Trotz des Schuldenerlasses in Höhe von einer Milliarde Dollar dank des »Pariser-Club-V-Abkommens« von 1997, das durch die entsprechenden Entscheidungen des Weltwirtschaftsgipfels von Köln 1999 bestätigte wurde, blieb der Schuldendienst für Tansania extrem hoch. Allein im vergangenen Jahr lagen die Zahlungen bei 310 Millionen Dollar. Das heißt, trotz des Schuldenerlasses blieben die Forderungen der Gläubiger bis heute in Größenordnungen, die eigene Entwicklungsressourcen vollkommen aufzehren.
Der Vorschlag der deutschen Erlassjahr 2000-Kampagne lautete daher, dass Zahlungsverpflichtungen ab dem Jahr 2000 nicht über fünf Prozent der zwischen 1994 und 1996 durchschnittlich erzielten Exporteinnahmen hinausgehen sollten. Die Erfahrungen mit dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 zur Regelung der Auslandsverbindlichkeiten der damaligen Bundesrepublik Deutschland hatten nachdrücklich gezeigt, dass diese Obergrenze einen angemessenen Spielraum für einen wirtschaftlichen Neuanfang lässt.
Bezogen auf Tansania bedeutete das im Detail, wenn die Ausfuhrerlöse 1994 bei 519,4 Millionen Dollar, 1995 bei 682,5 Millionen und 1996 bei 764,1 Millionen lagen, ergab das einen Durchschnittswert von 655,3 Millionen. Wäre nun der Schuldendienst des Landes auf fünf Prozent dieses Wertes begrenzt worden, dann hätten im vergangenen Jahr nur noch 32,8 Millionen Dollar abgezahlt werden müssen - gemessen an den tatsächlich den Gläubigern überwiesenen 310 Millionen wären 277,2 Millionen eingespart worden.
Würde man gerechterweise nicht nur die Exporterlöse von Gütern und Dienstleistungen als Berechnungsgrundlage nehmen, sondern auch die seit 1991steigenden Einnahmen Tansanias aus dem Tourismus (1995: 258,1 Millionen Dollar) addieren, dann wäre bei einem Schuldendienst in Höhe von fünf Prozent die zu erbringende Leistung im Jahr 2000 auf 55,7 Millionen Dollar gestiegen. Die Ersparnis hätte - gemessen an den gezahlten 310 Millionen - bei 254,3 Millionen gelegen.
Initiativgruppe Tanzania Network, e-Mail: tanzania-network@tanzania-ngo.org
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