Ein Lehrstück in Wirtschaftskriminalität Mit einer Verfassungsklage will FU-Professor Peter Grottian den Berliner Bankenskandal neu aufrollen und den rot-roten Senat unter Druck setzen
Vor einem Jahr, am 9. April 2002, erlebte Berlin einen rabenschwarzen Tag. Das Abgeordnetenhaus beschloss, faule Immobiliengeschäfte der weitgehend landeseigenen Bankgesellschaft Berlin mit einem Betrag von 21,6 Milliarden Euro abzusichern. Diese sogenannte Risikoabschirmung sei, so argumentierte damals der neue Senat aus SPD und PDS, notwendig, um einen Konkurs mit unabsehbaren Folgen abzuwenden. Ob das Land Berlin tatsächlich für alle Verbindlichkeiten der Bankgesellschaft - eines Geflechts aus Landesbank, Berliner Hypotheken- und Pfandbriefbank, Berliner Bank und Immobilientöchtern - einstehen muss, war und ist immer noch umstritten. Unzweifelhaft ist dagegen die politische Verantwortung der bis 2001 in Berlin regierenden Großen Koalition aus CDU und SPD, die de
die den Größenwahn der Bankgesellschaft jahrelang förderte und kaum etwas unternahm, um fragwürdige, zum Teil auch kriminelle Immobiliengeschäfte zu unterbinden. Dass die Renditen der Anleger 30 Jahre lang, so sieht es die Risikoabschirmung vor, mit Steuergeldern garantiert werden, kann nicht hingenommen werden, meinen Peter Grottian und seine »Initiative Berliner Bankenskandal«. FREITAG: Hat der Senat aus SPD und PDS seit dem April vergangenen Jahres seine Pflichten erfüllt, also für Aufklärung, Kontrolle und Risikobegrenzung gesorgt? PETER GROTTIAN: Nein. Zwar hat die Strafverfolgung einige Anklagen erhoben, aber der Senat selbst tut wenig, um für Aufklärung zu sorgen. Vor allem hat der Senat offenbar niemals ernsthaft über Alternativen zur vollen Risikoabschirmung nachgedacht. Vor der Entscheidung des Abgeordnetenhauses ist eine Teilinsolvenz der Immobilientöchter der Bankgesellschaft nicht wirklich in Erwägung gezogen worden. Und danach hat der Senat nicht einmal den Versuch gewagt, mit den Nutznießern der Immobilienfonds neu zu verhandeln. Der Senat beruft sich auf das Prinzip, dass Verträge einzuhalten sind. Das Argument ist in gewisser Weise richtig. Aber wenn man den Schaden für das Land Berlin mindern will, dann muss man doch wenigstens versuchen, die Konditionen der Immobilienfonds auf ein marktübliches Niveau zu reduzieren, das heißt, vor allem die abgegebenen Mietgarantien auf vier bis fünf Jahre zu beschränken. Nach Berechnungen von unabhängigen Sachverständigen könnte die Summe der abzusichernden Risiken allein dadurch um zehn Milliarden Euro gemindert werden. Finanzsenator Sarrazin gibt sich als brutalstmöglicher Sanierer und Aufklärer, wenn es um soziale und kulturelle Belange geht, macht aber bei der Bankgesellschaft weitgehend die Augen zu. Das ist und bleibt ein Skandal. Mit Ihrer »Initiative Berliner Bankenskandal« wollen Sie nun dazu beitragen, dass es zu einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht kommt: Wer klagt mit welcher Begründung? Ein sogenanntes Normenkontrollverfahren kann eingeleitet werden, wenn ein Viertel der Abgeordneten des Landesparlaments klagt. Gegenstand der Klage wäre nicht die Risikoabschirmung vom 9. April 2002 als solche, weil die Einspruchfristen verstrichen sind. Aber die 300 Millionen Euro, die im Moment als jährlicher Abschirmungsbeitrag im Berliner Landeshaushalt vorgesehen sind, können angefochten werden. Diese Summe ist nach unserer Auffassung mit der Verfassung und dem Haushaltsrecht nicht kompatibel, weil damit Einkünfte aus Verträgen garantiert werden, die elementaren Grundsätzen des bürgerlichen Gesetzbuches widersprechen. Sollte diese Klage durchkommen, dann stände natürlich auch die Risikoabschirmung insgesamt nochmals zur Debatte.Fühlen Sie sich nicht unwohl, wenn Sie ausgerechnet die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, deren früherer Vorsitzender Landowsky einer der Hauptschuldigen des Bankskandals war, mit ins Boot nehmen? Das ist sicherlich eine ambivalente Sache. Aber auch bei der CDU gibt es einzelne Abgeordnete, die sich aus der Vergangenheit des Berliner Sumpfes freischwimmen und Verantwortung übernehmen wollen. Warum sollen wir mit denen nicht zusammenarbeiten? Wenn die Grünen unser Anliegen unterstützen und wenn dann noch einige Abgeordnete aus CDU, FDP und hoffentlich auch aus den Regierungsfraktionen SPD und PDS hinzu kommen, dann können wir die notwendige Anzahl von Klägern erreichen. Wenn die Klage zustande käme, Erfolg hätte und zu einer Neuverhandlung der Risikoabschirmung führen würde, müssten dann nicht auch Tausende von Kleinanlegern mit empfindlichen Einbußen rechnen? Bei den insgesamt 70.000 Anlegern, die sich an Fonds der Bankgesellschaft und ihrer Töchter beteiligt haben, handelt es sich nicht nur um Millionäre. Ich habe selbst im Amtsgericht Charlottenburg Fondsunterlagen geprüft. Angesichts der Berufsgruppen und der Anlagebeträge, die in den Akten genannt werden, kann ich nur sagen: Kleinanleger gibt es fast gar nicht, zu finden sind die reputierlichen, gut verdienenden Stände der Republik. Wenn es Verschlechterungen der Anlagekonditionen gäbe, wären keine armen Leute betroffen. Da hat nicht die Hausfrau für irgendeine Rentenaufstockung angelegt. Gezeichnet haben diejenigen, die auf der Sonnenseite der Republik leben und sich nun einer Geldanlage erfreuen, deren Rendite vom Steuerzahler garantiert ist. Das ist und bleibt ein unerträglicher Zustand. Warum sollen diese Anleger nicht einen substanziellen Sanierungsbeitrag leisten? Wenn sich herausstellen sollte, dass man juristisch gegen die Fondsverträge nichts ausrichten kann, dann gibt es immer noch die politische Pflicht, von den Anlegern Zugeständnisse zu verlangen. Das wäre vielleicht sogar in deren Interesse, weil niemand ausschließen kann, dass die Bankgesellschaft insgesamt doch noch zusammenbricht, wenn die wirtschaftliche Lage sich weiter verschlechtert und gleichzeitig die absurd hohen Renditeansprüche aufrechterhalten werden. Haben Sie Kenntnis von Fondszeichnern, die, sozusagen aus Gewissensnot, sich freiwillig bereit erklärt haben, auf ihre rechtlich wie moralisch fragwürdigen Vorteile aus Fondsanteilen zu verzichten? Ja, die gab es. Unsere Initiative hat im vergangenen Jahr 150 prominente Anleger angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Einige haben geantwortet, dass ihnen die Zusammenhänge nicht klar gewesen seien und unter den gegebenen Umständen eine vernünftige Lösung gefunden werden müsse. Bei einem Teil der von uns angeschriebenen Anleger, vielleicht zehn Prozent, gab es also durchaus die Bereitschaft, in einen Verhandlungsprozess einzutreten. Leider hat der Berliner Senat diesen Ansatz der Schadensbegrenzung völlig außer Acht gelassen. Wie funktioniert gegenwärtig die Kontrolle der Bankgeschäfte? Inwieweit ist gewährleistet, dass die Haftungsgarantien des Landes so gering wie möglich in Anspruch genommen werden? Wenn ich mir die Auskünfte der Bank und die vierteljährlichen Berichte des Finanzsenators Sarrazin an das Abgeordnetenhaus anschaue, dann kann ich nur sagen: Nebel, Nebel, Nebel. Weil die aktuellen Geschäfte der Bank und die Risiken aus früheren Zeiten kaum transparent sind, haben ja auch verschiedene Kaufinteressenten entnervt das Handtuch geworfen. Wenn allerdings - wie Herr Vetter, der jetzige Chef der Bankgesellschaft, behauptet - die Bank auf dem Wege der Sanierung ist, dann muss man auch die Frage stellen, wieso dann Landesmittel in so großem Umfang erforderlich sind? Dann soll er sich das Geld doch bitte woanders besorgen. Ich persönlich gehe davon aus, dass der Zustand der Bank immer noch sehr schlecht ist und dass deshalb die Öffentlichkeit so unzureichend informiert wird. Völlig unverständlich ist, dass sich die Abgeordneten das gefallen lassen. Schließlich beträgt die Beteiligung des Landes Berlin an der Bankgesellschaft 81 Prozent. Und damit haben die Repräsentanten wie auch die Einwohner der Stadt ein Recht auf umfassende Information.Dieses Recht durchzusetzen, bleibt aber schwierig. Angesichts der unglaublichen Skandalkette in Berlin sind die Bürger doch eher passiv geworden. Und das Establishment der Stadt, das ja in weiten Teilen zu den Tätern gehört, hat kein Interesse an umfassender Information und Aufklärung. In Berlin herrscht mittlerweile das Gefühl, dass alles den Bach runtergeht. Insofern relativiert sich sogar der Bankenskandal. Aber bei dem Gefühl der Machtlosigkeit muss es ja nicht bleiben. Im Oktober soll in Berlin, wie auch in anderen deutschen Städten, ein Sozialforum stattfinden. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt werden dort ebenso zur Debatte stehen wie alternative Entwürfe einer vernünftigen Stadtentwicklung. Die Initiative »Berliner Bankenskandal« prüft im Moment auch die Chancen für ein Volksbegehren. Ein Volksbegehren würde sich entweder direkt gegen das Risikoabschirmungsgesetz richten oder - das wäre die andere Variante - die Auflösung der Bankgesellschaft verlangen. Zu überlegen wäre darüber hinaus, ob wir in Berlin angesichts des Versagens der Justiz nicht Sonderermittler brauchen, die das Geflecht aus Politik und Wirtschaft schonungslos aufklären. Bislang gibt es bei der Staatsanwaltschaft eine Mischung aus glatter Verweigerung, internem Streit und Inkompetenz. Der sprichwörtliche Berliner Sumpf lebt also weiter, und um so wichtiger ist es, dass die Bürger der Stadt sich wieder stärker einmischen.Das Gespräch führte Hans ThieBuchtipp: Mathew D. Rose, Eine ehrenwerte Gesellschaft: Die Bankgesellschaft Berlin, TRANSIT Buchverlag, Berlin 2003
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