Franco A.s Traum vom Tag X: Wegsperren eines Einzelnen wird nicht ausreichen

Meinung Der suspendierte Bundeswehroffizier Franco A. ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Vorbei ist der Fall damit nicht
Franco A. wird am 15. Juli 2022 in Frankfurt am Main zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt
Franco A. wird am 15. Juli 2022 in Frankfurt am Main zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Foto: Boris Roessler/Pool/AFP/Getty Images

Es ist wirklich nicht verwunderlich, dass der Prozess gegen Franco A. 14 Monate lang dauerte. Allein schon die harten Fakten haben es in sich: Unter syrischer Fake-Identität hatte der 33-jährige Offenbacher Anfang 2016 Asyl beantragt, um darunter Attentate auf Politiker wie den damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas, die Grünen-Politikerin Claudia Roth oder die Menschenrechtsaktivistin Anetta Kahane vorzubereiten – so die Anklage. In seinem Keller wurden Waffen, Munition und eine Ausgabe von „Mein Kampf“ gefunden.

Erwischt wurde Franco A. 2017, als er eine geladene Wehrmachtspistole abholen wollte, die er auf einer Toilette am Wiener Flughafen deponierte hatte. Nur wenige Tage zuvor hatte er bei einer Rede beim „Preußenabend“ in einem Münchner Hotel vor konservativen Akademikern, AfD-Funktionären, Wehrmachtsveteranen und Militärangehörigen zum Kampf gegen das System aufgerufen – und sich ausdrücklich als Antisemit und Rassist bekannt. Im Mai 2021 startete schließlich der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ – so lautete der zentrale Vorwurf der Bundesanwaltschaft. Franco A. wurde schuldig gesprochen.

War Franco A. zu Beginn des Verfahrens noch auf freiem Fuß gewesen, kam er im Februar dieses Jahres in Untersuchungshaft. Im Zuge einer Personenkontrolle in einem Offenbacher S-Bahnhof hatte ihn die Polizei festgenommen. Der Grund: Er war mit einer Tüte voll von Nazi-Emblemen unterwegs, darunter 23 Abzeichen und Anstecknadeln mit Hakenkreuzen. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung wurden über zwanzig Mobiltelefone, etliche Prepaid-Karten, ein gefälschter Impfausweis sowie Hieb- und Stichwaffen sichergestellt. Diese seien nach eigener Aussage aber nur dazu gedacht gewesen, um sich und seine Familie im Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung zu verteidigen.

Es ist Franco A.s fanatischer Traum vom Tag X., der ihn so gefährlich macht. Während des Prozesses machte einer seiner Verteidiger die „sogenannte Asylpolitik“ für sein Verhalten mitverantwortlich. Mit seinem Doppelleben als vermeintlicher Syrer habe er das „Versagen“ des Staates dokumentieren wollen. Doch wer die Brille des Verteidigers absetzt, hat vielmehr den Eindruck, als hätte Franco A. die Flüchtlingswelle und die daraus hervorgegangene Scheinidentität nur nutzen wollen, um eben jenen Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung zu provozieren. Und Franco A., der pedantische Prepper, hätte sich dann als gewappnet gesehen, mit all seinen Waffen, Wasserkanistern und vor allem mit seinem Netzwerk an Gleichgesinnten.

Franco A. ist bekanntlich nicht der einzige mit diesen Untergangsfantasien – das zeigt allein das „Hannibal“-Netzwerk von Rechtsextremisten innerhalb der deutschen Polizei und Bundeswehr, in dem auch Franco A. mitmischte. Das Wegsperren eines Einzelnen wird nicht ausreichen. Auch Franco A. wird wohl kaum als Geläuterter nach fünfeinhalb Jahren aus dem Gefängnis kommen und sich als „Hausmann“ um seine drei Kinder kümmern, wie er es bei seinem letzten Wort vor Gericht hat verlauten lassen. Es bleibt nun politisch wie juristisch zu klären, wie künftig mit bewaffneten, rechtsextremen und fanatischen Preppern umzugehen ist, die einen blutigen Zusammenbruch des Systems für so unumgänglich halten, dass sie ihn sogar selbst herbeizuführen gedenken. Hoffentlich dauert diese Klärung keine fünfeinhalb Jahre.

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