Das Problem beginnt schon bei der Sprache. „Alleinerziehende“ nennen sich die Verbände der (ganz überwiegend weiblichen) Betroffenen, von „Getrennt Erziehenden“ sprechen dagegen Väterrechtsorganisationen. Letztere wollen darauf aufmerksam machen, dass auch Männer, die nicht mehr mit ihren Kindern zusammenleben, weiter Verantwortung übernehmen.
Doch das Wort „allein“ trifft oft durchaus zu. Viele Frauen werden von ihren Ex-Partnern tatsächlich alleingelassen, nicht nur räumlich, auch finanziell. Nur die Hälfte der Scheidungsväter leistet überhaupt Unterhalt, nur 25 Prozent überweisen regelmäßig den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag. Zwar hat sich die Zahlungsmoral seit der Sorgerechtsreform von 1998, die vor allem die Ansprüche nichtehelicher Väter erweiterte, leicht verbessert. Doch noch immer ermitteln die Behörden zehntausendfach pro Jahr wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, lediglich 20 Prozent der geforderten Summen treiben die Sozial- und Jugendämter wieder ein.
Verbitterte Männerrechtler
In den anderen Fällen springt der Staat mit dem (gerade bis zum 18. Lebensjahr verlängerten) Unterhaltsvorschuss ein. Dass aus diesem häufig eine dauerhafte Zahlung wird, liegt entgegen gängigen Vorurteilen aber nicht nur an unwilligen Männern, die sich mit Tricks arm rechnen. Vielen fehlt wirklich das Geld. Initiativen von Scheidungsvätern fordern seit langem das sogenannte Wechselmodell, „paritätische Doppelresidenz“ heißt es präzise. Die Eltern teilen sich im Idealfall genau hälftig die Betreuungsaufgaben, dafür entfällt der Kindesunterhalt. Das Arrangement „Eine Woche Mama, eine Woche Papa“ wünschen sich Studien und Befragungen zufolge immer mehr getrennte Paare. Aktuelle Zahlen des Allensbach-Institutes zeigen, dass 51 Prozent von 605 repräsentativ ausgesuchten Vätern und Müttern die Doppelresidenz theoretisch befürworten. Doch nur 15 Prozent, so fanden die Demoskopen heraus, praktizieren tatsächlich die Halbe-halbe-Lösung.
Fast immer leben Jungen und Mädchen nach einer Scheidung bei der Mutter. Die große Mehrheit der Väter hat inzwischen zwar das gemeinsame Sorgerecht, trotzdem sehen sie ihr Kind nur an jedem zweiten Wochenende, im Urlaub oder mal zwischendurch. Viele von ihnen haben extra eine Wohnung mit einem dann nur gelegentlich genutzten Kinderzimmer angemietet. So entstehen Kosten, doch weder Steuer- noch Unterhaltsrecht bieten dafür bisher einen Ausgleich. Im traditionellen Residenzmodell müssen getrennt erziehende Väter voll für ihre Kinder zahlen – egal, wie viel sie mit ihnen unternehmen und für was sie finanziell aufkommen. Kompromisse sind gesetzlich nicht vorgesehen: Auch wenn ein geschiedener Mann zum Beispiel die ganzen Sommerferien mit seinem Sohn auf Reisen ist, hängt es vom Wohlwollen seiner Ex-Partnerin ab, ob sie sich an den entstehenden Zusatzausgaben beteiligt.
Die paritätische Doppelresidenz würde solche Konflikte entschärfen, doch auch sie hat ihre Tücken. So pendeln manche Scheidungskinder ungern ständig zwischen zwei Wohnungen – vor allem, wenn diese weit auseinander liegen. Einige Experten betonen die Bedeutung eines fixierten Lebensmittelpunktes für die kindliche Entwicklung. Dieses „Nest“-Argument ist unter Fachleuten allerdings umstritten. Andere Kritiker halten das Wechselmodell nur unter Gutverdienenden in Großstädten für praktikabel. Einkommensschwache Eltern könnten sich schlicht nicht leisten, die komplette familiäre Infrastruktur doppelt vorzuhalten. Und auf dem Land seien die Entfernungen oft zu groß für das ständige Hin und Her. Gemeinsame Betreuung braucht räumliche Nähe.
Wenn Frauen mit dem Nachwuchs in eine 500 Kilometer entfernte Stadt oder gar ins Ausland ziehen, ist das für ihren früheren Partner ein Affront. Väterrechtler, die das „Kindesentführung“ nennen, übertreiben, der dahintersteckende Frust ist dennoch verständlich. Es mag im Einzelfall schlüssige Motive für einen radikalen Ortswechsel der Mütter geben, eine neue Stelle etwa oder auch ein neuer Partner. Kinder aber werden so zum Faustpfand in zerrütteten Beziehungen.
Kaum ein Thema der Geschlechter- und Familienpolitik ist seit Jahrzehnten derart umstritten wie die Folgen der elterlichen Trennung. Verbitterte Männerrechtler vergreifen sich auf öffentlichen Veranstaltungen im Ton, fallen im Internet durch frauenfeindliche Kommentare auf. Lobbyvereine verstecken sich hinter Tarnnamen wie „Forum Soziale Inklusion“, verfolgen programmatisch aber einen stramm antifeministischen Kurs. Das polarisierte Diskussionsklima diskreditiert auch berechtigte Anliegen und schadet jenen Vätern, die zum Dialog bereit sind.
„Erst hat er sich die ganze Zeit nicht gekümmert, und jetzt will er das Kind plötzlich dauernd sehen!“, lautet eine Standardklage alleinerziehender Frauen. In der Tat beanspruchen manche Männer erst nach der Trennung plötzlich eine egalitäre Verteilung der Familienaufgaben. Dass sie die Haus- und Erziehungsarbeit zuvor weitgehend an die Mutter delegiert haben und ein (befristeter) Unterhalt dafür eine berechtigte Ausgleichszahlung darstellt, wollen sie vor lauter Ärger nicht einsehen.
„Mir ist es immer wieder ein Rätsel, wie Väter auf die Idee kommen können, dass gerade eine Trennungssituation, in der beide Elternteile sich vielleicht lieber für ein halbes Jahr aus dem Weg gehen würden, ein guter Moment sein soll, um eine jahrelang praktizierte Arbeitsteilung neu auszuhandeln“, wundert sich der (harmonisch getrennt lebende) Vater Jochen König, der ein Buch über Scheidungsfamilien geschrieben hat. Wenn Mütter sich nach der Geburt eines Kindes zeitweise auf traditionelle Rollenmuster eingelassen haben, müssten sie „sichergehen können, dass nach einer Trennung nicht plötzlich der frühere Feierabendelternteil alles über den Haufen wirft“.
Vollkommen unterschiedlich interpretieren die Konfliktbeteiligten (und ihre Lobbys) deshalb auch die wenigen vorliegenden Daten. Befragungen wie die erwähnte Allensbach-Untersuchung sind mit Vorsicht zu betrachten, schon wegen der kleinen Stichprobe. Fest steht lediglich, dass sich mehr Eltern als früher für eine gemeinsame Betreuung der Kinder entscheiden oder sie zumindest positiv bewerten. Wissenschaftlich gestützte Erkenntnisse zum Wechselmodell aber sind in Deutschland bislang kaum vorhanden. An der Universität Bremen forscht derzeit ein Team unter Leitung des Psychologen Stefan Rücker im Auftrag des Familienministeriums über „Kindeswohl und Unterhaltsrecht“.
Zeit der Zahlväter ist vorbei
Auch in Juristenkreisen wird die paritätische Doppelresidenz seit einiger Zeit verstärkt diskutiert. 2015 hatte der (weitgehend machtlose) Europarat eine Resolution zugunsten der Trennungsväter verabschiedet. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stellt im Februar 2017 klar, dass das Wechselmodell schon jetzt „im Sinne des Kindeswohls“ auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Zwar gab es danach keine Klagewelle, doch Interessenverbände wie der (eher moderat auftretende) „Väteraufbruch für Kinder“ fühlen sich seither motiviert, alte Verfahren und vor allem die öffentliche Debatte neu aufzurollen.
Die SPD forderte vor der Bundestagswahl, die BGH-Entscheidung in Gesetzesform zu gießen. Voran trieb das vor allem Kurzzeit-Familienministerin Katarina Barley, die selbst getrennt erziehende Mutter ist und sich mit ihrem früheren Partner die Betreuung der beiden gemeinsamen Kinder teilt. Nach dem Vorbild von Ländern wie Belgien oder Schweden möchte Barley weniger holzschnittartige Regelungen einführen. Mitte September stellte sie ein Reformkonzept vor, das steuerliche Verbesserungen für geschiedene Männer vorsah und die Doppelresidenz als Lösungsmöglichkeit ausdrücklich festschrieb. Zudem wollte die Sozialdemokratin zerstrittene Paare zum Besuch einer Beratungsstelle verpflichten, bevor sie im Streit um ihre Kinder vor Gericht ziehen.
Ob eine neue Regierungskoalition diese Initiative aufgreift, ist ungewiss. Die FDP war in ihrem Wahlprogramm am weitesten gegangen und hatte gefordert, die paritätische Betreuung von Scheidungskindern zum Regelfall zu machen. Die CDU erklärte, weitere empirische Befunde abwarten zu wollen; die Grünen verlangten zumindest eine flexiblere und gerechtere Aufteilung beim Unterhalt. Die Zeiten des alternativlosen „Ganz oder gar nicht“, das Frauen zu Alleinerziehenden und Männer zu puren Zahlvätern degradierte, gehen offenbar zu Ende.
Kommentare 10
Danke für diesen Beitrag. Ich habe den folgenden Satz leicht (zwei Wörter) umformuliert:
"Wenn Väter sich nach der Geburt eines Kindes zeitweise auf NEUE Rollenmuster eingelassen haben, müssten sie „sichergehen können, dass nach einer Trennung nicht plötzlich der frühere Feierabendelternteil alles über den Haufen wirft“.
Mein Beitrag dazu.
„Nest“-Argument als Kampfbegriff
„Paritätische Doppelresidenz“ – was für ein Wortmonster – in meinen Augen aber die sinnvollste Regelung, mit welcher der Staat das gegenwärtige Umgangsrecht obligatorisch ersetzen sollte.
Die Lösung der vom Autor dargestellten Misere muss vom Kind aus gedacht werden und bedeutet, die Eltern dazu zu verpflichten, für ihre Kinder ein stabiles und belastbares soziales Umfeld zu organisieren.
Gem. § 1684 BGB haben die Eltern ohnehin zudem alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Der Hinweis von Experten auf die Bedeutung eines "fixierten Lebensmittelpunktes für die kindliche Entwicklung", erscheint mir dann richtig, wenn sie damit Fixierung auf die E l t e r n , die durch Mutter u n d Vater repräsentiert werden, meinen. Und wo einvernehmliche Lösungen nicht möglich sind, müssen starre, für das Kind überschaubare Regelungen her.
Das „Nest“-Argument betrachte ich in diesem Sinne eher als einen Kampfbegriff.
Die alltägliche Praxis zeigt nur zu oft, dass über die aktuelle Handhabung des Umgangsrechts und der Unterhaltspflicht die verhängnisvolle interpersonale Beziehungsdynamik, die zur Scheidung geführt hat, weiter befeuert wird.
Wenn der Gesetzgeber die „Paritätische Doppelresidenz“ zur obligatorischen Regelung machen würde, bestünde für alle Beteiligten (Mutter, Vater, Kinder) von vorne herein Klarheit hinsichtlich der Post-Scheidungs-Ära und sie hätten sich in diesem Sinne zu engagieren.
„Nest“-Argument als Kampfbegriff
„Paritätische Doppelresidenz“ – was für ein Wortmonster – in meinen Augen aber die sinnvollste Regelung, mit welcher der Staat das gegenwärtige Umgangsrecht obligatorisch ersetzen sollte.
Die Lösung der vom Autor dargestellten Misere muss vom Kind aus gedacht werden und bedeutet, die Eltern dazu zu verpflichten, für ihre Kinder ein stabiles und belastbares soziales Umfeld zu organisieren.
Gem. § 1684 BGB haben die Eltern ohnehin zudem alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Der Hinweis von Experten auf die Bedeutung eines "fixierten Lebensmittelpunktes für die kindliche Entwicklung", erscheint mir dann richtig, wenn sie damit Fixierung auf die E l t e r n , die durch Mutter u n d Vater repräsentiert werden, meinen. Und wo einvernehmliche Lösungen nicht möglich sind, müssen starre, für das Kind überschaubare Regelungen her.
Das „Nest“-Argument betrachte ich in diesem Sinne eher als einen Kampfbegriff.
Die alltägliche Praxis zeigt nur zu oft, dass über die aktuelle Handhabung des Umgangsrechts und der Unterhaltspflicht die verhängnisvolle interpersonale Beziehungsdynamik, die zur Scheidung geführt hat, weiter befeuert wird.
Wenn der Gesetzgeber die „Paritätische Doppelresidenz“ zur obligatorischen Regelung machen würde, bestünde für alle Beteiligten (Mutter, Vater, Kinder) von vorne herein Klarheit hinsichtlich der Post-Scheidungs-Ära und sie hätten sich in diesem Sinne zu engagieren.
Zitat:"Gem. § 1684 BGB haben die Eltern ohnehin zudem alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert."
Das sollte sogar noch verschärft werden. Die Entscheidung für ein Kind bedeutet auch Verantwortung für mindestens 18 Lebensjahre. Das Kind /die Kinder wird nach der Trennung aber immer wieder nur als Druckmittel und "Statussymbol" (ich bin alleinerziehend) oder Mittel zum Zweck mißbraucht. Und dies leider besonders von den Müttern.
Das nun forcierte Modell der paritätischen Doppelresidenz hat nur Sinn, wenn man die Eltern auch zu einer sinnvollen (am Kindsinteresse gemessenen) Umsetzung zwingt. Und das heißt ganz klar, das die gewohnte Umgebung des Kindes, Schule,Kita und Freundeskreis der alleinige Maßstab sind. Und nicht die eventuell entgangenen Karrieremöglichkeiten des Vaters oder der neue "Lover" der Mutter, um bei einem gängigen Klischee zu bleiben, was aber leider noch zu oft der Realität entspricht. Im Klartext erzwungene Residenzpflicht beider Elternteile am Lebensmittelpunkt des Kindes.
„Residenzpflicht beider Elternteile am Lebensmittelpunkt des Kindes.“
Ihr resolutes Auftreten und ihre kindzentrierte Argumentation gefallen mir!
Danke, das freut mich.
Ich war 1999 einer der wenigen "alleinerziehenden" Väter in Rheinland-Pfalz, als ich das Sorgerecht für meine beiden Kinder bekam. Mussteselber, aber auch die Kinder leider fast alles negative deswegen mitmachen, weil die Mutter, unterstützt von einer immensen Helferindustrie und dem katastrophalen Jugendamt in Altenkirchen die Kinder von einem Gutachter zum nächsten schleifte und immer wieder klagte, nur um ihr Ego und das falsch verstandene Weltbild (Kinder gehören zur Mutter)bestätigt zu wissen.
Natürlich habe auch ich damals Fehler gemacht. Bleibt nicht aus. Mittlerweile sind die Kinder aber groß, und nehmen mich immer wieder als Vorbild bei der Erziehung meiner Enkel. Habe wohl doch viel richtig gemacht.
Da zwingt sich mir die Frage auf, wieviele Mütter Ihre Kinder haben?
Schwierig wird es immer,wenn umgezogen werden muß wegen der Arbeit oder dann doch wegen der neuen Beziehung auf beiden Seiten ob Mutter oder Vater.
Wie verhält es sich mit dem Wohnen im Elternhaus von einem Elternteil? Klare Abmachungen auch mit den Großeltern können dann gar nicht eingehalten werden, weil es nicht eingefordert wird, denn das Elternteil ist auf die Hilfe der Eltern angewiesen.
Ich meine auch,daß es schon schwierig ist, in funktionierenden Beziehungen wenigstens einen Konsens zu erzielen. Ich denke auch,daß sich besitzergreifende Elternteile im weiblichen und männlichen Spektrum finden lassen. Es muß möglich sein, daß sich Beide auf Absprachen schriftlich festlegen und der jeweils nichtanwesende Andere auch nachfragen und kontrollieren darf.
Beispiel: Lauflerntrainer für Babys,angewendet und Faszit- später und eindeutig angstbesetzt laufen gelernt, Physiotherapie von Kinderärztin angeraten....Negative Erfahrungen prägen den weiteren Verlauf im Umgang und das in einem Land,in dem die Beratungsstellen eh mau sind in psychologischer ,paartherapeutischer Hinsicht. Ich meine auch, daß sich entsprechende Themen im Schulleben in einem Fach wie Lebenskunde sehr gut machen würden oder der Besuch von Beratungsstellen.
Meine Kinder haben zwei Mütter. Ich hoffe doch, das Sie akzeptieren können, das jemand auch nach einer Scheidung/Trennung noch einmal das Recht hat auf ein neues Familienglück.
Wobei ich aber damals (um 2001) auch die Feststellung machen musste, das mehrere deutsche Frauen sofort jeden Kontakt abgebrochen haben, als sie merkten, das es noch Anhang gibt. Von einem Mann wird allerdings erwartet, das er es akzeptiert, wenn die Frau Kinder mit in die Beziehung bringt. Als alleinerziehende (Frau) hat sie ja einen besonderen Schutzfaktor.
Zitat: "Ich meine auch,daß es schon schwierig ist, in funktionierende Beziehungen wenigstens einen Konsens zu erzielen."
Wenn das nicht möglich ist, ist die ganze Beziehung doch schon auf einem schlechten Fundament gebaut. Und es ist einfach auch so, das einer von beiden manchmal zurückstecken und vielleicht auch sehr oft auf einiges verzichten muß. Nur ist das vielen der heutigen egozentrischen Eltern ja nicht mehr zuzumuten. Aber warum haben diese dann überhaupt Kinder in die Welt gesetzt?
Zitat: "Ich denke auch,daß sich besitzergreifende Elternteile im weiblichen und männlichen Spektrum finden lassen. "
Gibt es bestimmt . Ich vermute aber, das auch hier immer noch die Frauen überwiegen (Mein Bauch gehört mir, Das ist mein Kind etc...), während sich einige Väter nach der Trennung leider kaum noch um den Nachwuchs kümmern wollen. Genauso verachtenswert.
Scheidungen und familienrechtliche Probleme sind Vertrauenssache. Die schwierige Situation war den Anwälten von www.bs-legal.de bewusst und das ist extrem wichtig einen kompetenten und zuverlässigen Anwalt an meiner Seite zu wissen. Die fachliche Expertise im Scheidungsrecht hat mir sehr geholfen - ich hatte mich natürlich vorher genau informiert und kostenlos beraten lassen. Die Scheidungwurde dann auch "schnell abgewickelt" ohne die emotionale Stimmung weiter anzuheizen. Außergerichtlich ging es dann noch um Unterhalt und Sorgerecht. Eine Scheidung will ich aber nie wieder durchmachen.... Gerade die Zeit war ziemlich anstrengend für die Kleinen. Wir haben zwar versucht das soweit wie möglich von unseren Kindern fern zu halten - aber das ist leider nicht immer geglückt. Die haben natürlich sofort gemerkt das Papa nicht mehr da ist...