Garantie der Notdurft

Österreich Ab 2009 soll ein gesetzlicher Mindestlohn gelten. Ein politischer Gnadenakt, den man nicht bejubeln muss, denn die Regelung gilt nur für Vollzeitjobs
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Bereits im Regierungsprogramm der Großen Koalition in Wien war ein Mindestlohn von monatlich tausend Euro brutto (etwa sechs Euro Stundenlohn) in Form eines Generalkollektivvertrags angekündigt worden. Dem sind nun die Sozialpartner zuvorgekommen. Gewerkschaft und Bundeswirtschaftskammer haben sich Anfang Juli in einer Grundsatzvereinbarung darauf verständigt, in Etappen bis Januar 2009 auch in Österreich einen Mindestlohn zu verwirklichen.

Diese schnelle Einigung hat auch Gründe, die weniger in der Sache als im Eigeninteresse der Interessensvertretungen zu finden sind. Man möchte sich auf keinen Fall von der Regierung das Tarifrecht streitig machen lassen. Weder Gewerkschaft noch Wirtschaft wollen das. In ihrer Grundsatzvereinbarung weisen sie ausdrücklic