Freispruch zweiter Klasse

NPD Aus dem Urteil aus Karlsruhe kann man eine Lehre ziehen: Der Kampf gegen rechts muss anders laufen
Ausgabe 03/2017
Die NPD sei nicht gefährlich genug, so die Begründung für das Urteil des Gerichts
Die NPD sei nicht gefährlich genug, so die Begründung für das Urteil des Gerichts

Foto: Kai Pfaffenbach/AFP/Getty Images

Von Anfang an war das NPD-Verbotsverfahren keine gute Idee. Seit Dienstag ist klar, dass es sogar eine richtig schlechte war. Die Politik ist blamiert, die NPD gestärkt. Das einzig Gute: Die Verbotsforderungen dürften nun ein für alle Mal verstummen.

Auch der zweite Anlauf ist also gescheitert. Anderthalb Jahrzehnte lang hatten nahezu ritualhaft Politiker auf allen Ebenen nach einem Bannwort aus Karlsruhe gerufen. Bei Anschlägen auf Migranten oder Synagogen, bei NS-verharmlosenden Reden von NPD-Abgeordneten im Sächsischen Landtag, bei rechtsextremen Angriffen auf Wahlkampfstände demokratischer Parteien, beim Auffliegen der Terrorgruppe NSU: Stets forderte irgendein Innenminister, Ministerpräsident oder Bundestagsabgeordneter ein Verbot der NPD, stets nahmen Journalisten den Ball auf. Wieder drehte sich dann die ganze Debatte ums Für und Wider eines Parteienverbots – und nicht um tiefere Ursachen von Rechtsextremismus, nicht um Alltagsrassismus oder die Verbreitung menschenfeindlicher Einstellungen in der Bevölkerung, und auch nicht darum, was jede und jeder in Politik und Gesellschaft konkret dagegen tun kann.

Am lautesten waren die Verbotsforderungen aus der SPD, aber auch bei Bündnisgrünen und der Linkspartei gab es Befürworter. Doch – kleine Rückblende – es war ausgerechnet Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), der im Jahr 2000 als Erster den Gang nach Karlsruhe vorschlug. In Berlin regierte damals Rot-Grün, und Beckstein gab in der Union den Rechtsaußen. Kurz zuvor hatte die CDU in Hessen unter Roland Koch eine grobschlächtige Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft aufgezogen, in Nordrhein-Westfalen Jürgen Rüttgers einen Kinder-statt-Inder-Wahlkampf geführt. Inwieweit die Union den Rechtsextremismus bestärkt, war aber kein großes Debattenthema mehr, nachdem sich Beckstein mit seiner Verbotsforderung als Speerspitze des Antifaschismus präsentierte. An den vielen staatlichen V-Leuten in der NPD zerschellte 2003 dann das erste Verfahren.

Nachdem 2011 die Terrorgruppe NSU aufflog, ging der Zirkus in die zweite Runde. Es kostete wieder Abertausende von Arbeitsstunden in Innenministerien und beim Verfassungsschutz, füllte wieder Nachrichtensendungen und Zeitungsspalten. Die Debatte über Fehler der Sicherheitsbehörden schlief schnell wieder ein, den aufkommenden Pegida-Demonstrationen stand die Politik weitgehend ratlos gegenüber, und der AfD gelang ein rasanter Aufstieg.

Eben dieses Erstarken der AfD bewahrte jetzt die NPD vor dem Verbot. Die habe zwar eindeutig verfassungsfeindliche Ziele, sei aber inzwischen schlicht zu schwach, als dass von ihr eine ernsthafte Gefahr ausgehe. Das ist zwar nur ein Freispruch zweiter Klasse – aber in ihren Hochburgen in Ostdeutschland wird er der NPD trotzdem nützen. Dort kommt vor allem die Botschaft an: Die NPD wurde nicht verboten, also kann sie ja so schlimm wohl nicht sein. Vor einem solchen Quasi-Persilschein hatten Gegner des Verfahrens immer gewarnt.

Zwar wird die anhaltend starke AfD dafür sorgen, dass die NPD nicht wieder in Landtage kommt – aber rechts vom Rechtspopulismus, als unverbietbare Unterstützerstruktur eines unverblümten, militanten, offen völkischen Rassismus, kann die NPD nun ihren Platz finden. Wenigstens, sind die Verbotsdebatten nun endgültig vom Tisch. Jetzt könnte die eigentliche Arbeit gegen extrem rechtes Denken beginnen. Schade, dass wir mehr als zehn Jahre verloren haben.

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