Es ist zum Zweifeln

NSU-Prozess Die Verteidiger der Angeklagten fordern milde Strafen. Dabei hilft ihnen das geringe Aufklärungsinteresse der Ermittlungsbehörden
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 24/2018

Das war eine klare Ansage, mit der sich Rechtsanwalt Wolfgang Heer in seinem Plädoyer im Münchner NSU-Prozess vorige Woche ans Gericht wandte: „Frau Zschäpe ist unverzüglich freizulassen.“ Sie sei keine Terroristin, keine Mörderin und Attentäterin, fügte der Verteidiger der einzigen Überlebenden des mutmaßlichen NSU-Kerntrios noch hinzu. So manchem im Saal blieb da die Spucke weg. War das nur Chuzpe? Oder schlug sich das von Beate Zschäpe seit Jahren verschmähte Pflichtverteidigertrio Heer/Stahl/Sturm plötzlich doch auf die Seite der Szeneanwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, die vor Gericht die nationalsozialistische Gesinnung als politische Einstellung gesellschaftsfähig machen wollen?

Weil beide Fragen