NATO UND KOSOVO Hans-Christian Ströbele, Rechtsanwalt und Bundestagsabgeordneter (Bündnis 90/Die Grünen), über Staatsanwälte und die Frage, ob der NATO-Krieg gegen Jugoslawien völkerrechtlich legitimiert war
Der Kosovo-Krieg beschäftigt die Gerichte. Berliner Staatsanwaltschaften haben inzwischen Übung darin, ihre Richter auch mit politischen Sachverhalten zu konfrontieren. Seien es der Mykonos-Anschlag, die Mauerschützenprozesse oder - wie jüngst - das Verfahren gegen den Limburger Pfarrer Henricus Hubertus Jansen, der zu Beginn des NATO-Kriegs gegen Serbien einen Aufruf des Komitees für Grundrechte und Demokratie mitunterzeichnet hatte, in dem die Bundeswehrangehörigen aufgefordert wurden, den Befehl zu verweigern und die Truppe zu verlassen. Denn der Krieg sei völkerrechtswidrig und vom Grundgesetz der Bundesrepublik nicht gedeckt. - Jansen wurde freigesprochen.
Verteidiger Hans-Christian Ströbele wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass dieselben
n, dass dieselben Staatsanwälte NVA-Soldaten, die wegen Schüssen an der Mauer angeklagt waren, gerade vorgehalten hätten, es wäre notwendig gewesen, selbst zu prüfen, ob man gegen geltendes Recht verstoßen habe. Als "unpolitisch politisch" bezeichnet daher Ströbele die Staatsanwälte, die heute unabhängig vom Völkerrecht den Aufruf zur Befehlsverweigerung bestrafen wollen.Freitag: War die Staatsanwaltschaft dazu gezwungen, Klage zu erheben? Hans-Christian Ströbele: Nein, die Verfahren sind überflüssig. Es ist auch überhaupt nicht zu verstehen, warum die Staatsanwaltschaft - nachdem sie ja mehrere amtsgerichtliche Urteile bekommen hat, die eine Strafbarkeit verneinen - nun weiterhin beharrlich darauf besteht, einen Strafanspruch durchzusetzen.Diese Berharrlichkeit ist auffallend. Begibt sich die Staatsanwaltschaft damit nicht aufs Glatteis?Es liegt auf der Hand, dass die Staatsanwaltschaft, wenn sie diese Verfahren wirklich bis zu einer strafrechtlichen Verurteilung in letzter Instanz führen will, darauf gefasst sein muss, nachweisen zu können, dass die Auffassung der Leute, die den Aufruf unterschrieben haben, falsch gewesen sei. Das heißt, die Staatsanwaltschaft muss sich schon der Mühe unterziehen und nachweisen, dass der Krieg völkerrechtlich und durch das Grundgesetz gedeckt war. Denn man kann es sich auf Dauer nicht so leicht machen wie der Staatsanwalt im Verfahren gegen Pfarrer Jansen, der sagt: Es ist egal, auch wenn der Krieg das Völkerrecht gebrochen hat, hätte dem Befehl gehorcht werden müssen. Den Einsatz müsse man trotzdem mitmachen und dürfe nicht desertieren. Da haben wir uns in eine längst verflossene Zeit zurückversetzt gefühlt.Worauf zielt denn die Staatsanwaltschaft mit ihrer Klage? Es soll natürlich für künftige Situationen klargestellt werden, dass Publizisten, Pfarrer, Professoren nicht eine Verunsicherung der Rekruten der Bundeswehr betreiben dürfen, indem sie diese auffordern, nach dem eigenen Gewissen zu überprüfen, ob der Einsatz rechtmäßig ist, zu dem sie befohlen werden. Wenn sie zum Ergebnis kommen, nein, dann dürften oder müssten sie im Grunde den Dienst mit der Waffe nicht nur verweigern, sondern auch desertieren. Das gehört zu einer demokratischen Gesellschaft, ist aber für eine Armee immer ein großes Problem, das steht außer Frage.Unterscheiden die Staatsanwälte zwischen der Aufforderung, den Befehl zu verweigern, und der, die Truppe zu verlassen? Ich halte diese Unterscheidung für lebensfremd und auch für falsch. Wenn ich hier, weit im Hinterland, ein Flugzeug warte und auftanke, fördere ich natürlich die Durchführung eines militärischen Einsatzes. Nicht nur der Bomberpilot, der die Bombe ausklinkt, ist jemand, der den Krieg führt, sondern auch - man kann sagen - die ganze Bundeswehr und die anderen, die die Bombardierungen möglich machen und unterstützend tätig sind.In den Ausführungen des Staatsanwalts fällt der Begriff "situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung" auf, die nicht zugelassen sei, im Unterschied zur regulären Kriegsdienstverweigerung. Ich bin als Verteidiger ja noch einen Schritt weitergegangen und habe nicht nur das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Allgemeinen betont, sondern die Auffassung vertreten, dass es eine Pflicht aus dem Soldatengesetz und dem Grundgesetz gibt, den Befehl zu verweigern und zu sagen, ich desertiere, wenn der Einsatz - wie mein Mandant es in diesem Fall meint und wie wir es versucht haben zu beweisen - verfassungs- und völkerrechtswidrig ist. Dann ist das die Konsequenz.Die Staatsanwaltschaft riskiert, indem sie gegen die Freisprüche Berufung einlegt und selbst die Prozesse in höhere Instanzen treibt, dass die Verfahren eine immer größere Dimension, also eine völkerrechtliche Argumentationsebene, bekommen, dass sie also immer politischer und grundsätzlicher werden. Richtig. Ich habe ja schon beantragt, dass das Gericht, wenn es die Frage für zu kompliziert hält, Gutachten von deutschen und internationalen Sachverständigen einholt zu der Frage, ob es für diesen Krieg eine ausreichende völkerrechtliche Legitimation gegeben hat. Ich kann eine solche Auffassung in der Literatur nicht feststellen! Die Richterin hat sich um die Frage, die für uns im Zentrum der Argumentation stand, ein wenig herum gemogelt, indem sie gesagt hat: Diese Frage lasse ich offen; selbst wenn der Einsatz völker- und verfassungsrechtlich gedeckt war, durfte Herr Jansen diesen Aufruf unterschreiben, weil im Rahmen der Meinungsfreiheit es auch möglich und zulässig sei, dass man falsche Auffassungen verbreitet, wenn es sich um eine so zentrale Frage der politischen Auseinandersetzung handelt. Sie beruft sich dabei auf eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wo solche allgemeinen Regeln aufgestellt worden sind. Das war natürlich ein eleganter Schlenker. Wir hätten es vorgezogen, das Gericht hätte sich die Mühe gemacht und hätte entschieden, dass keine ausreichende Legitimation für diesen Einsatz zu sehen ist.Welche Wirkung hat die augenblickliche Prozess-Serie auf die politische Kultur? Die Prozesse sind - letztendlich werden sie vor dem Bundesverfassungsgericht landen und dort entschieden werden - eine natürlich auch politisch zu nutzende Möglichkeit, die Frage durch Gerichte entscheiden zu lassen, ob man diesen Krieg führen durfte. Wenn die Staatsanwaltschaft bei einigen schon erfolgten Freisprüchen in Revision geht, ist das allerdings häufig für die Angeklagten eine sehr ungemütliche Situation. Ich habe an die Richterin appelliert - es gibt ja eine preußische Tradition des Richtermuts vor Königsthron - sich der Frage zu stellen: Wenn ein Gericht sagt, es war völkerrechtswidrig, den Bombenkrieg zu führen und deshalb rechtens, den Aufruf zu unterschreiben, dann wäre dies nicht nur eine völlige Rehabilitation des Angeklagten.Das Gespräch führte Marina Achenbach
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