Dürfen Ärzte auf Verlangen töten? Nein, sie dürfen nicht. Zu den Leuten, die das ändern wollen, gehören die beiden Tübinger Professoren in Rente Walter Jens, 78, und Hans Küng, 73. Auf einer Podiumsdiskussion an der Tübinger Uni forderten sie von Herta Däubler-Gmelin, derzeit Bundesjustizministerin, ein deutsches Sterbehilfegesetz nach niederländischem Vorbild. 1.200 Orientierungsdürstende lauschten ergriffen. Zwar widerstand Däubler-Gmelin dem mephistophelischen Angebot und verwies auf die zum Teil absurden Regelungen der holländischen Vorlage. Aber der aggressive, eitle und selbstgewisse Tonfall, in dem Küng und Jens ihre Forderungen vortrugen, ließ uns weniger ins Angesicht weiser alter Männer schauen a
n als vielmehr ins verzerrte Antlitz einer Sterbelobby, deren Lautstärke in nächster Zeit eher zunehmen wird: das Schlimmste kommt noch.Es war viel von Selbstbestimmung die Rede an diesem Abend und vom "würdigen Tod" (was immer das sei), von Meinungsumfragen, von angeblicher "teutonischer Arroganz" (Walter Jens sprach da ausnahmsweise mal nicht von sich selbst) gegenüber den Holländern, von Sterbehospizen und Palliativmedizin. Der Medizinethiker Urban Wiesing beschwor den Tod ganz naiv als "Privatangelegenheit", aus der der Staat sich herauszuhalten habe - als wenn zwischen Tod und Töten kein Unterschied bestünde. Jens, sowieso kein Freund systematischen Denkens, argumentierte per Einzelfall, nach dem Motto: er habe jemanden gekannt, der ganz qualvoll gestorben sei. Das ist bedauerlich - und begründet nach Jensens Ansicht eine Art Rechtsanspruch: auf sanftes Gestorbenwerden von Medizinerhand. Es wurden Grauzonen beschworen ("Es passiert sowieso dauernd") und sophistische Ausflüchte probiert (Küng: "Ich töte mich nicht, ich lasse mich nicht töten, ich gehe in Würde"). So reden Weltethiker.Unter dem Strich blieb: Jens und Küng wünschen sich im Bedarfsfall den Arzt, der ihnen die Todesspritze setzt; und sie sind völlig unfähig zu sehen, dass eine gesetzliche Aushöhlung des Tötungsverbots nicht nur grundlegende Rechtsnormen, sondern auch die mühsam erreichte Mindestzivilisiertheit dieser Gesellschaft in Frage stellen würde.Es lohnt, diese Veranstaltung mit etwas Abstand zu analysieren, weil hier zwei Galionsfiguren des christlichen und bildungsbeflissenen deutschen Mittelstands ihr Innerstes zur Schau stellten. Das Bedürfnis der beiden Emeriti, noch im Tode ein Publikum zu haben, und die Sorge um den eigenen, möglichst schmerzfreien Tod zu einer Sache der Allgemeinheit, gar der Gesetzgebung zu machen, ist sonderbar genug. Noch sonderbarer ist die Option, der sie anhängen: Statt mit Jean Améry öffentlich für den Freitod einzutreten und das Leben - rechtzeitig - in die eigene Hand zu nehmen, plädieren sie für die Spritze, die ein anderer geben soll. Das regressive Bedürfnis, beim Sterben nicht einsam zu sein, ist psychologisch verständlich (wenngleich philosophisch unsinnig: im Tode sind wir allein); aber Jens und Küng gehen weiter: Sie wollen Verantwortung nicht selbst übernehmen, sondern abgeben an einen anderen, den guten Vater, den "guten" Arzt. Dass der durch ständiges Spritzen böse werden könnte, ein böser Führer, kommt ihnen nicht in den Sinn. Und Papa Staat soll seinen Segen geben: Jens und Küng wollen sozusagen mit staatlicher Erlaubnis gestorben werden.Dieser Rückfall in autoritäre Denkungsart findet statt zu einem Zeitpunkt, zu dem ständig über das Klonen von Menschen und das Züchten von Organen, über Präimplantationsdiagnostik und Transplantationsmedizin diskutiert wird. Täglich werden die Grenzen verschoben und der Größenwahn neu definiert. Während Leute wie Craig Venter, der das menschliche Genom angeblich entschlüsselt hat, sich längst als clevere Geschäftsmänner geoutet haben, tauchen im Schlepptau der verlogenen Elisabeth Kübler-Ross immer neue kommerzielle Todesengel auf, die den sanften Tod versprechen, nicht nur durch Worte. In welcher Tradition das steht, ist auch Walter Jens wohl bewusst. Allein die Nennung des Begriffs "Euthanasie" ("schöner Tod") bringt ihn denn auch so in Rage, dass er auf dem Tübinger Podium gegen Däubler-Gmelin Gift und Galle spuckt: Er brauche keine "magistralen Belehrungen". Dabei hatte Däubler-Gmelin nur an gewisse ungute Traditionen der deutschen Medizin erinnert.Und an das holländische Sterbegesetz, bei dem der Patient einen Antrag auf Sterbehilfe stellt, ein Arzt darüber entscheidet und entsprechend handelt und erst danach - post mortem - eine Kommission darüber befindet, ob dieses Vorgehen denn rechtens war: eine absurde Konstruktion. Schon 1995, als es das Gesetz noch nicht gab, verzeichnete die niederländische Statistik über 900 Fälle von "Lebensbeendigung ohne ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen". Es handelte sich um schwer behinderte Neugeborene und um demente Erwachsene.Man muss sich klar machen, in welcher Konstellation in Tübingen diskutiert wurde: Nicht die Intellektuellen (trotz gewisser Zweifel sollte man Küng und Jens noch dazurechnen) forderten, wie bislang üblich, vom Staat mehr Freiheitsrechte - denn die Freiheit, den eigenen Tod zu erleiden oder aber Hand an sich zu legen, hat man ohnehin. Sie forderten mehr Fremdbestimmung: Per Erklärung lege ich mein Leben in Arztes Hand. Ein anderer entlastet mich und beendet mein Dasein. Die Todesspritze wird in dieser verwirrten Sicht nur noch als Dienstleistung verstanden, als ultimativer medizinischer Service, wobei unklar blieb, ob nach den jens-küngschen Vorstellungen die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden sollen oder nicht. Ersteres wäre auf perverse Weise konsequent.Grotesk genug - die Politik in Gestalt der Justizministerin musste gewisse ethische Mindestnormen gegenüber den Intellektuellen verteidigen: Passive Sterbehilfe durch Unterlassen ist nicht strafbar, der rechtlich missbilligte Selbstmord ist ebenso straffrei wie die Beihilfe dazu. Aber Däubler-Gmelin hält das aktive Töten auf Verlangen für eine nicht tolerable Grenzüberschreitung, für den Dammbruch - ebenso wie der katholische Theologe Dietmar Mieth, der Sprecher des Tübinger "Zentrums für Ethik in den Wissenschaften". Mieth musste gegenüber dem wildgewordenen Gegenpapst Hans Küng gewisse Grundtatsachen menschlicher Existenz in Erinnerung rufen: körperliche Versehrbarkeit, Schmerz, Leid, Trauer, Verzweiflung gehören dazu. Küng aber wünscht die narzisstische Geborgenheit im Stoff der Todesspritze - eine Professorenphantasie aus der Wohlstandsgesellschaft.Freilich ist auch die Haltung der Bundesregierung bei solchen Grenzfragen nicht einheitlich. Während Däubler-Gmelin in Tübingen Flagge zeigte, pumpt ihre Kabinettskollegin Edelgard Bulmahn Millionen in Genforschung und Biotechnologie. Nur international nicht in Rückstand geraten! Vielleicht sollte die Sozialdemokratie sich beizeiten entscheiden, welchen Weg sie mit dieser langsam vergreisenden Gesellschaft zu gehen gedenkt: Ob sie den Menschen als Organbank und Organempfänger, als nach Belieben verwertbares lebendes Ersatzteillager zum Nutzen Anderer begreift - oder ob sie ihn als autonomes und bisweilen eben widerborstiges Subjekt akzeptieren will.Die jens-küngsche Todeslehre in ihrer perfiden Anspruchshaltung entspricht auf merkwürdige Weise der alten SPD-Vorstellung von der Gesellschaft als sozialem Reparaturbetrieb: Irgendwann hat man Anspruch auf neue Organe, und wenn´s nicht mehr geht, liegt da schon das Formular für Sterbehilfe durch die Medizinindustrie - I hire a contract killer. Es ist die Frage, ob wir das wollen. Die Unschärfen im Denken der beiden Tübinger Ruheständler lassen gewisse Zweifel aufkommen, ob eine perfektionierte senile Gesellschaft auch eine besonders menschliche Gesellschaft sein wird.Däubler-Gmelin hat in Tübingen nämlich auf ein Problem hingewiesen, das von den holländischen Gesetzesmachern gar nicht reflektiert wurde: Alte Menschen könnten sich unter Druck gesetzt sehen, ein Sterbehilfe-Ersuchen zu stellen - nur weil sie sich alt und unnütz und manchmal depressiv fühlen und ihren Verwandten nicht zur Last fallen wollen. Gute Zeiten für Erbschleicher und von der Altenpflege genervte Familien: einfach subtilen Druck ausüben, Oma wird´s schon kapieren.Zum anderen würde mit der Sterbehilfe die Zweiklassenmedizin endgültig durchgesetzt. Walter Jens wünschte sich ausdrücklich "einen Arzt wie Max Schur" herbei, der Sigmund Freud das Morphium gab. Der Besserverdienende mag vielleicht einen solchen Leibarzt finden, der aus einer langjährigen Beziehung heraus schlechten Gewissens barmherzige Gaben verabreicht - der Normalverbraucher landet in der Anonymität eines Krankenhauses und wird auf Wunsch dann abgespritzt.Das aber ist, glaube ich, der geheime Kern des jens-küngschen Todeswunsches, der nicht nur das eigene Ableben im Auge hat: die Vorstellung, der andere, die Gemeinschaft, der Staat habe die Pflicht, dem Einzelnen einen angenehmen Tod zu verschaffen - und das heißt, er habe das Recht zu töten. Dieser Gedanke begegnet uns hier in der merkwürdigen Verkleidung, dass der Moribundus (ich übersetze: der Delinquent) selbst um den Tod bittet. Das Tötungsverbot aber ist der Grundkonsens dieser Gesellschaft; der Schritt in die staatlich erlaubte Euthanasie wäre der Schritt zurück in die braune Barbarei. Auch wenn der Medizinethiker Urban Wiesing es für "völlig ausgeschlossen" hält, dass man sich in der Frage der Sterbehilfe einigt: Auf das Tötungsverbot sollten wir uns verständigen können.
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