Fördern und strafen

Betriebsrenten Scheinheilig kritisieren Politiker den Ausstieg von Großunternehmen

Hermann-Josef Arentz, Vorsitzender der CDU-Sozialausschüsse, regt sich über die "Verhöhnung der Mitarbeiter" bei Commerzbank und Gerling auf. SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler tönt, die Kündigung der Betriebsrenten sei "ein besonderes Zeichen von Charakterlosigkeit". Das Ganze ist für ihn "eine Frage der Moral". In der Tat ist es unmoralisch, wenn die Großbank und der Versicherungsgigant, die - Ironie des Geschäfts - viel Geld mit Altersvorsorgeprodukten verdienen, ihren Mitarbeitern Einschnitte bei der vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrente zumuten, die Vorstände jedoch davon ausnimmt. Die Spitzenmanager der Commerzbank haben schon Monate vor der Betriebsrentenkündigung ihre eigenen Altersansprüche in Form eines Pensions-Trusts in Sicherheit gebracht. Selbst wenn das Geldhaus pleite ginge, wären also ihre Ansprüche gesichert. Zudem lässt das Institut verlautbaren, die Kündigung der Betriebsrenten sei aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen erfolgt. Verwundert schaut man da auf die Analysen von Banken wie Merrill Lynch oder Morgan Stanley, die ihre Gewinnschätzungen für Deutschlands viertgrößte Bank noch vor der umstrittenen Entscheidung merklich erhöhten. "Die Commerzbank will sich hübsch machen für eine Übernahme", kommentiert Christof Quiring, der Leiter des Pensionsmanagements beim Fondshaus Invesco. Welche Kalküle auch immer die Commerzbank zu ihrer Kündigung veranlasst haben mögen, die Frage der Moral ist auch an die Politik zu stellen. Denn Unsicherheit, hektische "Reformen" und immer wieder neuer Reparaturbedarf prägen nicht nur das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente, aus der sich immer noch 85 Prozent aller Altersbezüge speisen, sondern auch die Betriebsrenten. Seitdem es die sogenannte Riester-Rente gibt, können Lohn- und Gehaltsteile in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden. Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds - drei von fünf Arten der betrieblichen Altersvorsorge - werden außerdem steuerlich gefördert. Jeder, sofern der Tarifvertrag dies gestattet, kann bis zu vier Prozent seines Bruttoeinkommens sozialabgaben- und steuerfrei fürs Alter ansparen (Bruttoentgeltumwandlung). Immerhin sind inzwischen 42 Prozent der Arbeitnehmer im Besitz einer betrieblichen Zusatzversorgung. Ende 2001 waren es noch 35 Prozent. Fraglich ist allerdings, wie lange die Entwicklung noch anhält. Denn zugleich greift die Regierung - mit Zustimmung der Union - die Betriebsrenten an. So läuft die Bruttoentegeltumwandlung nach jetzigem Stand der Dinge 2008 aus. Seit Anfang dieses Jahres haben Betriebsrentner den vollen Krankenkassen- und Pflegeversicherungssatz zu entrichten statt wie bisher den halben. Ihre Bezüge verringern sich damit um rund acht Prozent. Wobei es Betriebsrentner, die Einmalzahlungen erhalten, noch härter trifft, da sie vormals überhaupt keine Kassenbeiträge zahlen mussten. Bundessozialministerin Schmidt verteidigt dieses Vorgehen mit dem Hinweis auf Gerechtigkeit, da alle Versorgungsbezüge, sprich Renten, Pensionen und Direktversicherungen, gleich gestellt würden. Dabei wird verschwiegen, dass etwa Auszahlungen von privaten Lebensversicherungen beitragsfrei sind. Gleichzeitig fördern und strafen - mit dieser seltsamen Logik werden die (Betriebs)-Rentner noch weiter verunsichert. Und künftig dürfte sich die missliche Lage noch dadurch verschärfen, dass immer mehr Unternehmen nach den International Accounting Standards (IAS) bilanzieren müssen. Folge: Im Vergleich zur Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch werden die Pensionsverpflichtungen tendenziell höher ausgewiesen. Die Unternehmen sehen sich entsprechend gezwungen, ihre Pensionsverpflichtungen zurückzufahren, um so ihre Bonität bei den internationalen Rating-Agenturen nicht zu gefährden. Das heißt freilich nicht, dass die Betriebsrente, die nach wie vor schwächste Altersvorsorgesäule, sterben wird. Doch der Anteil, den die Beschäftigten zu entrichten haben, dürfte erheblich steigen.

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