Zu den wichtigsten Gründen für den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie gehört sicher die Erkenntnis, dass radioaktive Strahlen viel gefährlicher sind, als unsere Eltern zunächst annahmen. Weil jede neue Publikation über weitere Strahlenopfer das Geschäft bedroht, sorgt die weltweit organisierte Atomlobby dafür, dass neue wissenschaftliche Ergebnisse möglichst lange ignoriert, dann als Außenseitermeinung ohne Bedeutung abqualifiziert werden. Danach versucht man die Ergebnisse mit undurchsichtigen Methoden herunterzurechnen, und erst sehr viel später finden sich die neuen Erkenntnisse verstümmelt in den Papieren der bekannten Internationalen Gremien, die für sich in Anspruch nehmen, den Stand der Wissenschaften zu repr
#228;sentieren. Eine rot-grüne Regierung hätte die Chance, diese Verfahrensweise zu demaskieren und die Bürger vor radioaktiven Strahlen, korrumpierten Elfenbeinturmbewohnern und Politikern zu schützen. Die anstehende Erarbeitung einer neuen Strahlenschutzverordnung hätte zu klärenden Diskussionen führen können, zur Entlarvung von Scharlatanen und Karrieristen und zu einem starken Bündnis zwischen Bürgern, Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Politikern zum Schutz vor den Risiken und Schäden aus der Nutzung der Kernenergie. Diese Chance schwindet mit jeder Pressemeldung aus dem Umweltministerium, in der die neue Strahlenschutzverordnung als grandioser Erfolg gefeiert wird. Doch davon ist der Entwurf weit entfernt. Wie sieht es tatsächlich aus: Die Grenzwerte für Strahlenarbeiter würden zwar ein wenig, aber nicht entsprechend dem Stand unseres heutigen Wissens gesenkt. Das bedeutete mehr akzeptierte Atomopfer als bei der alten Strahlenschutzverordnung. Auch die Grenzwerte für die Bevölkerung sollen kaum merklich angepasst werden - an Castortransporte und an die bevorstehenden Belastungen durch Atommüll. Selbst Jugendlichen dürfte nach dem Entwurf künftig eine höhere Strahlenbelastung zugemutet werden, obwohl jeder weiß, dass sie deutlich empfindlicher auf Strahlung reagieren als Erwachsene.Der besondere Schutz Schwangerer vor Strahlenbelastungen würde sich drastisch verschlechtern. Wo bisher eine Belastung des ungeborenen Lebens praktisch ausgeschlossen werden konnte, will man ihm heute 5mal mehr Strahlung zumuten, als die beruflich strahlenexponierten Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich aushalten müssen. So soll das bislang geltende Zutrittsverbot für Schwangere zu den gefährlichen Strahlenschutz-Kontrollbereichen aufgehoben werden. Dass als Grund dafür angebliche Karriereprobleme herhalten müssen, ist nicht nur eine böse Karikatur der Gleichberechtigung, sondern eine unerträgliche Pervertierung von Strahlenschutz.Daneben begründet die Novelle der Verordnung den Zweiklassenstrahlenschutz - den besseren in normalen kerntechnischen Anlagen, den schlechteren bei Strahlenbelastungen aus natürlichen Quellen. Den lädierten Zellen, die Krebserkrankungen oder Leukämie hervorrufen, ist es völlig egal, woher die Strahlen stammen.Trotzdem soll entgegen allen Versprechungen, die das Umweltministerium den Menschen der Wismut-Region - des früheren Uranabbaugebietes im Süden der DDR - gegeben hat, auch in der neuen Verordnung das Strahlenschutzrecht der DDR weiter gelten. Es erlaubt unter anderem weitaus höhere Grenzwerte. Damit wird auf Kosten der Bürger dieser Region auch elf Jahre nach der Einheit die menschenverachtende Atompolitik der Vorwendezeit fortgesetzt. Was umso peinlicher erscheint, als die Wismut heute ein Staatsbetrieb ist. Fraglich bleibt, was man von einem Kernkraftwerksbetreiber verlangen kann, wenn der Staat aus finanziellen Erwägungen selbst in seinen eigenen Unternehmen den Strahlenschutz reduziert.Im Gegenzug kommt man den Betreibern bei der Beseitigung radioaktiven Mülls entgegen. Der mit oder ohne Atomkonsens anstehende Abriss ausgedienter Kernkraftwerke und kerntechnischer Anlagen führt zu Hunderttausenden von Tonnen Atommüll. Solche Mengen in geordneten Endlagern für radioaktive Abfälle unterzubringen, würde den finanziellen Super-GAU für die Betreiber bedeuten. Deshalb gibt es im Entwurf der neuen Strahlenschutzverordnung gewaltige Hintertüren, durch die man Atommüll außerhalb jeder Überwachung unbemerkt in die Umwelt befördern kann. Unter den Stichworten "Freigrenzen" und "uneingeschränkte Freigabe" wurde sehr trickreich geregelt, wie die Betreiber unbegrenzte Mengen radioaktiven Materials problemlos auf normalen Deponien, im Straßenbelag oder Metallrecycling entsorgen könnten. Diese betreiberfreundlichen Bestimmungen werden unweigerlich zu einem Atommülltourismus besonderer Art führen: Aus all jenen Nachbarländern, die strengere Regeln haben, wird sich ein gewaltiger Strom von Atommüll nach Deutschland bewegen, der nach der neuen Strahlenschutzverordnung hier nicht mehr als Atommüll gilt. Die Folge ist eine schrittweise Verschmierung des gesamten Landes mit Atommüll. Es steht außer Frage, dass dieses preiswerte Verfahren zu erheblichen Gesundheitsschäden und Todesfällen führen wird. Allerdings hätte niemand eine Chance, die Ursache seiner Erkrankung nachzuweisen oder gar eine Entschädigung zu bekommen. Niemand wird die Herkunft des Atommülls feststellen - weil er eben nicht beaufsichtigt und registriert wird. Es würde sich auch kaum noch eine unbelastete Vergleichsbevölkerung finden, die man für eine epidemiologische Untersuchung der zunehmenden Erkrankungen braucht. In diesem Punkt verstößt die Strahlenschutzverordnung justiziabel gegen die entsprechende EURATOM-Richtlinie. Zur Zeit wird die neue Strahlenschutzverordnung in den Ausschüssen des Bundesrates beraten. Länder aller Regierungsfarben haben dort Anträge vorgebracht, die die ohnehin fatale neue Strahlenschutzverordnung in ganz wichtigen Punkten noch weiter verschlechtern würden. Es bleibt zu hoffen, dass bis zum Beschluss des Bundesrates mehr und mehr Bürger verstehen, was auf sie zukommt und dafür sorgen, dass ihre Regierungen sie nicht aus schlicht finanziellen Erwägungen auf Generationen in die Pfanne hauen. Wenn kein Wunder geschieht, bekommen wir in der Verantwortung eines grünen Umweltministers die schlechteste Strahlenschutzverordnung in der Geschichte der Kernenergienutzung in Deutschland.Sebastian Pflugbeil ist Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.