Familien fördern, die es nötig haben

Im Gespräch Die Juristin Ulrike Spangenberg lehnt steuerliche Splittingmodelle ab. Sie plädiert für mehr Gerechtigkeit für Frauen und einkommensschwache Familien
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FREITAG: Seit langem wird kritisiert, dass der Steuervorteil aus dem Ehegattensplitting nicht gezielt Familien mit Kindern begünstigt. Doch das Gesetz blieb unangetastet, Ehe und Familie seien geschützt, wurde argumentiert. Was hat sich jetzt geändert?
ULRIKE SPANGENBERG: Das Ehegattensplitting ist seit dessen Einführung im Jahr 1958 in der Kritik. Der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie bedeutet zunächst nur, dass diese Lebensformen nicht benachteiligt werden dürfen. Daraus folgt nicht, dass sie mit einer bestimmten finanziellen Leistung gefördert werden müssen. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgebotes für Frauen und Männer ist außerdem die ndividuelle Entscheidungsfreiheit beider Eheleute zu garanti