Ein Meilenstein sollte es werden. Eine Lösung für „die soziale Frage des 21. Jahrhunderts, ob wir vom freien zum fairen Handel in globalen Lieferketten kommen“.So sprachen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) Ende April bei der ersten Lesung des Lieferkettengesetzes. An diesem Donnerstag sollte es im Bundestag verabschiedet werden.
Doch am Montag wurde der Tagesordnungspunkt „Lieferkettengesetz“ plötzlich von der Tagesordnung genommen, einen neuen Termin gibt es bisher nicht. Der Vorgang weckt Erinnerungen. Denn der Streit über die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen schwelt, seit diese auf der politischen Agenda steht: 2011 wurden die UN-Leitprinzipien für Wirtsc
2;r Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, dann dauerte es Jahre, bis die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans nachkam. Nach zähem Ringen zwischen Wirtschaft und Zivilgesellschaft, zwischen Befürwortern und Gegnern eines Gesetzes, wurde 2016 der „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ beschlossen. Er setzte statt auf sanktionsbewehrte Regulierung auf Freiwilligkeit. Und scheiterte: Da freiwillig kaum etwas geschah in Sachen Menschenrechtsschutz, musste nun doch ein Gesetz her.Dessen Umsetzung schrieben sich die Minister Müller und Heil auf die Fahnen. Die von ihnen entwickelten Eckpunkte wollten sie im März des letzten Jahres vorstellen. Der Termin platzte in letzter Sekunde, nachgeholt wurde er nie.Doch Müller und Heil ließen nicht locker. „Wer global wirtschaftet, wer global Gewinne macht, muss auch global Verantwortung übernehmen“, sagte Heil in der Lesung im April. Müller sprach von den 80 Millionen Kindern, die „als Arbeitssklaven für uns, die Reichen auf der Sonnenseite des Planeten, für unsere Produkte“ arbeiteten. Der Gesetzentwurf, um den so lange gerungen wurde, sei ein „guter Kompromiss“.Der Kompromiss sah so aus: Ab 2023 müssen große Firmen eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden, eine Risikoanalyse durchführen, ein Risikomanagement und einen Beschwerdemechanismus einführen sowie öffentlich Bericht erstatten. Im Falle einer festgestellten Menschenrechtsverletzung muss das Unternehmen Abhilfe schaffen. Kontrollieren soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das bei Verstößen Bußgelder bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes verhängen oder das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen kann.Minister Altmaier bremstFür das Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure und Gewerkschaften, die seit Jahren für ein Lieferkettengesetz kämpfen, war der Gesetzentwurf eine Enttäuschung, Linke und Grüne brachten eigene Anträge mit weiterreichenden Regelungen ein. Die Kritik: Die Unternehmen hätten mithilfe von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ihre Forderungen weitgehend durchgesetzt. So gelte das Gesetz nur für Unternehmen ab 1.000 MitarbeiterInnen, womit gerade mal 0,1 Prozent der deutschen Wirtschaft vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst seien. Auch sei der Umfang der Prüfpflichten, die ursprünglich für alle Zulieferer in der Produktionskette gelten sollten, auf die unmittelbaren Vertragspartner des Unternehmens reduziert worden. Und die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen sei im neuen Entwurf gar nicht mehr zu finden.Trotz der Abschwächung wird das „Lieferkettengesetz light“ auch von dessen KritikerInnen als Paradigmenwechsel gesehen, wie Franziska Humbert von der Hilfsorganisation Oxfam erklärt: „Wir hoffen sehr, dass das Gesetz kommt, zumal die Unternehmen bei ‚substanzieller Kenntnis‘ von Menschenrechtsverletzungen auch bei den mittelbaren Zulieferern handeln müssen. Berichte von Organisationen oder in den Medien über Kinderarbeit in Bananenplantagen können dann nicht ignoriert werden, ansonsten drohen Bußgelder.“Diese Wirkung bestätigt ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags: Bei Geltung des Gesetzes müssten sich deutsche Unternehmen wegen der bekannten Menschenrechtsverletzungen an Uiguren aus der Region Xinjiang im Nordwesten Chinas zurückziehen oder ihre Aktivitäten dort einschränken.Ob das Gutachten für die Absage der Abstimmung eine Rolle spielte, ist ungewiss. Fest steht, dass Wirtschaftsvertreter bei der Anhörung, die am Montag im Bundestag stattfand, weiteren Änderungsbedarf am Gesetz formulierten: Eine zivilrechtliche Haftung sei durch die beabsichtigte „Prozessstandschaft“ zu befürchten, zudem enthalte das Gesetz zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Eine Sprecherin des Bundesentwicklungsministeriums sagte dazu, es sei nachvollziehbar, dass der Bundestag die Ergebnisse der Anhörung auswerten wolle: „Geprüft werden Klarstellungen im Gesetz. Sie sollen die Auslegung des Gesetzes für Unternehmen und die Aufsichtsbehörde erleichtern.“ Das Gesetz werde aber noch vor der Sommerpause im Juni 2021 beschlossen werden.Sollte daraus doch nichts werden, bleibt die europäische Ebene. Denn im März hat das Europaparlament die Empfehlung für ein Lieferkettengesetz beschlossen, das wesentlich ambitionierter ist als die deutsche Version: Es bezieht kleine und mittelständische Unternehmen mit ein, sofern sie in Risikobereichen tätig oder börsennotiert sind, nimmt die gesamte Lieferkette in den Blick und sieht eine zivilrechtliche Haftung vor. Bereits im Juni will die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag vorlegen. Mit Gegenwind dürfte allerdings weiter zu rechnen sein.Placeholder authorbio-1