Fallbeil, leicht entschärft

Hartz IV Die Sanktionen der Jobcenter sind teilweise verfassungswidrig, urteilt Karlsruhe. Das System bleibt. Viel Pragmatismus tut not
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 45/2019

Jetzt haben wir zumindest eine gewisse Klarheit nach jahrelangem Warten auf eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts. Und wenn auch die Schlagzeilen nach der Urteilsverkündung beherrscht werden von dem Hinweis auf die – teilweise – Verfassungswidrigkeit der Sanktionen im Hartz-IV-System, sollte man sich klarmachen, dass die vielen Hoffnungen und Erwartungen auf ein generelles Ende der Sanktionierung, also einer Absenkung des staatlich definierten Existenzminimums, nun bitter enttäuscht wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Jobcentern die härtesten Ausformungen des Sanktionsregimes genommen, und das allein ist schon eine gute Nachricht für viele Betroffene, die sowieso schon am Rand leben und oftmals in den Abgrund gestoßen wurden, w