Fluchtpunkt Minimalsteuer

Horror-Story Steinbrück und Merkel wollen die Unternehmensentlastung ungeniert fortschreiben

Phantomschmerz nannte einst Hans Mundorf, der ehemalige Handelsblatt-Chefkommentator, das Lamento der deutschen Unternehmen über die unerträgliche Steuerlast. Seine Begründung damals, im August 2001: "Im internationalen Vergleich ist Deutschland eine Steueroase - Kapitalgesellschaften leisten en bloc überhaupt keinen Beitrag mehr zur Staatsfinanzierung." Die später veröffentlichten Daten gaben ihm nachträglich Recht. Lag die Körperschaftssteuer im Jahr 2000 noch bei einem Aufkommen von 23,6 Milliarden Euro, hatte sie sich in den zwölf Monaten danach in eine Negativsteuer verwandelt. Per saldo wurden 426 Millionen erstattet.

Verantwortlich für den fiskalischen Super-Gau war Hans Eichel (SPD), der als Bundesfinanzminister nicht nur für eine drastische Absenkung der Steuersätze, sondern auch für großzügige Übergangsregeln gesorgt und gleichzeitig - von Lobbyisten bedrängt - eine breitere Bemessungsgrundlage "vergessen" hatte. So schmolz der Obolus besonders der großen, manipulationsfähigen Aktiengesellschaften auf eine Bagatell-Größe, zumal auch die Gewerbesteuer, die zweite Säule der Unternehmenssteuer, zwischenzeitlich einbrach. Wäre die Gesamtheit der Unternehmens- und Vermögenseinkommen in den fünf Jahren von 2001 bis 2005 prozentual so besteuert worden wie im letzten Jahr vor den großen Geschenken, hätte die öffentliche Hand mindestens 180 Milliarden Euro mehr eingenommen - Geld genug, um das zu tun, was 1998 in den Wahlprogrammen von SPD und Grünen stand. Die traurige rot-grüne Wirklichkeit war bekanntlich eine andere: Reichtumspflege und selbstverschuldete Haushaltszwänge, die dann als Begründung für die Agenda 2010 herhalten mussten.

Trotz Eichels Fiasko, trotz des steuerpolitischen Totalversagens der Regierung Schröder-Fischer will Peer Steinbrück offensichtlich die Horror-Story der deutschen Unternehmensentlastung fortschreiben. Obwohl er wissen müsste, dass von den nominell fälligen 39 Prozent, die Kapitalgesellschaften als Körperschafts- und Gewerbesteuer inklusive Solidaritätsabgabe eigentlich zu zahlen hätten, bestenfalls die Hälfte tatsächlich in die Staatskasse fließt, fordert Steinbrück eine weitere erhebliche Reduktion der Steuersätze und äußert sich nur vage zur Bemessungsgrundlage. So wird abermals der zweite Schritt vor dem ersten getan. Denn Steuersätze sind rational nur dann zu diskutieren, wenn zuvor anrechnungsfähige Kosten und steuerpflichtige Einkommen nachvollziehbar und möglichst im Einklang mit internationalen Standards definiert worden sind. Gerade hier, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage, hat die deutsche Unternehmensbesteuerung ihren entscheidenden Mangel: Extrem liberale Bilanzierungsvorschriften lassen das angebliche Hochsteuerland Jahr für Jahr zu einer Bananenrepublik schrumpfen, die selbst die Verlagerung von Arbeitsplätzen als steuermindernde Ausgabe anerkennt.

Gewissermaßen als Kollateralschaden solcher gesetzlich zulässigen Raubzüge ist mittlerweile die steuerpolitische Debatte vollends verdorben: Handwerksmeister, Freiberufler und all die anderen kleineren Unternehmen, die vom Binnenmarkt leben, fordern Gleichheit unabhängig von der Unternehmensform und eine Entlastung, die sich an den Privilegien der Konzerne orientiert.

Weder Steinbrück noch Merkel werden den Mut haben, sich der bewusst geschürten Hysterie zu entziehen, das Dickicht absurder Ausnahmetatbestände zu lichten und statt einer Steueroase einen Staat zu wagen, der auch gegenüber mächtigen Interessen handlungsfähig ist. Obwohl Vergleichsstudien der Europäischen Kommission immer wieder darauf hinweisen, dass nicht die nominelle, aber die reale Steuerbelastung der deutschen Unternehmens- und Vermögenseinkommen extrem niedrig ist, setzt die große Koalition den rot-grünen Irrweg fort. Den absehbaren Steuerausfällen werden in gewohnter Manier die sozialen Kahlschläge folgen.


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