Fluchthilfe für den Boss

Arbeit Karlsruhe verhandelt über das Tarifeinheitsgesetz. Diese Regelung ist grotesk – und kann gefährlich werden
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 04/2017
Im eigenen Unternehmen hat Claus Weselsky den Kampf gegen das Gesetz schon gewonnen
Im eigenen Unternehmen hat Claus Weselsky den Kampf gegen das Gesetz schon gewonnen

Fotos: Ipon/Imago

Seit diesem Dienstag überprüft das Bundesverfassungsgericht eines der merkwürdigsten Gesetze der Großen Koalition: die 2015 vom Bundestag beschlossene Regelung zur so genannten Tarifeinheit. Ihre Befürworter wollen vor allem die Streikfreudigkeit kleiner, aber kampfstarker Spartengewerkschaften wie der der Lokführer, Klinikärzte und Flugbegleiter dämpfen.

Im Kern funktioniert das Gesetz so: Überschneiden sich in einem Betrieb verschiedene Tarifverträge, gilt nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern. Ausgeheckt hatten die Idee 2010 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB). Sie gingen davon aus, dass die berechenbaren DGB-Mitgliedsverbände immer und ü