Falsches Recht für alle

Familie Das Grundgesetz gebietet den Schutz der Familie, doch ein unbefangener Blick auf die Realität zeigt: Nur wenige bekommen ihn wirklich
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Artikel 6 des Grundgesetzes sagt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Das kann so interpretiert werden, dass sein Zweck vor allem einer ist: die nachkommenden Generationen bestmöglich „groß zu kriegen“. Sie sind schließlich die Zukunft der Gesellschaft, die künftigen Bürger des Staates. Artikel 6 bestimmt nicht nur, dass die nachkommende Generation, vermittelt durch Familie und Ehe, besonders geschützt werden soll. Er legt auch fest, wo die Grenzen zwischen Elternrecht und Staatsrecht liegen. Denn der Streit, ob die Erziehung besser beim Staat oder bei den Eltern liegen soll, ist ebenso alt, wie das Nachdenken über Kindheit und Erziehung an sich. Deswegen regelt das Grundgesetz, wie weit d