Fairer Handel verschoben

Menschenrechte Das Lieferkettengesetz sollte einen Paradigmenwechsel bringen. Verabschiedet wurde es allerdings nicht
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 20/2021
Bananenernte in Kolumbien: Das Lieferkettengesetz soll nur für Firmen ab 1.000 MitarbeiterInnen gelten
Bananenernte in Kolumbien: Das Lieferkettengesetz soll nur für Firmen ab 1.000 MitarbeiterInnen gelten

Foto: Jan Sochor/Latin Content/Getty Images

Ein Meilenstein sollte es werden. Eine Lösung für „die soziale Frage des 21. Jahrhunderts, ob wir vom freien zum fairen Handel in globalen Lieferketten kommen“.So sprachen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) Ende April bei der ersten Lesung des Lieferkettengesetzes. An diesem Donnerstag sollte es im Bundestag verabschiedet werden.

Doch am Montag wurde der Tagesordnungspunkt „Lieferkettengesetz“ plötzlich von der Tagesordnung genommen, einen neuen Termin gibt es bisher nicht. Der Vorgang weckt Erinnerungen. Denn der Streit über die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen schwelt, seit diese auf der politischen Agenda steht: 2011 wurden die UN-Leitprinzipien für Wirtsc