Es gibt keinen verfassungspolitischen oder ethischen Königsweg

Stammzellenproduktion und -import Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen (SPD) über das verfassungsrechtliche Dilemma des Stammzellen-Imports, das löchrige Embryonenschutzgesetz und unheilige Allianzen in der Politik

Ist es die Wissenschaft, die immer schneller mit neuen Ergebnissen die Politik unter Druck setzt, oder drückt sich die Politik vor Entscheidungen und hält die Wissenschaftler hin? Um den Import embryonaler Stammzellen (ES-Zellen) hat sich im vergangenen Jahr eine verbissene Auseinandersetzung zwischen Forschungslobby und Politik entzündet. Während die beteiligten Wissenschaftler für ihr Recht auf Forschungsfreiheit beharren, meldet nicht nur die Mehrheit der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", sondern auch mancher Parlamentarier ethische Bedenken an.
Am 30. Januar soll endlich über den Import entschieden werden, und seitdem die meisten Fraktionen des Deutschen Bundestages die Abstimmung frei gegeben haben, häufen sich die unterschiedlichen politischen Stellungnahmen. Mittlerweile kursieren sieben Anträge. Das Spektrum erstreckt sich vom interfraktionellen "Bündnis für Menschenrechte", das von der grünen Gesundheitspolitikerin Monika Knoche bis zum bekennenden Lebensschützer Hubert Hüppe (CDU) reicht und den Import völlig ablehnt, bis hin zur FDP, die sich für die Forschung an bereits vorhandenen ES-Zellen und die Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID) einsetzt.
Wolf-Michael Catenhusen und die Vorsitzende der Enquete-Kommission, Margot von Renesse, beide SPD, zeichnen für einen Antrag verantwortlich, der für einen Import unter strenger Kontrolle plädiert. Am Wochenende hat Bundesministerin Herta Däubler-Gmelin als erstes Regierungsmitglied definitiv ihre Ablehnung des Imports bekundet. Gegner und Befürworter haben angekündigt, im Falle einer Abstimmungsniederlage vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

FREITAG: Seit dem Antrag der Bonner Zellforscher an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), embryonale Stammzellen aus Israel finanziert zu bekommen, gibt es ein Entscheidungsgerangel zwischen Forschung und Politik. Nun warten alle auf den 30. Januar, an dem der Bundestag über die Frage der verbrauchenden Embryonenforschung entscheiden soll. Doch egal, wie entschieden werden sollte, was kommt danach?
WOLF-MICHAEL CATENHUSEN: Ich sehe in der Entscheidung am 30. Januar keine Präjudizierung der Beratungen, die mit Sicherheit 2003/2004 zum Embryonenschutzgesetz erfolgen werden. Denn selbst diejenigen, die heute erklären, sie werden in zwei Jahren strikt gegen jede Lockerung des Embryonenschutzes votieren, können das verfassungspolitische Dilemma, vor dem wir bei der Frage eines Imports embryonaler Stammzellen stehen, nicht verdrängen. Was direkt nach dem 30. Januar passiert, hängt natürlich von der dann getroffenen Entscheidung ab: Sollte der Bundestag "nein" zum Import sagen, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft sehenden Auges darüber hinweggeht. Aber der Gesetzgeber steht vor dem Dilemma, einer Aufforderung nachzukommen, die verfassungsrechtlich sehr problematisch ist. Denn es ist nicht einfach abzuleiten, dass die Forschung an Stammzellen, aus denen kein Mensch entstehen kann, Grundrechte unmittelbar verletzt .

Es gibt auch von der anderen Seite die Haltung, dass ein "ja" verfassungspolitisch fragwürdig sei. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda hat dies in letzter Zeit beispielsweise mehrfach bekräftigt.
Ich teile diese Überzeugung nicht. Es gibt natürlich einen mittelbaren verfassungsrechtlichen Zusammenhang. Aber das Gebot des Schutzes der menschlichen Würde so extensiv zu interpretieren, dass schon die Nutzung von embryonalen Stammzellen, die in Zelllinien über Jahre vermehrt werden und weltweit in großer Zahl verfügbar sind, zu Forschungszwecken verfassungsrechtliche Normen verletzt, das halte ich für eine Rechtsinterpretation, der sehr viele Experten widersprechen. Es liegt bisher auch keine Rechtsbegründung vor, ein solches Verbot rechtlich in Deutschland zu normieren. Alle bisher vorliegenden Anträge beschränken sich darauf, die Bundesregierung aufzufordern, ein solches Verbot durchzusetzen.

Dann wären die Regelungen, die jetzt getroffen werden, politische Übergangsregelungen bis zum Jahr 2003, bis zu einer Änderung des Embryonenschutzgesetzes?
Eine solche Regelung wird möglicherweise ohnehin zeitlich befristet werden. Wir müssen wissen, was in der Forschung weiter passiert, die Einschätzung der Relevanz von Grundlagenforschung und therapeutischen Perspektiven der Stammzellforschung wird ja mit dem Wissen von heute getroffen. Wenn man in zwei, drei Jahren über das Embryonenschutzgesetz entscheidet, stehen ja viele Fragen an, zum Beispiel das therapeutische Klonen. Es geht auch darum, dass manche richtigen Beschränkungen im Embryonenschutzgesetz löchrig geworden sind. Ich denke etwa an die unzureichende Definition des Embryos im Embryonenschutzgesetz. Sie geht vom Zustandekommen durch Verschmelzung von Ei- und Samenzelle aus, der therapeutisches oder reproduktives Klonen gewonnenen Embryo muss aber in gleicher Weise geschützt werden. Es besteht also Klärungsbedarf.

Die Diskussion ist ja deshalb auch so brisant, weil die sich abzeichnende Graduierung menschlichen Lebens - sei es die ja auch nach dem "Stand der medizinischen Forschung" abgeleitete Hirntoddefinition im Transplantationsgesetz, sei es der abgestufte Schutz des sich entwickelnden Embryos - bedrohlich wirkt. Darf man Gesetze vom Stand der medizinischen Forschung abhängig machen und sie je nach Entwicklung entsprechend ändern?
Wir müssen uns mit dem Stand der medizinischen Forschung auseinandersetzen, nicht die Gesetze von ihm abhängig machen. Wenn es einen neuen Weg der Herstellung eines Embryos gibt, der nicht den klassischen Weg der Verschmelzung geht, dann muss man darauf eine Antwort geben. Ethik darf aber nicht flexibel an Naturwissenschaft und Technik angepasst werden.
Es steht natürlich eine Grundsatzentscheidung in Deutschland an, die aber am 30. Januar nicht zur Abstimmung steht, in vielen Überlegungen, auch im Votum der Mehrheit des Nationalen Ethikrats - das ich an dieser Stelle nicht teile -, jedoch eine Rolle spielt: Wollen wir die Vorstellung des Embryonenschutzgesetzes von Kontinuität der Menschwerdung als biologischem Prozess zugunsten eines gradualistischen Konzepts in Frage stellen? Dieses gradualistische Konzept wird deutlich im Antrag der FDP und auch in den Überlegungen von Herrn Hintze und Frau Reiche. Nach meiner Überzeugung kann man wie ich die Grundphilosophie des Embryonenschutzgesetzes verteidigen, aber trotzdem die Frage stellen, welche Abwägungsfragen sich bei der Nutzung überzähliger Embryonen stellen. Wenn es um die Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken geht, geht es ganz klar zunächst um die Frage, ob wir über kurz oder lang die Zeugung von Embryonen zu Forschungszwecken wollen. Der von mir verantwortete Antrag auf dem SPD-Bundesparteitag schließt dies definitiv aus. Wir hoffen, damit einen Baustein geliefert zu haben, dass das Thema Zeugung von Embryonen zu Forschungszwecken auch mittelfristig in Deutschland keine politische Mehrheit finden wird.

Und was ist mit der bereits stattfindenden Forschung an Geweben abgetriebener Föten?
Es wird in Deutschland heute rechtlich toleriert, dass eine schwangere Frau, wenn sie die Entscheidung, ihren Fötus abzutreiben, getroffen hat, anschließend gefragt werden darf, ob aus dem abgetriebenen Fötus Zellen oder Gewebe zu Forschungszwecken entnommen werden dürfen. Ich kenne keine Aufforderung der Kirchen oder der Bundesärztekammer, dies zu verbieten. Nach dem Embryonenschutzgesetz dürfen nur bis zu drei Eizellen befruchtet werden, die dann zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden. Dabei kommt es vereinzelt vor, dass eine Frau - aus verschiedenen Gründen - die Befruchtungsbehandlung abbricht. Dann werden die Embryonen entweder übergangsweise eingefroren oder die Frau entscheidet sich endgültig gegen ihre Einpflanzung. Dann werden sie aufgetaut und damit vernichtet. Darf sie dann nach dieser Entscheidung gefragt werden, ob Zellen zu Forschungszwecken entnommen werden können? Denn dann wird die Entscheidung gegen das Leben des Embryos ja nicht zu Forschungszwecken getroffen, sie ist ja schon vorher gefallen.

Die EU hat sich schon im Oktober letzten Jahres dafür ausgesprochen, verbrauchende Embryonenforschung im 6. Rahmenforschungsprogramm mit aufnehmen zu wollen ...
... es gibt keine Entscheidung, es gibt einen unklaren Zustand. Es hat im Dezember im Ministerrat einen Vorstoß von Frau Bundesministerin Bulmahn gegeben, ein Moratorium für verbrauchende Embryonenforschung zu erlassen, bis es zu einer Verständigung in der EU kommt, das fand keine Mehrheit. Das wird nun im Rahmen des Vermittlungsverfahrens über das 6. EU-Forschungsprogramm entschieden werden, weil sich auch das EU-Parlament für eine Regelung in unserem Sinne stark macht.

Angenommen, der Import wird hierzulande nicht gebilligt, und in der EU wird entschieden, diese Forschung finanziell zu unterstützen, ist das nicht für das Forschungsministerium ein Widerspruch? Und wie ist grundsätzlich der Umgang mit Forschern an Forschungsprojekten in anderen Ländern? Der Stammzellforscher Oliver Brüstle hat mit der Universität Wisconsin an Projekten mit embryonalen Stammzellen mitgewirkt.
An Ihrer Frage zeigt sich die Schwierigkeit, Rechtsnormen aufzurichten, die ein Verbot durchsetzbar machen. Für die Mitwirkung an Forschungsprojekten gilt generell das Recht des Landes, in dem sie stattfinden. Das Embryonenschutzgesetz verbietet, dass ein deutscher Forscher im Ausland die Zerstörung von Embryonen zu Forschungszwecken in Auftrag gibt. Wenn die Stammzellen jedoch vorhanden sind, ist es sehr schwierig, eine Begründung für ein Verbot zu finden. Herr Brüstle hat einige Jahre in den USA auf dem Feld der Stammzellforschung gearbeitet. Unsere offene, weltweit vernetzte Wissensgesellschaft spricht bei Unklarheit in verfassungspolitischen Fragen ohnehin im Zweifel eher für einen strikt kontrollierten Umgang als für ein ethisch bekennendes "nein". Dabei dürfen wir aber auf keinen Fall die Schizophrenie in den USA nachvollziehen, wo im privat finanzierten Bereich alles möglich ist. Jede Regelung, die wir in Deutschland treffen, muss für die öffentliche und die private Forschung gelten.

Sie haben einmal gesagt, die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, mit dem Embryonenschutzgesetz das Entstehen von überzähligen menschlichen Embryonen zu verhindern, war "klug". Lange Zeit hieß es in Deutschland, "überzählige" IVF-Embryonen würde es nicht geben, heute ist offiziell, dass es sie gibt. Ist damit das Embryonenschutzgesetz nicht schon seit Jahren durch die Hintertür umgangen worden?
Im Gegenteil, offenbar ist das Embryonenschutzgesetz sehr wirksam. Ich weiß, dass seitens der Ärzteschaft durchaus Kontrollen in reproduktionsmedizinischen Zentren durchgeführt wurden. Leider hatten einige Beteiligte in den letzten Jahren aus mir nicht erklärlichen Gründen immer Scheu, die Karten auf den Tisch zu legen. Plötzlich gab es dann Tausende eingefrorener Embryonen - gemeint waren Vorkernstadien - obwohl es um eine Zahl zwischen 60 und 100 geht. Das System funktioniert weitgehend, wir haben glücklicherweise nicht die Situation wie in Frankreich oder Großbritannien, wo Zehntausende überzähliger Embryonen tiefgekühlt gelagert sind. Das ist für mich ein absurder Zustand, der auch den Druck für verbrauchende Embryonenforschung in diesen Ländern erklärt.

Ihr Parteikollege Hans-Jochen Vogel, der gegen den Import von Stammzellen ist, hat gesagt, man könne über die Möglichkeit, Embryonen zur Adoption freizugeben, durchaus nachdenken.
Darüber muss man undogmatisch reden, ich bin nicht der Auffassung, dass man das machen muss, aber ich sehe auch keinen Grund, warum das völlig unvorstellbar ist. Es gibt sicher auch Gründe - etwa die gespaltene Mutterschaft - zu sagen, das ist nicht sinnvoll.

Angenommen, in der Bundesrepublik funktionieren die Kontrollen tatsächlich. Was ist mit dem Ausland, wie wollen Sie im Falle des Imports kontrollieren, dass Stammzellen tatsächlich aus überzähligen Embryonen hergestellt wurden?
Wir können das, wenn sich Importregeln an den Richtlinien orientieren, die der amerikanische Präsident Bush erlassen hat. US-amerikanische Wissenschaftler müssen, wenn sie an Stammzellen arbeiten wollen, derartige Bescheinigungen beibringen. Wenn wir uns an die US-Regierung anhängen, haben wir durch den Einfluss, den die USA auf die biomedizinische Forschung in der Welt haben, eine ganz gute Möglichkeit, das zu kontrollieren.

Und was passiert, wenn sich herausstellt, dass die vorhandenen Zellen nicht ausreichen oder geeignet sind? Frau Nüsslein-Volhard oder Herr Winnacker von der DFG gehen durchaus davon aus, dass die Herstellung von Stammzelllinien in Deutschland notwendig werden könnte.
Eine bedarfsorientierte Ethik ist nicht mein Prinzip. Natürlich ist die vor einem Jahr getroffene Entscheidung, die Überprüfung des Embryonenschutzgesetzes auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben, ein Dilemma, und ich kann mir auch am 30. Januar keine Lösung vorstellen, die verfassungspolitisch oder ethisch einen Königsweg weist und weiteren Entscheidungsbedarf erübrigt.

Kein Königsweg, sagen Sie. Es gibt derzeit Wissenschaftler, die sagen, man könne auch embryonale Stammzellen gewinnen, indem man wie bei der PID eine Zelle entnimmt und diese für die Entwicklung einer Stammzelllinie benutzt. Der Embryo würde dabei nicht getötet, man könne also nur noch über "Körperverletzung" debattieren. Wie stehen Sie dazu?
Bei der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes gingen alle davon aus, dass PID nur an totipotenten Zellen durchgeführt werden, aus denen ein Mensch entstehen kann, ein wichtiger Grund für das damalige Verbot. Heute gibt es Experten, die davon ausgehen, dass PID auch an pluripotenten Zellen durchführbar ist. Theoretisch wäre die Gewinnung von embryonalen Stammzellen ohne Zerstörung des Embryos durchaus ein Ausweg, er ist aber heute nur Hoffnung. Hoffentlich spielt hier nicht nur Taktik eine Rolle. Ich möchte nicht, dass wir uns in Deutschland vorschnell in die Gefahr begeben, dass wissenschaftliche Neugier und der Bedarf an "Material" unsere ethischen Normen verändern.

Aber wird nicht auch Bedarf geweckt, indem Heilsversprechen gemacht werden, die letztlich nicht eingehalten werden können, und öffnet das nicht auch die Tür dafür, dass menschliches "Material" der Vernützlichung zugeführt wird?
Es gab eine Phase in der Stammzelldebatte, in der ich mich immer gefragt habe, mit welcher wissenschaftlichen Legitimität und Seriosität Mediziner heute die Perspektive in den Raum stellen, dass wir in überschaubarer Zeit aus Stammzellen gewonnene Organe bereitstellen können, obwohl es höchstens um Gewebeersatz geht. Das waren Versuche, die öffentliche Meinung durch Faszination dramatischer Heilperspektiven zu überrollen. Die medizinische Standesethik hat immer strikt getrennt zwischen Grundlagenforschung, bei der zwar Hoffnungen da sind, aber therapeutische Strategien noch nicht definiert werden können, einerseits und den Therapieversuchen und klinischen Studien andererseits, für die unterschiedliche ethische Regeln gelten. Stammzellenforschung ist generell eine hochrangige Forschung mit spannenden Fragen, die aber bislang nur in Einzelfällen mit definierbaren Anwendungsstrategien verknüpft werden kann.

Forschungsministerin Bulmahn hatte kürzlich geäußert, dass man die ES-Forschung nur in einer Übergangsphase braucht, um die Forschung im Bereich adulter Stammzellen voranzutreiben.
Ich teile diese Auffassung. Wir reden im Moment über die Frage, ob wir die Nutzung von ES-Zellen als research tools, als Werkzeug der Grundlagenforschung, ausschließen wollen oder können. Was die therapeutischen Perspektiven angeht, so ist meine persönliche Sicht, dass wir uns bewusst sein müssen, dass bei der Vermehrung embryonaler Stammzellen Tumore entstehen können, also ein Krebsrisiko existiert. Das zweite Problem ist - mit Ausnahme beim Gehirn - die ungelöste Immunabwehr. Wir werden dieselben bekannten Abstoßungsreaktionen haben wie beim Organersatz, wenn wir nicht zum therapeutischen Klonen greifen. Und all die Probleme, die beim reproduktiven Klonen auftreten, von dem heute Ian Wilmut sagt, es sei unverantwortlich, an die Technik des reproduktiven Klonens bei Menschen auch nur zu denken, gelten in gleicher Weise für das therapeutische Klonen. Das heißt, selbst wenn man die grundsätzlich von mir vertretene Position, dass menschliches Leben zu keinem anderen Zweck erzeugt werden darf als Menschen dabei zu helfen, ein eigenes Kind zu bekommen, nicht teilt, müsste man als Naturwissenschaftler ganz klar die Finger vom therapeutischen Klonen lassen. Heute spricht viel mehr dafür, dass Therapien auf der Basis von adulten Stammzellen entwickelt werden.

Peter Gruß, designierter Präsident der Max-Planck-Gesellschaft ist da anderer Meinung. Wird es da künftig nicht zu Problemen zwischen Politik und Wissenschaftslobby kommen?
Der SPD-Bundesparteitag hat sich, wie gesagt, einstimmig gegen das therapeutische Klonen ausgesprochen, das war auch ein Signal an die Wissenschaft. Präsidenten von Forschungsorganisationen werden ohnehin in ihre Überlegungen einbeziehen, ob sie ihre persönliche Position in solchen Fragen auch als Meinung ihrer Organisaion vertreten. Wenn wir das therapeutische Klonen zulassen würden, würde das deutsche Embryonenschutzgesetz insgesamt in Frage gestellt.

Die Forschung an adulten Stammzellen wird im Rahmen des Forschungsschwerpunktes Organ-Ersatz seit Anfang 2000 mit 18 Millionen Mark, rund 9 Millionen Euro, gefördert. Wollen Sie diesen Forschungsetat noch weiter ausbauen?
Wir werden bedarfsorientiert verfahren. Wenn wir zu der Feststellung kommen, dass eine breite Entwicklung stattfindet, dann sind wir so flexibel, die Mittel zu erhöhen. Bislang ist noch kein aussichtsreiches Projekt an finanziellen Mitteln gescheitert.

Sie haben in Ihrem Antrag von einer Kontrollbehörde gesprochen. Wie soll diese aussehen, soll sie ähnlich sein wie das Robert-Koch-Institut?
Man wird sich eine Institution suchen, die es schon gibt, der die Aufgabe übertragen wird, die Erfüllung der Voraussetzungen für den Import embryonaler Stammzellen zu überprüfen. Eine neue Behörde ist nicht geplant.

Und wie wird der Sachverständigenrat zusammengesetzt sein?
Aktuell heißt es nicht mehr Sachverständigenkommission, sondern Zentrale Ethikkommission, das ist die Forderung der Enquete-Kommission wie des Nationalen Ethikrates. Ihre konkrete Zusammensetzung ist zu klären, wenn die Grundsatzentscheidung getroffen ist. Dann müssen diese Fragen aber schnell gelöst werden, weil es nicht angehen kann, dass Leute wie Brüstle noch ein Jahr warten müssen, das geht nicht.

Soll diese Zentrale Ethikkommission bereits existierende Institutionen ersetzen?
Sie haben bei solchen Dingen immer zwei Möglichkeiten, Sie können das Votum einer lokalen Ethikkommission einholen oder Sie zentralisieren diese Entscheidung, weil es um ähnliche Kontexte geht. Das ersetzt nicht bereits existierende Einrichtungen.

Es gibt ja Leute, die sagen, das ethische Problem, das zur Zeit verhandelt wird, hat mit der IVF begonnen, weil sie die Gewinnung von Stammzellen überhaupt ermöglichte. Würden Sie die IVF heute noch einmal freigeben?
Ja, ich würde noch einmal entscheiden wie damals. Wir haben zum einen das Problem, dass eine Technik nicht alleine deshalb, weil sie missbrauchbar ist, verboten werden kann. Zum zweiten hat der Staat nicht das Recht, über den Kinderwunsch von Eltern zu Gericht zu sitzen. Deshalb ist für mich die Nutzung technischer Hilfen zur Erfüllung des Kinderwunsches nicht von vornherein ethisch unverträglich. Es war uns immer klar, dass es Missbrauchsmöglichkeiten gibt, und wir haben sie durch entsprechende Vorschriften in Deutschland weitgehend ausgeschlossen. Unser Problem wird sein, dass unser Recht schon heute von dem Recht vieler anderer Länder abweicht. Das liegt ein Stück auch an uns selbst. Wir haben zehn Jahre lang nichts getan, um für die Philosophie des deutschen Embryonenschutzgesetzes zu werben. Der einzige Auftritt auf der internationalen Bühne erfolgte bei der Zurückweisung der Vorlage für eine Menschenrechtskonvention zur Biomedizin. Die verständliche Ablehnung von Vorschlägen für Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen - die niemand in deutsches Recht umsetzen will - hat aber zu einem pauschalen, fundamentalen Kampf gegen die Menschenrechtskonvention insgesamt geführt. Viele müssen sich heute in Deutschland fragen lassen, ob dabei nicht auch eine Chance verspielt worden ist, zumindest in der Frage von verbrauchender Embryonenforschung und Klonen zu einem europaweiten Verbot mit weltweiter Ausstrahlung zu kommen.

Das Forschungsministerium hatte unter anderem eine Bürgerkonferenz zur Gentechnik finanziert. Was passiert mit diesem Votum, man hat kaum etwas davon mitbekommen, dass das einen Einfluss hat auf die derzeitige Debatte.
In der Bundesregierung wird geklärt, ob wir in den nächsten Wochen ein Gesetzgebungsverfahren zum Bereich der Gendiagnostik einleiten können. Sollte es noch in dieser Legislaturperiode zur Gesetzgebung kommen, wird das Votum natürlich einbezogen. Zur Vorbereitung hatte u.a. die Ethik-Kommission des Bundesgesundheitsministeriums unter Leitung von Frau Kollek ein sehr qualifiziertes und differenziertes Votum abgegeben. Das Bürgervotum kam dagegen recht spät.

Um abschließend noch einmal auf die Gentech-Kritiker zurückzukommen: Der für Forschungsfragen zuständige EU-Kommissar Philippe Busquin hat die Gegner der Embryonenforschung in die Nähe der Taliban gerückt. Wie sehen Sie die Kritiker der Embryonenforschung?
Ich habe im Scherz sicherlich auch schon nette Worte über meinen Kollegen Hüppe gesagt. Aber ich denke, dass eine solche öffentliche Äußerung von Herrn Busquin unakzeptabel ist. Ich halte den Vergleich mit den Taliban gerade nach dem 11. September für völlig daneben. Man sollte nicht vergessen, dass es in den USA auch "Lebensschützer", fundamentalistische Abtreibungsgegner gibt, die in Abtreibungskliniken Bomben legen und beteiligte Ärzte umbringen. Ich werde auch in Zukunft diejenigen, die in Deutschland als Lebensschützer ihre grundsätzlichen Bedenken in bezug auf Abtreibung und Embryonenforschung haben, immer dagegen in Schutz nehmen, dass sie in die Nähe derjenigen gerückt werden, die etwa in den USA ihre Kritik mit Gewalt durchzusetzen versuchen. Es verwundert mich aber bisweilen schon, dass überzeugte Anhänger der geltenden Bestimmungen zur Abtreibung in Deutschland in Fragen der Forschung Arm in Arm und gleichen Argumenten mit grundsätzlichen Abtreibungsgegnern agieren.

Das Gespräch führten Ulrike Baureithel und Sabine Riewenherm

Wolf-Michael Catenhusen (SPD) ist Parlamentarischer Staatssekretär bei Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn und seit 1980 Mitglied des Deutschen Bundestages. Als ehemaliger Vorsitzender der Enquete-Kommission "Chancen und Risiken der Gentechnologie" und des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung ist er seit vielen Jahren in die biotechnologische Debatte involviert.

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