Falltür Völkerrecht

Ungarn Vor allem die Geschehnisse während des Aufstandes von 1956 finden ein gerichtliches Nachspiel - doch tragen die Strafverfahren eher symbolische Züge
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Russland kommt bisher ohne Strafprozesse gegen Funktionsträger seiner bis 1990/91 währenden sozialistischen Ordnung aus - so der Grundtenor des jüngsten Artikels unserer Serie über die entsprechende Rechtspraxis osteuropäischer Transformationsstaaten (s. Freitag, 18. 5. 2001). Die Schlussstrich-Mentalität der heutigen - neuen wie alten - russischen Eliten wird zwar von diversen Menschenrechtsverbänden heftig kritisiert, doch gibt es nach wie vor nur Gesetze zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer von Repressalien. Eine Strafverfolgung zu Tatbeständen wie Rechtsbeugung, Körperverletzung, Wahlfälschung oder Wirtschaftskriminalität, die nach dem russischen Strafgesetzbuch möglich wäre, findet nicht statt. Ein krasse