Freie Machtentfaltung

Zentralisierung der Sicherheitsbehörden Die Pläne von Bundesinnenminister Schily, Polizei und Verfassungsschutz zu Bundesbehörden zu machen, brechen mit einem historischen Tabu
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"Der Bundesgrenzschutz darf nicht zu einer allgemeinen, mit den Landespolizeien konkurrierenden Bundespolizei ausgebaut werden und damit sein Gepräge als Polizei mit begrenzten Aufgaben verlieren." Das hat, knapp sechs Jahre ist es her, der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Bundesinnenminister Otto Schily ins Stammbuch geschrieben. Die Verfassungsrichter, damals noch unter Vorsitz von Jutta Limbach, haben Schily in dieser Entscheidung auch an den Ursprung dieser Beschränkung erinnert: Den Polizeibrief, mit dem die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg das erneute Entstehen einer zentralistischen, Geheimdienst- und Polizeibefugnisse vereinenden Behörde verhindern wollten. Im konkreten Verfahren allerdings gaben die Verfassungsrichter Otto Schily recht: Die Erweiterun