Finaler Abschuss

Kommentar Horst Köhler und das Luftsicherheitsgesetz

Gewiss ist ein Bundespräsident nicht allein mit der Aufgabe ausgefüllt, Reden zu halten. Als überparteiliche Instanz hat er gleichfalls darauf zu achten, ob Gesetze mit der geltenden Verfassung übereinstimmen. Als Horst Köhler das neue Luftsicherheitsgesetz daraufhin überprüfte, kam er zu dem Schluss, dessen Inhalt sei - möglicherweise - nicht grundgesetzkonform. Seine Bedenken kreisten um die Frage, ob es legitim sein könne, ein Flugzeug abzuschießen, von dem anzunehmen sei, dass es als Waffe missbraucht werde. Im Klartext: Köhler trieb die Frage um, ob ein solches Verfahren dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Leben und dessen unbedingtem Schutz gerecht werde. Ob dies nicht besonders gegen Artikel 1 der Verfassung verstoße, mit dem die Würde des Menschen als "unantastbar" definiert wird? Ob eine solche Praxis nicht einfach inhuman sei? Das sind schwerwiegende Bedenken. Erstaunlicherweise schienen sie dem Staatsoberhaupt dann doch kein Anlass, dem Gesetz die Unterschrift zu verweigern. Es blieb bei Nachfragen.

Ein solches Geplänkel in einer für Menschen existenziellen Frage beschädigt das Amt und den Amtsinhaber gleichermaßen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Köhler so verfährt. Es gibt in der Tat überzeugende Gründe, den finalen Schuss auf ein ziviles Flugzeug abzulehnen. Der Pilotenvereinigung Cockpit fragt zu Recht, welche Kriterien eigentlich gelten, um einen Gewaltakt wie eine Flugzeugentführung erschöpfend beurteilen und ultimative Entscheidungen treffen zu können. Ihr Argument, es sei von außen unmöglich, mit letzter Gewissheit über die Lage an Bord eines Flugzeuges zu befinden, ist nicht von der Hand zu weisen.

Köhlers Aufforderung, jeder, der dies für geboten halte, solle nach Karlsruhe gehen, um das inkriminierte Gesetz vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, steht im Geruch eines zweifelhaften politischen Manövers. Denn diejenigen, die ihm nun lautstark applaudieren, sind nicht Pilotenvereine oder Verfassungsrichter, sondern die Sicherheitspolitiker der Union, allen voran deren Frontmann Günter Beckstein (CSU). Sie wollen, dass ein staatlich sanktionierter Abschuss von Flugzeugen durch die Verfassung gedeckt ist. Auf parlamentarischem Wege wäre dies schon im Juli 2004 zu erreichen gewesen. Damals allerdings wollte die CDU auf ein Junktim hinaus und eine Grundgesetzänderung nur durchwinken, wäre damit zugleich der Einsatz der Bundeswehr im Inneren legitimiert worden. Auf diese Weise sollte dem Gewaltmonopol des Staates "neue Schlagkraft" verliehen werden. Wer diesen Hintergrund in Betracht zieht, kann sich erst recht des Eindrucks nicht erwehren, dass Horst Köhler in Sachen Luftsicherheitsgesetz offenbar weniger Gewissenfragen als viel mehr Parteibindungen folgt. Will der Bundespräsident tatsächlich, wie er stets bekundet, "kritische Debatten über große Themen" anstoßen, hat er gerade eine todsichere Gelegenheit vertan.


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