdächtigen platzieren können. Dann durchsucht der BND zum Beispiel Millionen Telefongespräche nach bestimmten Stichwörtern oder der Verfassungsschutz kann beginnen, die Gespräche von einzelnen Telefonanschlüssen aufzuzeichnen.„Seit 2001 ist der absolute Schwerpunkt der militante Islamismus“, sagt Neumann, etwa wenn der BND Informationen über vermeintliche Terroristen sammelt, die Angriffe auf Truppen in Afghanistan vorbereiten. Häufig geht es auch um Linke oder Rechte, von denen die Dienste glauben, dass sie die Ordnung des Grundgesetzes bekämpften. Drogenhandel spielt ebenso eine Rolle.Und wie muss man sich die allmonatlichen Sitzungen vorstellen? Dort versammeln sich 20 bis 30 Personen. Zuerst ist der BND mit seinen Anträgen dran. Pro Fall reichen meistens fünf Minuten. Bei neuen Operationen unterhält man sich aber auch schon mal eine halbe Stunde, bis die Entscheidung fällt. Anschließend folgen die beiden anderen Dienste. Nach vier bis fünf Stunden hat die Kommission bis zu 70 Fälle durchgenommen – bei den meisten geht es um die Verlängerung der Abhörmaßnahmen, aber jedes Mal kommen auch ein paar neue Telefonnummern hinzu. In jüngster Zeit nimmt die Zahl zu. 2008 genehmigte die Kommission 110 neue Lausch-Aktionen, 2009 waren es 132 Fälle.„Vereinfacht ausgedrückt: Sagt die Kommission Ja zu einer Maßnahme, kann sie durchgeführt werden; sagt sie Nein, dann nicht. Somit darf bei einem Ja der Kommission abgehört werden, bei einem Nein nicht.“ So beschreibt es Kommissionsvorsitzender Hans de With, 79, ehemals Abgeordneter der SPD und früherer Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium. Meistens stimmt die Kommission den Anträgen der Dienste zu. Wie oft genau abgelehnt wird, will niemand sagen.Zum Schweigen verdammtDie befragten Kommissionsmitglieder der SPD und der Grünen glauben an die Wirksamkeit der Kontrollen. Neumann betont: „Die Dienste setzen sich nicht darüber hinweg, wenn die Kommission das Abhören untersagt.“ Bertold Huber, von den Grünen entsandter Verwaltungsrichter in Frankfurt am Main, ergänzt: „Wir haben in Deutschland ein relativ ausgefeiltes Kontrollsystem, und die Geheimdienste halten sich an die Gesetze. Dem entgegenstehende Verdachtsmomente gibt es nicht.“ Angeblich kommen die Geheimen mittlerweile auch größtenteils ihrer Pflicht nach, abgehörte Personen nach einer bestimmten Frist zu informieren – oder in Abstimmung mit der Kommission zumindest zu begründen, warum dies nicht opportun ist. Gäbe es in diesen Fragen jedoch Probleme, würden es die Kontrolleure aber vermutlich auch nicht deutlich sagen – siehe Schweigepflicht.An das Gute und die offizielle Lesart von der funktionierenden Kontrolle muss man jedenfalls glauben. Wissen kann man es nicht. Schließlich ist die Kontrolle der Geheimdienste zum guten Teil ebenfalls geheim. Wer die Wirksamkeit der Kontrolle aber in Zweifel zieht, ist mangels genauer Informationen auf Mosaiksteinchen und Interpretationen angewiesen. Etwa in diesem Fall: Nachdem der Chaos Computer Club Anfang Oktober an die Öffentlichkeit gegangen war, räumte unter anderem Bayern ein, mit Trojaner-Programmen Internet-Telefonate abgehört zu haben. Zudem gibt es Hinweise, dass auch die Geheimdienste des Bundes solche Programme eingesetzt und an Kollegen in den Ländern verteilt haben – obwohl es rechtlich umstritten ist, ob sie das tun dürfen.Weil dem BND und dem Verfassungsschutz die Problematik bewusst ist, benutzen sie die Trojaner möglicherweise, ohne die Kommission vorher zu fragen. Das ist eine Vermutung. Träfe sie zu, hätten die Geheimdienste die Kontrolle des Parlaments ausgehebelt. Ulrich Maurer, der die Linke in der G10-Kommission vertritt, will sich „demnächst intensiv erkundigen“.
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