Felix Dserschinskij am Haken der neuen Ordnung

Russland Der Staat hat die Kontrolle über die Vergangenheit behalten, das Interesse an einer gerichtlichen Aufarbeitung hält sich in Grenzen, Geheimdienstakten bleiben geheim
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Um Strafverfahren in Polen ging es in der dritten Folge (Freitag vom 11. 5. 2001) unserer Serie zur juristischen Aufarbeitung jüngster Vergangenheit in Osteuropa. Hieronim Orzeszek befasste sich mit Prozessen gegen einstige Politbüro-Mitglieder der PVAP und Militärs, denen direkte Verantwortung für staatliche Übergriffe 1970 in polnischen Hafenstädten und während des Ausnahmezustandes ab Dezember 1981 angelastet wird. Fazit des Autors: Es gibt kein Sonderstrafrecht, doch die Gerichte werden noch auf Jahre mit Fällen aus der staatssozialistischen Ära befasst sein. In den beiden ersten Artikeln hatte sich Jörg Arnold mit dem "deutschen Sonderweg" beim juristischen Umgang mit der DDR beschäftigt. Wir setzen heute mit dem Beispiel Russland