Elf blinde Flecken

Terror Der Verfassungsschutz kannte die Verdächtigen im Mordfall Walter Lübcke besser als zugegeben
Ausgabe 39/2019

Versagen Geheimdienste und Polizei bei der Gefahrenabwehr und kommt es zu einem Anschlag wie 2016 auf dem Berliner Weihnachtsmarkt oder einem politischen Mord wie im Juni am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, so ist die kritische Analyse meist zweitrangig. Statt zu fragen, wo die Behörden falschgelegen haben oder wie man mit den vorhandenen Möglichkeiten effektiver arbeiten kann, werden Ermittlungskompetenzen erweitert, Geld in neue Überwachungstechnik investiert, Bürgerrechte weiter eingeschränkt und vor allem der Personalbestand aufgestockt. Der SPD-Haushaltsexperte Martin Gerster hat errechnet, dass seit 2013 insgesamt 15.000 neue Stellen in den Sicherheitsbehörden geschaffen wurden. Da sind noch gar nicht die 500 neuen Mitarbeiter eingerechnet, die bei Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt ab 2020 den Kampf gegen rechte Extremisten und Terroristen verstärken sollen.

Diesen gigantischen Summen gegenüber steht die schlichte Zahl Elf, die ein Schlaglicht wirft auf die ineffektive Arbeit der aufgeblähten Sicherheitsbehörden: Elfmal taucht der Name von Stephan Ernst, dem mutmaßlichen Mörder Walter Lübckes, in einem 2013 verfassten Verfassungsschutzbericht über gewalttätige Neonazis und Waffen- und Sprengstoff-Funde in der rechten Szene in Hessen auf. Dabei hatte der Verfassungsschutz noch kurz nach Ernsts Festnahme erklärt, man habe diesen 2010 aus den Augen verloren, weil er seitdem nicht mehr in der rechten Szene aktiv sei.

Entgangen war den Verfassungsschützern offenbar unter anderem, dass Ernst spätestens von 2014 an wieder in Kontakt stand mit Markus H., einem ebenfalls lange einschlägig bekannten Neonazi aus Kassel. Weil H. unter anderem die Waffe beschafft haben soll, mit der Lübcke erschossen wurde, sitzt auch er in Untersuchungshaft. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), mit dem kürzlich eine Haftbeschwerde von H. abgewiesen wurde, zeigt sein enges Zusammenwirken mit Ernst und widerlegt die Einzeltäter-These. Demnach hätten beide gemeinsam Schießübungen absolviert und an rechtsradikalen Demonstrationen teilgenommen. Im Oktober 2015 saßen sie in der Bürgerversammlung in Lohfelden, bei der sich Lübcke für die Unterbringung von Flüchtlingen aussprach. Beide haben laut BGH das Video des Auftritts anschließend bei Youtube eingestellt, das dort dutzendfach hasserfüllt kommentiert wurde.

Ungeklärter Messerangriff

Laut BGH hätten sich Ernst und H. gegenseitig darin bestätigt, zur Abwendung „der aus ihrer Sicht bedenklichen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen“ Waffen besorgen und „aktiv werden zu müssen“. Spätestens vom Juli 2016 an habe es H. für möglich gehalten und „billigend in Kauf“ genommen, dass sein Freund „einen politischen Entscheidungsträger“ töten werde, um diesen für seine liberale Linie in der Flüchtlingspolitik „abzustrafen“. H. soll Ernst unterstützt haben, als dieser „in ernsthafte Überlegungen zu einem Attentat eingetreten war“.

Unklar ist noch, ob Ernst in jener Zeit schon wieder als Gewalttäter aktiv war. So wurde im Juli 2016 in Lohfelden ein irakischer Flüchtling mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Damals wurde Ernst befragt und seine Wohnung durchsucht, weil er als einschlägig vorbestrafter Neonazi ins Raster passte. Eine Tatbeteiligung konnte ihm nicht nachgewiesen werden, auch heute gibt es bisher keine neuen Indizien dafür. Die Bundesanwaltschaft, die bis Ende 2019 eine Anklage gegen Ernst vorlegen will, prüft den Vorgang dennoch.

Glaubt man dem Verfassungsschutz, haben weder das hessische Landes- noch das Bundesamt von alldem etwas mitbekommen. In Hessen existieren zwar Personenakten über Ernst wie H., die aber seit 2010 angeblich keine Eintragungen aufweisen.

So griff das Landesamt auch nicht ein, als sich H. 2015 eine Waffenberechtigung vor Gericht erstritt: Gegenüber dem Gericht gab das Landesamt an, es lägen zu H. keine „gerichtsverwertbaren“ Informationen vor, die gegen eine Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts sprächen. So konnte H. seinen Rechtsstreit mit der Stadt Kassel gewinnen, zwei Waffenbesitzkarten inklusive Munitionserlaubnis bekommen – und nun auch mit Ernst, der selbst keine Waffenbesitzkarte hatte, das Schießen üben.

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