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Drohneneinsatz Nichtregierungsorganisationen ächten US-Operationen im Jemen und in Pakistan als Kriegsverbrechen und fordern ein juristische Aufarbeitung
Ausgabe 44/2013

Erstmals haben Amnesty International (AI) und Human Rights Watch gemeinsam einen Report über Kriegsverbrechen der USA veröffentlicht, die mutmaßlich bei Drohnenangriffen in Pakistan und im Jemen verübt wurden. Das Papier wirft Fragen auf, denen sich nicht nur die Obama-Regierung stellen muss, sondern auch ein Verbündeter wie Großbritannien, der diese Operationen stillschweigend billigt. Antworten sind also geboten. Immerhin gelten Raketen aus unbemannten Flugzeugen inzwischen als Obamas „Waffe der Wahl“ im globalen Anti-Terror-Krieg. Wer dem juristisch nachgeht, stößt auf mehrere, durch AI gut dokumentierte Fälle, bei denen die USA durch Zeugenaussagen der widerrechtlichen Tötung bezichtigt werden. Die Anzahl dieser Vorfälle sowohl im Jemen als auch in Pakistan lässt darauf schließen, dass es sich um keine „Einzelfälle“ handelt, sondern Elemente einer extrem rechtswidrigen Politik.

Würden sich die USA zu Beteiligten eines bewaffneten Konflikts erklären, der in beiden Ländern zwischen den dortigen Regierungen und Terroristen – zumeist Al-Qaida-Verbände oder Al-Qaida-Verbündete – stattfindet, würde ihr Vorgehen dem internationalen Völkerrecht oder Kriegsrecht unterliegen. Human Rights Watch weist allerdings darauf hin, dass die Amerikaner erklären, weder im Jemen noch in Pakistan Kriegspartei zu sein. Vielmehr unternehme man Ad-hoc-Operationen zum Schutz von US-Interessen. Und selbst wenn sich die USA zur Kriegspartei erklären sollten: Das Kriegsrecht erlaubt nur Angriffe auf feindliche Kämpfer oder andere militärische Ziele – nicht aber auf solche, die erkennbar nichtmilitärischer Natur sind.

Mehrfach gebrochen

Über sechs US-Drohnenangriffe im Jemen heißt es bei Human Rights Watch: „Zwei davon verstießen klar gegen internationales Recht. Es wurden nur Zivilisten getroffen. In anderen Fällen könnte ein Bruch des Kriegsrechts vorliegen, weil es sich bei den Zielpersonen nicht um rechtmäßige militärische Ziele handelte oder ein Angriff unangemessene Schäden verursachte. Hierzu sind weitere Untersuchungen nötig.

Wenn sich die USA weder im Jemen noch in Pakistan „im Krieg“ befinden, sind die Menschenrechte das Kriterium, um ihr Handeln zu beurteilen. Und dieser Maßstab besagt, tödliche Gewalt darf es nur geben, wenn eine „unmittelbare Bedrohung“ für Menschenleben besteht. Doch war eine solche Bedrohung – so Amnesty International – bei keinem der US-Angriffe gegeben. Im Mai hatte Präsident Obama zudem Einsatzkriterien formuliert, nach denen ein Ziel nur dann legitim sei, wenn davon eine unmittelbare Bedrohung für die USA ausgehe. Auch müsse klar sein, dass die Festnahme eines Terror-Verdächtigen ausgeschlossen sei, der also nur aus der Luft beschossen werden könne. Die untersuchten Fälle lassen darauf schließen, dass diese „Regeln“ mehrfach und bewusst gebrochen wurden.

Offiziell heißt es in Washington, durch Drohnenangriffe würden Personen eliminiert, die Angriffe auf die USA geplant hätten. Doch bei Operationen im jemenitischen al-Majalah (2009) oder in Sarar (2012), auch im pakistanischen Waziristan, bei denen Dutzende Zivilisten starben, gab es dafür keinen schlüssigen Beweis. Dazu Human Rights Watch: „Sollten die USA im Jemen weiter gezielt töten, ohne Verantwortung für zivile Opfer zu übernehmen, werden viele Jemeniten den Werbern von Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) Gehör schenken, die ihnen sagen: Dieser Krieg richtet sich gegen alle Muslime.“

Simon Tisdall ist Guardian -Kolumnist

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Übersetzung: Zilla Hofman
Geschrieben von

Simon Tisdall | The Guardian

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