Am 22. Juni hielt Hubert Markl, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, auf deren Hauptversammlung in Berlin eine Rede, in der er, wie die FAZ im Vorwort ihrer Dokumentation (25.6.2001) schrieb, "mit unverstellter Deutlichkeit" Position zu Streitfragen der Biopolitik nahm. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, inwieweit im Namen der Menschenwürde und des Selbstbestimmungsrechts des Menschen die bislang gesetzten Grenzen der Wissenschaft überschritten werden müssen, um die Bedingungen des Lebens zu verbessern. Markl plädiert in seiner Stellungnahme, die sich explizit gegen die Rede von Bundespräsident Rau richtete, für die Nutzung der Stammzellenforschung und Präimplantationsdiagnostik, mit deren Hilfe die Lebensqualität zu verbessern seien.
Markls
seien.Markls Rede löste erhebliche Reaktionen aus, denen sich auch der Freitag nicht verschließen will. Im folgenden nimmt Hans-Jürgen Fischbeck für die Fachgruppe AGens der Evangelischen Kirche im Rheinland kritisch Stellung. Die Fachgruppe beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit sozialethischen Fragen der Bio- und Medizin-Technologien.Am 18. Mai hielt Johannes Rau seine historisch zu nennende "Berliner Rede", in der er die Respektierung grundsätzlicher Wertentscheidungen durch die gentechnische Forschung und in diesem Sinne einen "Fortschritt nach menschlichem Maß" forderte. Die Forschung werde - so Rau - dadurch im Grunde nicht behindert, denn "es gibt viel Raum diesseits des Rubikon". Konkret geht es um die Forderung der Bundesärztekommission, Präimplantationsdiagnostik (PID) einzuführen, und um die Forderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), auch in Deutschland "überzählige Embryonen" zur Forschung an embryonalen Stammzellen zu verwenden. Beides läuft auf Embryonenverbrauch hinaus und ist durch das bestehende und derzeit umstrittene Embryonenschutzgesetz untersagt.Hubert Markl, seines Zeichens Biologe und Präsident der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), meinte nun, diesem Plädoyer des Bundespräsidenten, den Rubikon des Embryonenverbrauchs nicht zu überschreiten, programmatisch und prinzipiell widersprechen zu sollen. Er tat dies hoch offiziell am 22. Juni bei der 52. Hauptversammlung der MPG, dieser illustren Elite-Gesellschaft der deutschen Wissenschaft, wenngleich er dies als seine persönliche Stellungnahme deklarierte.Reduziert man die lange Reihe seiner rhetorisch-polemischen Argumente auf ihren sachlichen Kern, so findet man im wesentlichen zwei Argumente, auf die er sich stützt. Das erste ist - und dazu braucht man die Belehrung durch den MPG-Präsidenten eigentlich nicht -, dass sich erst mit der Einnistung in den Uterus entscheidet, ob ein Embryo überlebt oder nicht. Deshalb - so das Argument - beginne das menschliche Leben eigentlich erst zu diesem Zeitpunkt. Zwar gehen viele Embryonen unter natürlichen Bedingungen vor der Einnistung verloren, aber auch Markl sieht, dass es ein "naturalistischer Fehlschluss" wäre, wenn man daraus die Lizenz zum Embryonenverbrauch ableiten würde.Markl geht jedoch nicht darauf ein, dass man den menschlichen Embryo überhaupt erst dadurch verfügbar gemacht hat, dass man seine Zeugung aus der Liebesbeziehung seiner Eltern ins Reagenzglas verlagert und ihn selbst damit aus den natürlichen Zusammenhängen seines Werdens herausgerissen hat. Menschliches Werden ist damit an seinem Beginn menschlicher Verfügung ausgesetzt, das ihr nach Meinung vieler besser entzogen geblieben wäre.Wo Verfügungsmöglichkeiten entstehen, erhebt sich unweigerlich die Frage nach Verfügungs-, d.h. nach Eigentumsrechten: Wem gehört ein Embryo, der gewinnträchtig verzweckt werden soll? So kann menschliches Leben wieder Besitzform annehmen und wird zu "biologischem Material" im Sinne der EU-Patentrichtlinie. Es kann patentiert und kapitalisiert werden. Darum herumzureden ist nicht redlich, aber Markl verliert über dieses ethische Kernproblem kein Wort.Der deutsche Gesetzgeber hat den Embryo mit dem Embryonenschutzgesetz vor dieser Verfügungswillkür schützen und den Umgang mit ihm strikt auf seinen natürlichen Selbstzweck begrenzen wollen. Nun kommt Markl mit seinem zweiten Argument, mit dem hehren philosophischen Satz daher: "Die Freiheit macht uns zu Menschen." Auch diesem so allgemeinen Satz kann man nur zustimmen, nur nicht dem unredlichen Gebrauch, den Markl damit macht, denn er benutzt ihn aus durchsichtigen, aber nicht offengelegten Gründen, um die Freiheit der Verfügung über den frühen Embryo (vor seiner Einnistungsfähigkeit) zu fordern, so als ob die Entscheidung des Deutschen Bundestages für das Embryonenschutzgesetz nicht gerade ein verantwortlicher Gebrauch dieser Freiheit war, denn Freiheit ist die Freiheit zu ethischer Entscheidung. Markl hingegen versucht diese freie Entscheidung als Unterwerfung unter ein Naturfaktum - gemeint ist die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle als Beginn menschlichen Lebens - zu missdeuten.Nun haben diejenigen, die mit Johannes Rau menschliches Leben von Anfang an würdigen und vor Verzweckung schützen wollen, eine Belehrung über die Freiheit zu sittlicher Entscheidung, die uns zu Menschen macht, gewiss nicht nötig. Markl hätte besser daran getan, diesen Satz an seine Kollegen in der Neurobiologie zu richten. Die behaupten nämlich immer lauter und mit dem Anschein wissenschaftlichen Geltungsanspruchs, der Mensch habe gar keinen freien Willen. So erklärte der Neurobiologe Gerhard Roth als eine Stimme unter vielen unlängst in einem Interview: "Ich glaube, spätestens in zehn Jahren hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass es Freiheit etwa im Sinne subjektiver Schuldfähigkeit nicht gibt. ... Die Entthronung des Menschen als freies denkendes Wesen - das ist der Endpunkt, den wir erreichen." Glaubt also der Biologe Markl im vorherrschenden Zeitgeist seiner Wissenschaft - es ist der des 19. Jahrhunderts - eigentlich wirklich an seinen so schönen Satz: "Die Freiheit macht uns zu Menschen"?Die Bestreitung der (Willens-)Freiheit des Menschen und die gleichzeitige Berufung auf das, was man da bestreitet, ist in der Tat charakteristisch für das, was neuerdings "Lebenswissenschaften" genannt wird. Dies ist ein Begriff, der die Geistes- und Sozialwissenschaften ausgrenzt und damit bestreitet, dass auch diese eigentlich Lebenswissenschaften sind - allerdings undenkbar ohne "die Freiheit, die uns zu Menschen macht".So dubios dies alles ist, so dubios ist auch der Titel, den Markl seiner Rede gegeben hat: "Freiheit, Verantwortung, Menschenwürde: Warum Lebenswissenschaften mehr sind als Biologie". Auch mit dieser These hat Markl Recht: "Lebenswissenschaften" - der Originalbegriff heißt Life Science - sind in der Tat mehr als Biologie. Sie sind Herrschaftswissenschaften geworden, aber dies versteckt Markl hinter den wohlklingenden Worten "Freiheit, Verantwortung, Menschenwürde".In atemberaubender Geschwindigkeit ist nämlich aus Biologie Biotechnologie geworden, besonders durch die Ausdehnung des Patentrechts auf Leben als "biologisches Material". Keine der Naturwissenschaften ist so weitgehend proprietarisiert worden, wie die Bio(techno)logie. Was Biologie darüber hinaus noch ist, tritt demgegenüber in den Hintergrund und ist, was den Geld- und Personalaufwand betrifft, dagegen vernachlässigbar. Life Science wird von den - wie sie sich selbst nennen - Life-Science-Konzernen und "innovativen Start-up-Firmen" gemacht. Sie findet mehr an der Börse als auf wissenschaftlichen Kongressen statt, die ebenfalls weitgehend zu Marketing-Veranstaltungen geworden sind. Viele Hochschulprofessoren spielen ein doppeltes Spiel. Neben ihrer eigentlichen Aufgabe gründen sie Firmen und privatisieren das mit öffentlichen Mitteln erworbene Wissen durch Patentierung. Aus Verfügungswissen wird so Herrschaftswissen.Der Herrschaftsanspruch der Life Science ist ein techno-kratischer. Das Machbare soll gemacht werden, investierte Mittel sollen sich so schnell wie möglich rentieren, und dem hoch willkommenen Risiko-Kapital sollen immer neue lukrative Anlagemöglichkeiten geboten werden. Das ist die herrschaftliche Freiheit, um die es hier geht. Ein Rubikon ist da hinderlich. Zwar gibt es, wie Johannes Rau anmahnt, auch diesseits des Rubikon Möglichkeiten und Notwendigkeiten des "Helfens und Heilens" mehr als genug, aber dieser Nachfrage gebricht es eben an Kaufkraft. Aber jenseits des Rubikon wird kaufkräftige Nachfrage gesichtet, also muss der Rubikon in herrschaftlicher Verantwortung des "Helfens und Heilens" nach Markls Empfehlung so verschoben werden, dass er nicht etwa die Achtung der Menschenwürde von deren Verletzung trennt, sondern "das Vertraute vom Unerschlossenen". Wegen des nicht änderbaren Artikels 1 Abs. 1 des Grundgesetzes bedeutet dies, die Menschenwürde in "Freiheit" geeignet umzudefinieren. Dann aber wird es geradezu zum ethischen Gebot herrschaftlicher (Menschen-) Würde, diesen Rubikon "wohlbedacht und mit Verantwortung für unser Handeln" zu überschreiten, und zwar ebenso herrschaftlich, wie weiland "Caesar ... ihn erfolgreich überschritten" hat.Hans-Jürgen Fischbeck ist Physiker und Studienleiter an der Ev. Akademie Mülheim für Fragen der Ethik in den Naturwissenschaften. Der vollständige Redetext von Hubert Markl unter www.mpg.de
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